VdK-ZEITUNG
31. Oktober 2016
Strom für Hilfsmittel: Krankenkassen erstatten Kosten auf Antrag
..."Die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, die anfallenden Stromkosten
zu bezahlen, die beim Betreiben elektrischer Hilfsmittel anfallen.
Diese müssen allerdings ausdrücklich vom Arzt verordnet worden sein."....
..."Wollen die Krankenkassen die Stromkosten für verordnete Hilfsmittel
nicht übernehmen, sollte man Widerspruch einlegen.
Beratung und Hilfe dazu gibt es in den VdK-Geschäftsstellen."....
Komplette Info:
http://www.vdk.de/deutschland/…statten_kosten_auf_antrag