LSG München, Urteil v. 06.02.2020 – L 8 SO 163/17
Für erotische Ganzkörpermassagen sind Leistungen der Sozialhilfe weder über eine Erhöhung des Regelsatzes noch im Rahmen der Hilfe zur Pflege noch als Hilfe in sonstigen Lebenslagen zu erbringen.
https://www.gesetze-bayern.de/…00-Z-BECKRS-B-2020-N-2365