Rheinland Pfalz - Angebote zur Unterstützung im Alltag - neue Landesverordnung 20.7.2017

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag

    ..."Mit der vorgenannten Landesverordnung wird das Spektrum der anerkennungsfähigen Angebote deutlich erweitert. In Anlehnung an § 45 a SGB XI, der die unterschiedlichen inhaltlichen Ausprägungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag aufführt, können in Rheinland-Pfalz neben den bisher bereits anerkennungsfähigen, auf Betreuung ausgerichteten Angeboten künftig auch separate oder integrative Angebote, die auf Entlastung unter anderem im hauswirtschaftlichen Bereich ausgerichtet sind, anerkannt werden. Begrifflich wird es sich dabei jedoch immer um „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ handeln.


    Neben den bereits vorhandenen, bürgerschaftlich erbrachten Leistungen, sind künftig auch Angebote anerkennungsfähig, in denen eine privatgewerbliche Leistungserbringung erfolgt. Darunter fallen auch Einzelpersonen, die ihre Leistungen als Einzelanbieter gegen Entgelt anbieten. Nicht anerkennungsfähig bleiben wie bisher gewerbsmäßig tätige Agenturen, die lediglich Unterstützungsleistungen vermitteln.


    Die vorgenannte Landesverordnung enthält ausführliche Regelungen zu den Voraussetzungen der Anerkennung, zur Qualitätssicherung, Qualifizierung sowie der Förderung und wurde am 20. Juli 2017 im GVBL veröffentlicht und ist damit – rückwirkend - zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten.


    Der gesamte Text der neuen Landesverordnung befindet sich nebenstehend als PDF-Datei und kann hier heruntergeladen werden."...


    https://add.rlp.de/de/themen/f…unterstuetzung-im-alltag/



    Text der neuen Landesverordnung 20.7.2017 - PDF:
    https://add.rlp.de/fileadmin/a…._Nr.11_v._20.07.2017.pdf


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    Kann man jetzt in Rheinland Pfalz auch privat mit einer Einzelperson abrechnen :?:
    Oder verstehe ich das falsch ?(


    Viele Grüße
    Monika