Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn der Betreuer ausfällt?

  • Vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten.


    Mein Sohn fährt nächstes Jahr mit seinem Freizeitbetreuer in den Urlaub. Wir haben die Ferienwohnung gebucht und werden sie auch bezahlen.
    Nun frage ich mich, ob die Reiserücktrittsversicherung auch zahlen würde, wenn der Betreuer krank wird, oder aus andere Gründen ausfällt und wir in diesem Fall die Reise stornieren müssten?
    Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Fall wohl trotzdem sämtliche Reisekosten zahlen müssten und solch ein Fall in der Reiserücktrittsversicherung nicht versichert ist , oder?
    Das würde ja bedeuten, dass solche Reisen immer mit einem Risiko verbunden sind, die nicht versicherbar sind.
    Wer kennt sich aus?

  • Hallo Ella ,


    Also , es müssen ja die Personen eingetragen werden die den Urlaub machen . Je nach Versicherung gibt es dann mehr oder weniger Gründe ( Tod , Unfall , Arbeitslosigkeit haben soweit ich weiß alle Versicherungen .) die bei Rücktritt greifen.Dann gibt es noch die Zeit, also wie viel % noch erstattet werden .
    Heißt für mich nach meinem Rechtsverständnis : fällt der Betreuer wegen einem der Gründe aus , dann greift sie.
    Aber für den Fall , das er einfach nicht will , gibt es keine Versicherung. Ich würde natürlich mit ihm darüber reden und klar machen das der Urlaub Arbeit ist und es nicht geht kurzfristig zu sagen ich möchte nicht. Gehe mal davon aus , das ihr den Urlaub gemeinsam ausgemacht habt.
    Ich denke da ist eher möglich mit dem Betreuer bzw dem Träger was abzumachen. Wenn man einen Träger hat! Also zB Vertretung . Falls das bei euch geht mit der Vertretung .


    Aber ein gewisses Risiko trägt man da natürlich.
    Denn 1 Jahr später ist natürlich eine lange Zeit.


    Liebe Grüsse



    Konik

    Ich , mit einer großen Familie aus dem Autismus Bereich.
    Vermutlich gibt es noch mehr die aber keine offizielle Diagnose haben.


    84.0 HFA
    84.0 im L Bereich
    84.0 im G Bereich mit weiteren körperlichen Problemen


    Ich habe bei FB eine Gruppe:
    Autistenfamilie: wir sind wie wir sind

  • Konik, danke für deine Antwort.
    Ich plane eher Krankheit des Betreuers, als andere Gründe ein, aber man kann ja nie wissen.
    Also, das würde heißen, wenn der Betreuer, der ja nicht bei uns mitversichert ist, erkranken würde, würde die Versicherung trotzdem greifen, weil mein Sohn als Mitversicherter, die Reise nicht antreten kann?

  • Hey ,


    Hmmm, Ich denke so nicht. Nur wenn die Personen die Reisen auch in der Versicherung benannt sind.
    Aber , vielleicht ist das ja über den Träger versichert ? Also das der Träger in dem Fall das Geld zahlt. Bei Ausfall ....
    Ist der Betreuer bei euch angestellt , ist es vermutlich wieder anders...
    Wie das rechtlich ganz genau ist kann vermutlich nur ein RA sagen.
    Da könnte es dann auf Kleinigkeiten ankommen .


    Gruss
    Konik

    Ich , mit einer großen Familie aus dem Autismus Bereich.
    Vermutlich gibt es noch mehr die aber keine offizielle Diagnose haben.


    84.0 HFA
    84.0 im L Bereich
    84.0 im G Bereich mit weiteren körperlichen Problemen


    Ich habe bei FB eine Gruppe:
    Autistenfamilie: wir sind wie wir sind