BFH-Urteil: Stufenweise Ermittlung der zumutbaren Belastung - Entscheidung hat weitreichende Bedeutung

  • BFH: Stufenweise Ermittlung der zumutbaren Belastung

    Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nr. 19 vom 29. März 2017


    Urteil vom 19.1.2017, VI R 75/14


    Mit Urteil vom 19. Januar 2017 (VI R 75/14) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden,
    dass Steuerpflichtige sog. außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
    weitergehend als bisher steuerlich geltend machen können.....


    ..."Das Urteil des BFH betrifft zwar nur den Abzug außergewöhnlicher Belastungen nach § 33 EStG,
    ist aber im Anwendungsbereich dieser Vorschrift nicht auf die Geltendmachung von Krankheitskosten
    beschränkt.
    Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung, da Steuerpflichtige nun in der Regel früher und in
    größerem Umfang durch ihnen entstandene außergewöhnliche Belastungen steuerlich entlastet werden."....


    http://www.sis-verlag.de/archi…tlung-zumutbare-Belastung


    http://www.sis-verlag.de/archi…astung-nach-33-abs-3-estg


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • VdK-Zeitung
    29. Mai 2017
    Gesundheits- und Pflegekosten können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs stärker als bisher steuerlich geltend gemacht werden.


    ..."Steuerzahler können so zum Teil mehrere hundert Euro sparen, wie Steuerreferent Rudolf Gramlich vom Steuerring erläutert. Allerdings wird es noch nicht umgesetzt. Dies ist aber im Sinne der Betroffenen zu hoffen.
    Steuerzahler sollten den Steuerbescheid in diesem Punkt prüfen und gegebenenfalls Einspruch mit Verweis auf das Urteil einlegen"...

    https://www.vdk.de/deutschland…hoehere_entlastung_hoffen


    Zumutbare Belastung Rechner:
    https://www.smart-rechner.de/zumutbare_belastung/rechner.php


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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