Wenn „Hausfrau“ auf dem Wahlschein stehen darf – warum nicht auch „pflegende Angehörige“?
Die Tochter von Marion Linhuber ist schwerbehindert, benötigt eine Rundum-Betreuung. Im Alter von nur einem Jahr wurde bei ihr das Rett-Syndrom diagnostiziert. Linhuber, die sich auf der Ampfinger Grünen-Liste um ein Gemeinderatsmandat bewirbt, kämpft nun darum, dass ihre Tätigkeit als „Pflegende Angehörige“ auch als Berufsbild anerkannt wird – bei einer Hausfrau sei dies schließlich auch der Fall.
Quelle und kompletter Text: OVB