BFH: Stufenweise Ermittlung der zumutbaren Belastung
Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nr. 19 vom 29. März 2017
Urteil vom 19.1.2017, VI R 75/14
Mit Urteil vom 19. Januar 2017 (VI R 75/14) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden,
dass Steuerpflichtige sog. außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
weitergehend als bisher steuerlich geltend machen können.....
..."Das Urteil des BFH betrifft zwar nur den Abzug außergewöhnlicher Belastungen nach § 33 EStG,
ist aber im Anwendungsbereich dieser Vorschrift nicht auf die Geltendmachung von Krankheitskosten
beschränkt.
Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung, da Steuerpflichtige nun in der Regel früher und in
größerem Umfang durch ihnen entstandene außergewöhnliche Belastungen steuerlich entlastet werden."....
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