Immer wieder fragen sich Eltern behinderter Kinder bis zu welchem Alter ihres Kindes ihnen das Kinderpflegekrankengeld zusteht.
Es kommt leider auch immer wieder vor, dass Krankenkassen Falschauskünfte geben.
Kinder, die behindert und hilflos sind, sind von der Altersgrenze befreit. Eltern erhalten somit auch über das 12.Lebensjahr hinaus eine Arbeitsbefreiung und das Kinderpflegekrankengeld bei einer Erkrankung eines behinderten Kindes.
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