Hallo Ella ,
Also , es müssen ja die Personen eingetragen werden die den Urlaub machen . Je nach Versicherung gibt es dann mehr oder weniger Gründe ( Tod , Unfall , Arbeitslosigkeit haben soweit ich weiß alle Versicherungen .) die bei Rücktritt greifen.Dann gibt es noch die Zeit, also wie viel % noch erstattet werden .
Heißt für mich nach meinem Rechtsverständnis : fällt der Betreuer wegen einem der Gründe aus , dann greift sie.
Aber für den Fall , das er einfach nicht will , gibt es keine Versicherung. Ich würde natürlich mit ihm darüber reden und klar machen das der Urlaub Arbeit ist und es nicht geht kurzfristig zu sagen ich möchte nicht. Gehe mal davon aus , das ihr den Urlaub gemeinsam ausgemacht habt.
Ich denke da ist eher möglich mit dem Betreuer bzw dem Träger was abzumachen. Wenn man einen Träger hat! Also zB Vertretung . Falls das bei euch geht mit der Vertretung .
Aber ein gewisses Risiko trägt man da natürlich.
Denn 1 Jahr später ist natürlich eine lange Zeit.
Liebe Grüsse
Konik