Fahrverbote für ältere Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß gelten nicht bei Schwerbehindertenausweis mit den Merzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“

  • 8.11.2018
    Rechtsanwalt Christian Au - Kanzlei für Sozialrecht


    https://www.facebook.com/Recht…10156892329579680?__xts__





    Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
    (zu § 2 Abs. 3)


    Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 2225;
    bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote


    Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:


    …"6.Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen,"...


    Hier ganz unten:
    https://www.gesetze-im-interne…chv_35/BJNR221810006.html


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

    2 Mal editiert, zuletzt von Monika ()

  • …"6.Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen,"...


    Hier ganz unten:
    gesetze-im-internet.de/bimschv_35/BJNR221810006.html

    Heißt das, dass man das Auto nur fahren darf, wenn auch der Inhaber des SBA dabei ist?