Kosten für FFP2 Masken und Corona-Tests, für Assistenzkräfte im Arbeitgebermodell, können bei dem Kostenträger geltend gemacht werden

  • Monika

    Hat den Titel des Themas von „Kosten für FFP2 Masken für Assistenzkräfte im Arbeitgebermodell können bei dem Kostenträger geltend gemacht werden“ zu „Kosten für FFP2 Masken und Corona-Tests, für Assistenzkräfte im Arbeitgebermodell, können bei dem Kostenträger geltend gemacht werden“ geändert.