FG Köln: Kindergeld bei Gendefekt auch nach Erreichen der Altersgrenze
Finanzgericht Köln, Pressemitteilung vom 30. März 2017
Eltern erhalten für erwachsene Kinder zeitlich unbegrenzt Kindergeld,
wenn das Kind behindert ist und es deshalb seinen Unterhalt nicht selbst
bestreiten kann. Dies gilt nach einem jetzt veröffentlichten
Urteil des 6. Senats des Finanzgerichts Köln vom 12.01.2017 (6 K 889/15)
auch dann, wenn der Gendefekt erst nach Erreichen der Kindergeld-Altersgrenze
diagnostiziert wird und das Kind davor seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten konnte....
http://www.sis-verlag.de/archi…rgeld-fg-koeln-kindergeld
Vollständige Entscheidung:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe…9_15_Urteil_20170112.html