02.01.2017
Mehr Chancen für chronisch kranke Kinder
Gesetzesänderung ermöglicht bessere medizinische Behandlung
Kurz vor Weihnachten traten entscheidende Änderungen bei der medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche in Kraft......
...Die wichtigsten Neuerungen für Eltern und ihre kranken Kinder sind:
- Die Rehabilitation wird für Kinder und Jugendliche zu einer Pflichtleistung der Rentenversicherung aufgewertet, die nicht mehr nur für mindestens vier Wochen erbracht werden kann, sondern erbracht werden muss, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Chronisch kranke Kinder und Jugendliche müssen nach einem Reha-Aufenthalt nicht mehr vier Jahre warten, bis sie eine weitere Reha genehmigt bekommen. Vom Gesetzgeber wurde diese Frist jetzt ersatzlos gestrichen, so dass – wenn medizinisch notwendig – eine weitere Reha jederzeit beantragt werden kann.
- Ebenfalls neu ist, dass eine Nachsorge am Wohnort möglich ist, um den langfristigen Erfolg der eingeleiteten Behandlung sicherzustellen.
- Es besteht künftig auch ein Anspruch auf Mitaufnahme einer Begleitperson, wenn zur Durchführung oder für den Erfolg notwendig ist. Ebenso steht die familienorientierte Rehabilitation im Gesetz.....