Petition für Härtefallregelung im SGB II

  • Petition für Härtefallregelung im SGB II

    Petition 69482


    Arbeitslosengeld II - Zuflussprinzip im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 16.01.2017

    Text der Petition

    Der Gesetzgeber möge im SGB II eine Regelung treffen, die die Berücksichtigung von Nachzahlungen in Geld für zweckbestimmte Sozialleistungen als Einkommen verhindert.


    Begründung
    Nach dem sog. Zuflussprinzip werden insbesondere im SGB II auch Nachzahlungen von Sozialleistungen leistungsmindernd berücksichtigt, weil der Bedarfszeitraum und die Zahlung auseinanderfallen. Nach dem strikten Zuflussprinzip bleibt der Rechtsgrund unberücksichtigt. Die Nachzahlungen werden als "bereite Mittel" bewertet und sind für den Lebensunterhalt einzusetzen.
    Dadurch kommt es zu nicht hinnehmbaren Ungerechtigkeiten. Zudem sind Nachzahlungen bei Sozialleistungen der Regelfall. Einerseits müssen teils Nachweise "gesammelt" werden, um die Leistung überhaupt beantragen zu können, andererseits benötigen die Leistungsträger oft Wochen und Monate für die Prüfung des Anspruchs. Im Falle von Widerspruch und Klage dauert es oft Jahre, bis die beantragten Leistungen nachgezahlt werden. Entsprechend summiert sich der Betrag.
    Zu denken ist hier beispielsweise an Leistungen der Pflege und Krankenversicherung oder der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Diese Leistungen müssen aus dem Regelbedarf oder aus privilegierten Einnahmen vorfinanziert werden und sollen , weil nachgezahlt, schließlich zum Lebensunterhalt verwendet werden?


    https://epetitionen.bundestag.…16/Petition_69482.nc.html



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    Es kann doch nicht sein das z.B. Eltern von behinderten Kindern welche auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind,
    die von ihnen im voraus gezahlten Verhinderungspflegekosten (durch die erst spätere Gutschriftzahlung
    der vorgestreckten Kosten) zum Lebensunterhalt verwenden müssen :!::?:


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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