Strom für Hilfsmittel: Krankenkassen erstatten Kosten

  • VdK-ZEITUNG
    31. Oktober 2016


    Strom für Hilfsmittel: Krankenkassen erstatten Kosten auf Antrag


    ..."Die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, die anfallenden Stromkosten
    zu bezahlen, die beim Betreiben elektrischer Hilfsmittel anfallen.
    Diese müssen allerdings ausdrücklich vom Arzt verordnet worden sein."....


    ..."Wollen die Krankenkassen die Stromkosten für verordnete Hilfsmittel
    nicht übernehmen, sollte man Widerspruch einlegen.
    Beratung und Hilfe dazu gibt es in den VdK-Geschäftsstellen."....


    Komplette Info:
    http://www.vdk.de/deutschland/…statten_kosten_auf_antrag


    Viele Grüße
    Monika