Längerer Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung

  • Längerer Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung


    Mütter von Kindern mit Behinderung haben ab dem 1.1.2017 das Recht auf einen längeren Mutterschutz.
    Nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung können sie nun 12 statt 8 Wochen in Mutterschutz gehen.

    https://www.familienratgeber.d…tuell/meldung.php?nid=651


    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/t…gesetz/73762?view=DEFAULT


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Das find ich schon mal gut. Selbst, wenn man in der Zeit möglicherweise längst nicht ALLES notwendige bewältigt, ist man zumindest 4 weitere Wochen finanziell abgesichert!
    ICH würde mir sehr wünschen, dass man ein gewissen Maß an "MEHR" bezüglich der Kindkrank Tage und Urlaub hätte, da die jeweiligen Problematiken (Anfälligkeiten/ Betreuungsprobleme) ja oftmals dauerhaft bestehen.
    Daher sind einmalige Erleichterungen zwar gut (!), ändern aber eben nichts an vielen "Dauerproblemen". :/


    J
    onna
    ~~~~~~~~~~
    mit Jesper und Felix *2006 (Down Syndrom PLUS, gehörlos und weitere Baustellchen...)




  • ICH würde mir sehr wünschen, dass man ein gewissen Maß an "MEHR" bezüglich der Kindkrank Tage und Urlaub hätte, da die jeweiligen Problematiken (Anfälligkeiten/ Betreuungsprobleme) ja oftmals dauerhaft bestehen.


    Das habe ich mir auch schon oft gewünscht, da Kinder mit Behinderungen teilweise öfter krank sind und ins Krankenhaus müssen.
    Außerdem haben die Eltern oftmals höhere körperliche und seelische Belastungen und brauchen daher mehr Erholungs- und Regenerationsphasen. Ein oder zwei Wochen mehr Urlaub wäre daher super.
    Träumen darf man ja wohl noch.....

  • bei uns war bezüglich des Urlaubs leider mehrfach die Situation so, dass wir etwa 1/3 des sogenannten Erholungsurlaubes für OP Zeiten benötigten... (2 Kinder, 2 Orte)... vielleicht wär es deshalb auch garnicht der Wunsch nach mehr Urlaub, sondern eigentlich eher der eines "Sonderkontingentes" an Freinahmemöglichkeiten UM den Urlaub nicht DAFÜR nehmen zu müssen...


    und bei den Kindkranktagen könnte es eventuell ja auch etwas Kriterien/ Diagnoseabhängiges sein, wie bei der Feststellung der "eingeschränkten Alltagskompetenz" als Zusatzoption!?


    eine Rehabegleitung ist uns eigentlich beispielsweise GARNICHT möglich...


    J
    onna
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    mit Jesper und Felix *2006 (Down Syndrom PLUS, gehörlos und weitere Baustellchen...)




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