Wenn „Hausfrau“ auf dem Wahlschein stehen darf – warum nicht auch „pflegende Angehörige“?

  • Wenn „Hausfrau“ auf dem Wahlschein stehen darf – warum nicht auch „pflegende Angehörige“?

    Die Tochter von Marion Linhuber ist schwerbehindert, benötigt eine Rundum-Betreuung. Im Alter von nur einem Jahr wurde bei ihr das Rett-Syndrom diagnostiziert. Linhuber, die sich auf der Ampfinger Grünen-Liste um ein Gemeinderatsmandat bewirbt, kämpft nun darum, dass ihre Tätigkeit als „Pflegende Angehörige“ auch als Berufsbild anerkannt wird – bei einer Hausfrau sei dies schließlich auch der Fall.

    Quelle und kompletter Text: OVB

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge

  • Ich hatte schon Mitte der 1990er Jahre eine hitzige Diskussion als Trauzeugin. Ich war damals im Erziehungsurlaub. Auf dem Formular für Trauzeugen musste ich meine aktuelle Berufstätigkeit angeben. Ich weigerte mich "Hausfrau" anzukreuzen und löste eine lange Diskussion aus, bei der ich mich durchsetzte. :)Ich gab daraufhin meinen Beruf an und vermerkte zusätzlich "z.Zt. im Erziehungsurlaub". Das war eine große Kröte, die der Beamte schlucken musste. Blieb ihm fast im Halse stecken. :icon_lol


    Ich verstehe nicht, warum das Beamtentum so unflexibel ist. Wenn ich mal ein paar Monate nicht berufstätig bin, bin ich jedenfalls alles andere als eine Hausfrau.

  • . Ich weigerte mich "Hausfrau" anzukreuzen und löste eine lange Diskussion aus, bei der ich mich durchsetzte. :)Ich gab daraufhin meinen Beruf an und vermerkte zusätzlich "z.Zt. im Erziehungsurlaub".


    Wenn man aber heiratet, ist das anders: Auch wenn man gerade aktuell Hausfrau ist, word man gefragt, ob man eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Diese wird dann angegeben. So wird das jedenfalls bei uns gemacht.


    Ich gebe sonst immer meinen Abschluss mit dem Zusatz „z.Z. Pflegeperson“ an.

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