Zahlen zur Inklusion und Exklusion

  • Wahrscheinlich bekommt ein Junge z.B. mit ADHS viel leichter einen Förderschwerpunkt ESE als ein Mädchen. Mädchen sind vielleicht generell etwas angepasster und können so einen Teil ausgleichen.

    Die Auffälligkeiten von Mädchen sind oft verdeckt und das Schulsystem verstärkt das dann noch. Überangepasstheit, still sein, immer unterm Radar laufen kann Hinweis auf Missbrauch oder sonstige Probleme sein. Das wild und laut sein von Jungs hingegen wird über die Maßen pathologisiert, also wäre unter anderen Umständen als im deutschen Schulsystem eher "normal".

  • In dem Artikel von 2013 beschreibt Wocken das Phänomen.

    Anzeige von Über die Gefährdung des Kindeswohls durch die Schule | Zeitschrift für Inklusion


    Zb schreibt er zu den KiGGS Studien :



    "Die Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen werden von den Eltern als „psychisch unauffällig“ (83 %) oder „grenzwertig auffällig“ (8%) beschrieben. Deutlich höhere Raten an Verhaltensauffälligkeiten werden für Jungen, für Kinder mit Migrationshintergrund und  mit niedrigem Sozialstatus berichtet. Für den hier anstehenden Zusammenhang ist von Bedeutung, dass für die Altersgruppe der 7- bis 10-Jährigen deutlich häufiger Verhaltensauffälligkeiten angegeben werden als für Kinder im Vorschulalter und für die 14- bis 17-Jährigen. Den Zenit erreicht der Verlauf der Prävalenzraten im Alter von 10 Jahren, also im 3. Grundschuljahr (Abb. 3)!


    Dieser Befund ist völlig kongruent mit den Ergebnissen der berichteten Elefant-Studie. Im „13. Kinder- und Jugendbericht“ der Bundesregierung werden die Ergebnisse zwar mitgeteilt, aber sie werden weder kommentiert noch interpretiert. Die vollständige Übereinstimmung mit der Elefant-Studie begründet und bestärkt erneut die Vermutung, dass die bevorstehende Übertrittsentscheidung im gegliederten Schulsystem als ein wesentlicher Stressor angesehen werden muss, der in Schule und Elternhaus erhöhten psychischen Druck erzeugt und sich bei den Drittklässlern als emotionale Belastung auswirkt. Auch die KiGGS-Studie stützt damit die These, dass Selektion krank macht."



    Also Wocken führt Verhaltensauffälligkeiten auch auf steigenden Schuldruck zurück.


  • Ich wollte gerade schreiben, das ist doch der Typ, der einen Anspruch auf Inklusion am Gymnasium ablehnt??? Als das habe ich ihn nämlich in Erinnerung.


    https://www.news4teachers.de/2…such%20eines%20Gymnasiums.

    Zitat

    Haben lern- und geistig behinderte Schüler auch ein Recht auf den Besuch eines Gymnasiums?


    Diese „Gretchenfrage“ ist in der bildungspolitischen und juristischen Fachwelt höchst strittig und wird nicht einmütig beantwortet. Meine eigene persönliche Antwort lautet: Nein! Es gibt kein allgemeines, für alle Schülerinnen und Schüler, ob mit oder ohne Behinderungen, geltendes Recht auf den Besuch eines Gymnasiums. In allen Bundesländern Deutschlands gilt die Regel, dass nur diejenigen Schülerinnen und Schüler das einklagbare Recht auf den Besuch eines Gymnasiums haben, die für diese Schulform auch die erforderliche Eignung und Begabung mitbringen.

    Für die Wahl einer allgemeinen Schule der Sekundarstufe gilt das Gebot der Gleichberechtigung. Alle Schülerinnen und Schüler müssen die gleichen Anforderungen an ihre Eignung und Begabung mitbringen. Wollte man zwar den Schülern mit Behinderungen das Recht auf den Besuch eines Gymnasiums einräumen, den Hauptschülern und Realschülern aber versagen, wäre dies ein eklatanter Fall einer Ungleichbehandlung, also einer Diskriminierung von nichtbehinderten Schülern

    Irgendwo habe ich sogar seine Schlussfolgerung gelesen, dass, da es für die Realschule auch Zugangsvoraussetzungen gibt, nur noch die Hauptschule als inklusive Schule verbliebe.


    Aber, der Text bei New4Teachers ist wohl verkürzt wiedergegeben.


    Es geht weiter:

    http://www.hans-wocken.de/Texte/Inklusion-Gymnasium.docx

    Ich bin entsetzt über diese Unterschlagung der völlig kontradiktorischen Aussage durch News4Teachers.

  • Die Inklusionsgegner hatten Wocken das Wort im Munde umgedreht. Ja, ich erinnere mich.

    Das war jetzt aber gar nicht mein Thema .Die Forschung, die er gesammelt hat, geht dann auch noch mal auf die extreme Zunahme der ADS /ADHS Diagnosen um die Zeit vor dem Wechsel auf die weiterführenden Schulen ein, mit einhergehender Medikation. Ich weiß, das Thema ist dann auch wieder umstritten, weil viele Erwachsene einen Segen in dem Verschreiben von Psychopharmaka sehen. Im Licht der falschen Diagnosen und Förderschwerpunkte bin ich eher gegen medikamentöse Anpassung an eine kindeswohlgefährdendes System.

  • https://www.magazin-auswege.de/data/2018/05/Wocken_Inklusion-Gymnasium.pdf


    Das Wesentliche finde ich, was er hier schreibt:


    Das Bremer Schulgesetz – so meine Auslegung – erwartet mithin von einem inklusiven
    Gymnasium nicht, dass Jugendliche mit geistigen Behinderungen zwei Fremdsprachen erlernen und zum Abitur geführt werden. Die traditionsreiche, außerordentlich hartnäckige
    Alltagsvorstellung, dass Schule und Unterricht immer zielgleiches Lernen bedeuten, dürfe
    die missliche, ja falsche Interpretation des § 20, 3 nahegelegt haben.


    Das Gymnasium kann W+E-Klassen nicht ablehnen mit der nachvollziehbaren Begründung, es sehe sich außerstande, Geistig Behinderte zum Abitur zu führen.



    ( Haben alle Kinder, auch behinderte ein Recht aufs Gymnasium ?)

    Dazu sagt er :

    "In einem inklusiven Schulsystem erübrigt sich
    die Frage ebenso wie auch die juristische Position."


    Mit einem einfachen Ja oder Nein,
    mit einer globalen, generalisierenden Zustimmung oder Ablehnung lässt sich juristisch die
    Frage der Rechtmäßigkeit und Begründbarkeit einer Inklusion von Schülern mit Behinderungen an einem Gymnasium nicht beantworten.