Schweiz: Erstmals Urteil wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen

  • 21.03.2017 | Top News,
    Medienmitteilungen, Recht


    Wegweisend: Erstmals Urteil wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
    Die Behindertenorganisationen Procap, insieme, Pro Infirmis und Inclusion Handicap nehmen erfreut zur Kenntnis, dass in der Schweiz erstmals überhaupt eine Klage wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gutgeheissen worden ist. Das Mineral- und Heilbad Unterrechstein hatte Schülern und Schülerinnen mit geistigen und körperlichen Behinderungen den Zugang verweigert. Die Behindertenorganisationen erhoffen sich von diesem historischen Urteil eine schweizweite Signalwirkung....
    https://www.procap.ch/de/news/…en-mit-behinderungen.html




    ..."Das Urteil geht zurück auf einen Vorfall im Januar 2012, als Schülern einer heilpädagogischen Schule der Zutritt zum Heilbad Unterrechstein verwehrt wurde, weil man dies den anderen Gästen nicht zumuten könne. Als Begründung angegeben wurden die Angst vor Lärm und hygienische Bedenken. In einem Brief rechtfertigte Heinrich Eggenberger, der Geschäftsleiter und Verwaltungsratspräsident des Heilbads, die Abweisung gegenüber der Heilpädagogischen Schule Heerbrugg. Darin hiess es etwa, dass insbesondere Gruppen von Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung bei manchen Badegästen «auf wenig Akzeptanz stossen». «Aber auch bei einzelnen Besuchern mit Behinderung fühlen sich unsere Gäste oft gestört, wenn die behinderte Person Lärm verursacht.»"....


    ...Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob das Heilbad das Urteil weiterziehen wird, ist noch unklar. "Wir werden vom Ausserrhoder Kantonsgericht die schriftliche Urteilsbegründung verlangen, die Begründung analysieren und dann Stellung beziehen", sagte der Anwalt des Heilbads Unterrechstein gegenüber dem "Tagblatt"."....
    http://www.tagblatt.ch/ostschw…miniert;art120094,4934410


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • ..."Das Urteil geht zurück auf einen Vorfall im Januar 2012, als Schülern einer heilpädagogischen Schule der Zutritt zum Heilbad Unterrechstein verwehrt wurde, weil man dies den anderen Gästen nicht zumuten könne. Als Begründung angegeben wurden die Angst vor Lärm und hygienische Bedenken. In einem Brief rechtfertigte Heinrich Eggenberger, der Geschäftsleiter und Verwaltungsratspräsident des Heilbads, die Abweisung gegenüber der Heilpädagogischen Schule Heerbrugg. Darin hiess es etwa, dass insbesondere Gruppen von Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung bei manchen Badegästen «auf wenig Akzeptanz stossen». «Aber auch bei einzelnen Besuchern mit Behinderung fühlen sich unsere Gäste oft gestört, wenn die behinderte Person Lärm verursacht.»"....
    tagblatt.ch/ostschweiz/Heilbad…miniert;art120094,4934410


    Das erinnert mich leider an unschöne Diskussionen. :S Ich habe ein Déjà-vu. :S


    Warum blenden die Menschen aus, dass sie selbst mal von einer zur anderen Sekunde betroffen sein könnten? Spätestestens im Alter hat fast jeder Mensch eine Behinderung. Niemand möchte dann von der Gesellschaft ausgeschlossen werden.


    Ich hoffe, dass dieses Urteil Bewegung in die Sache bringt.