Wie Sie die Kosten für behindertengerechten Umbau richtig absetzen

  • Urteil des Bundesfinanzhofes:
    Wer alle Zahlungen auf einmal tätigt, kann
    mögliche Steuerersparnisse oft nicht voll ausschöpfen


    ..."Wer eine Immobile für einen schwerbehinderten Angehörigen umbauen lässt, kann die Kosten steuerlich geltend machen.
    Sie lassen sich in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angeben, sofern die Pflegekasse sie nicht
    übernimmt und sie die zumutbare Belastungsgrenze übersteigen. Die Grenze wird individuell berechnet – abhängig vom
    Familienstand, der Anzahl der Kinder und der Summe der Einkünfte. Das Finanzamt berücksichtigt die außergewöhnlichen
    Belastungen in der Regel jedoch nur im Jahr der Zahlung.

    Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) hervor
    (AZ.: VI R 36/15),
    wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mitteilt. "...


    ...."Der BVL rät Betroffenen: Um die Steuerersparnisse maximal auszuschöpfen, sollten sie den Zeitpunkt der Investition
    gut planen. Gerade bei größeren Summen kann es vorteilhaft sein, Anzahlung und Abschlusszahlung auf zwei Jahre zu verteilen.
    Denn dann muss der Fiskus die Beträge jeweils im Jahr der Zahlung steuerlich berücksichtigen."...


    http://rollingplanet.net/wie-s…n-umbau-richtig-absetzen/



    BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 12.7.2017, VI R 36/15
    http://bfh-urteile.de/Archive/76084


    Viele Grüße
    Monika