Gesetzliche Krankenkassen übernehmen künftig ab 6 Dioptrien Kosten für Brille - bei Hornhautverkrümmung gilt das bereits ab 4 Dioptrien

  • Krankenkassen übernehmen künftig ab 6 Dioptrien Kosten für Brille


    Bei einer Hornhautverkrümmung gilt das bereits ab 4 Dioptrien. Grundlage ist das neue Heil- und Hilfsmittelgesetz.


    ..."Gesetzlich versicherte Patienten mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien erhalten künftig eine Sehhilfe auf Rezept. Diese Regelung sei Teil des heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG),"....


    ..."Nach der neuen Regelung erhalten sie eine Brille, wenn sie nachweislich mehr als 6 Dioptrien haben. Bei einer Hornhautverkrümmung bekommen sie ab 4 Dioptrien eine Sehhilfe."....


    http://rollingplanet.net/krank…trien-kosten-fuer-brille/


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • 10. April 2017
    Anspruch auf Sehhilfen - Neuregelung tritt am 11. April 2017 in Kraft


    Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung, also am Dienstag, 11. April 2017, in Kraft. Leider ist davon auszugehen, dass derzeit viele Augenärzte und Augenoptiker noch nicht über die damit verbundene Neuregelung beim Anspruch auf Sehhilfen informiert sind. Damit Sie genau über Ihre Rechte Bescheid wissen, folgt nun ein Artikel aus dem DBSV-Verbandsmagazin "Sichtweisen", Ausgabe April 2017:....
    http://www.dbsv.org/aktuell/an…-april-2017-in-kraft.html


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Zitat

    Festbeträge der Kassen


    Bezuschusst werden nur die Brillengläser, nicht die Fassung. Und auch bei den Gläsern bedeutet das nicht, dass die komplette Summe von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird. Hier gibt es Festbeträge für Sehhilfen, die seit 2008 gelten. Wenn der Preis über dieser von der Kasse bezahlten Grundversorgung liegt, muss die Differenz selbst gezahlt werden. Laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung reichen die Festbeträge von zehn bis maximal 112 Euro pro Glas und sind unter anderem abhängig vom Material der Gläser.


    Quelle und kompletter Text: VDK

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge