Diese Familie ist dringend auf Spenden angewiesen. Vielleicht mag jemand spenden.
Die gute Nachricht des Tages: Die Familie hat bereits 29% des Betrages bereits zusammen. 👍 Es müssen aber unbedingt noch mehr werden!
ZitatAlles anzeigenAlexandra Jahnz Köln, Deutschland
Beschreibung
Wir sind eine fünfköpfige Familie aus Köln: Alexandra und Pascal mit den drei Kinder (*2014, *2016 und *2021).
Unser Ältester – um den es hier vorrangig geht – wurde 2021 eingeschult. Seit dem dritten Schultag lernt er Zuhause, um sich und seine Familie vor einer Covid-19 Infektion zu schützen.
Leider gehen weder die Schulleitung noch das Schulamt, diesen Weg mit und drohten im September mit einem Zwangsgeld à 2.500€ pro Elternteil.
Nach zwei verlorenen und nicht weiter anfechtbaren Verfahren vor dem VG und dem OVG Köln, flatterte am 27.12.2021 die Zwangsgeldfestsetzung in den Briefkasten.
Geht das Kind bis zum 17.01.2022, bescheinigt durch die Schule, nicht in die Klasse, werden zum einen die insgesamt 5.000 Zwangsgeld fällig, die zur Not zwangsvollstreckt werden oder in Beugehaft umgewandelt.
Zusätzlich wurde bereits ein zweites Zwangsgeld angekündigt, das dem ersten auf dem Fuße folgt. Diesmal mit doppelter Summe: 5.000€ pro Elternteil. Weitere Zwangsgelder sind zu erwarten.
Die Bitte an die Schulleitung, das Kind zu beurlauben und im nächsten Schuljahr erneut in der ersten Klasse zu starten, wurde abgelehnt. Ebenso wird ihm der Zugang zur Online-Lernplattform mit seinen Klassenkamerad(innen) verwehrt, den jedes Kind seiner Schule bekommen hat, um im Quarantänefall und/oder für anstehendes Distanzlernen lernen zu können. Auch wird jegliche Kommunikation über den Lernstand und der Austausch von Lehrmaterialien verweigert.
Es bleibt neben dem erneuten Anfechten der Zwangsgelder nur noch der Weg eines Eilantrages beim Bundesverfassungsgericht, um stellvertretend für alle Familien die Rechtmäßigkeit der Präsenzpflicht in der Pandemie zu prüfen. Das Hauptargument: die Folgen einer Covid-19 Infektion stellen eine besondere gesundheitliche Gefahr dar. Diese abzuwenden erfordert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Kürze. Das Recht, sich vor einer Infektion in der Schule zu schützen, überwiegt die Präsenzpflicht. Das Recht auf Bildung darf auch mit Heimunterricht gewährleistet werden. Zu diesem Zweck, müssen wir außerdem Gutachter gewinnen und bezahlen, die die medizinischen Begründungen darlegen. Um Gerichts-, Anwaltskosten, Gutachter und die Bußgelder bezahlen zu können, sind wir dringen auf Spenden angewiesen. Vertreten werden wir vor dem Verwaltungsgericht weiterhin durch Thorsten Frühmark, unterstützt u.a. von SichereBildungJetzt. Für den Eilantrag suchen wir dringend einen Verfassungsrechtler.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!