Beiträge von Monika

    Was mir noch einfällt: Die Kosten für die Miete, die bleiben weiterhin bestehen. Wir müssen ja immer ein Zimmer zur Verfügung stellen für die Wochenenden, Urlaub und Krankheitszeiten.
    Wird das auf die Grundsicherung mit angerechnet? Im Normalfall würden wir uns nach dem Auszug der Kinder verkleinern, aber in dem Fall brauchen wir auf unabsehbare Zeit ein Zusatzzimmer für unseren Sohn.


    Das zählt zu den Aufwendungen die man geltend machen kann (Nachweis was mit dem Kindergeld gemacht wird) wenn man Kindergeld für das volljährige behinderte Kind bekommt :icon_confused


    Unter Punkt 6. Welche Aufwendungen können geltend gemacht werden?
    Komplette Info:
    Kindergeld für erwachsenes Kind in Einrichtung

    Es gibt jetzt bei dem bvkm ein neues Merkblatt zur Grundsicherung
    mit den aktuellen Änderungen ab 2017:




    ..."Aufgrund des Regelbedarfsermittlungsgesetzes


    (RBEG) und des Bundesteilhabegesetzes


    (BTHG) haben


    sich zum 1. Januar 2017 einige Änderungen


    bei der Grundsicherung


    ergeben. Diese betreffen insbesondere


    die Höhe des Regelsatzes (siehe


    Frage 18) und den Einsatz des Werkstatteinkommens


    (siehe Frage 7).


    Zum 1. April 2017 soll außerdem der


    Vermögensfreibetrag auf 5.000 Euro


    angehoben werden (siehe Frage 11).


    Änderungen bei der Berücksichtigung


    von Unterkunftskosten werden


    zum 1. Juli 2017 in Kraft treten (siehe


    Frage 22).



    Komplettes Merkblatt:
    http://bvkm.de/wp-content/uploads/GS-2017online.pdf

    BTHG, PSG und RBEG: Wichtige Änderungen ab 2017


    Aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), des zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II und III) und des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG) sind am 1. Januar 2017 einige Rechtsänderungen in Kraft getreten, die für Menschen mit Behinderung und ihre Familien von besonderer Bedeutung sind. Weitere Änderungen treten im Laufe des Jahres in Kraft. Auch wurde das Kindergeld erhöht, was sich unter anderem auf Unterhaltsbeiträge für Leistungen der Sozialhilfe auswirkt. Der Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.


    Katja Kruse, Referentin für Sozialrecht beim bvkm


    Stand: 8. Februar 2017


    http://bvkm.de/wp-content/uploads/BTHG-PSG-und-RBEG_Wichtige-Änderungen-ab-2017.pdf

    Leser*innenbrief von EbE-Vorstandsmitglied Christine Schirmer zum Auftritt von Sebastian Urbanski vor dem Deutschen Bundestag
    http://www.eltern-beraten-eltern.de/?p=10582


    ...."Wir alle sind dafür verantwortlich, dass Menschen, die wie Herr Urbanski mit dem Down-Syndrom
    oder einer anderen Besonderheit leben, sich entsprechend ihrer Möglichkeiten einbringen und
    entsprechend ihrer Bedürfnisse und Fähigkeiten leben können.
    Wir alle sind dafür verantwortlich, dass wir einander so wie wir sind mit Wertschätzung
    und Respekt begegnen. Es ist machbar, inklusiv zu leben, wenn wir es wollen."...



    ..."Wir wünschen uns mehr solcher Signale, dass Menschen mit Beeinträchtigungen dazugehören,
    dass sie genau wie jede und jeder andere ein erfülltes Leben haben können
    und dass wir sie in unserer Mitte als Bereicherung erleben!....


    :thumbup: :thumbup::thumbup:



    Die Kinderpalliativstation "Insel Tobi"

    Konzept und Hilfe


    Die palliativmedizinische Einheit "Insel Tobi" im Krankenhaus Neuwerk ist Rückzugsort für chronisch kranke unheilbare Kinder mit ganzheitlichem Behandlungskonzept. Unbürokratisch und mit allen erforderlichen - auch finanziellen - Hilfen!


    Wenn der pflegende Elternteil krank wird, die Eltern etwas mit den gesunden Geschwisterkindern unternehmen oder Zeit für sich als Paar verbringen möchten, übernimmt die Insel Tobi die liebevolle und individuell notwendige Betreuung und Pflege des kranken Kindes...
    http://www.insel-tobi.de/index.php?id=2





    ...Das Angebot gilt für alle Altersgruppen von 1 – 18 Jahren mit chronischen lebenslimitierenden Erkrankungen. Für spezielle medizinische Versorgung steht die Kinderklinik inklusive einer intensivmedizinischen Einheit Tür an Tür zur Verfügung, im Falle sehr spezieller Krankheitsbilder kann eine Kooperation mit entsprechenden Fachabteilungen besprochen werden.


    Das Hauptarbeitsgebiet unseres Versorgungsangebots liegt in der akuten Ersatzpflege entsprechend der Stufe 1 in der palliativmedizinischen Grundversorgung. Eine Aufnahme kann innerhalb von wenigen Stunden nach Anmeldung durchgeführt werden...

    ...Um die Kostenübernahme des Aufenthalts und verschiedener begleitender Maßnahmen kümmert sich das Team der Insel Tobi, besondere Einweisungen oder Überweisungen sowie vorher einzuholende Kostenzusagen sind nicht notwendig...


    Stand November 2015
    http://www.insel-tobi.de/index.php?id=5


    http://www.kh-neuwerk.de/filea…heit/Flyer_Insel_Tobi.pdf

    RheuMAX:


    Homepage der Klinik für Kinder- und Jugendrheumatologie im St. Josef-Stift Sendenhorst
    http://www.rheumax.de/seiten/15_kreatives/15_kreatives.htm


    http://www.rheumax.de/seiten/0…fuerkijurheumatologie.htm



    Auf der Homepage gibt es viele Infos zum Thema Kinder-und Jugendrheuma


    wie zB:

    geLENKIG- Ein Rheumabuch für Kinder
    http://www.rheumax.de/media/geLENKig_broschuere.pdf


    Alles über Kinderrheuma
    http://www.rheumax.de/seiten/0…llesueberkinderrheuma.htm

    Therapie bei rheumatischen Erkrankungen
    http://www.rheumax.de/seiten/03_therapie/03_therapie.htm







    Offenbar hat die Sachvearbeiterin entweder GAR keine Ahnung, oder sie stellt sich nur dumm. Beides ist eine Zumutung. Das war dann also ein völlig falsches unangebrachtes Frageformular, z. Th. Barunterhalt.


    Du hast es auf den Punkt gebracht.


    Seit unsere Tochter volljährig ist, empfinde ich den Umgang mit Sachbearbeitern/Ämtern als sehr, sehr schwierig. ?(


    Beratungspflicht ist ein Fremdwort:

    Beratungspflicht der Ämter und Krankenkassen - Wer wurde über seine Rechte aufgeklärt?

    Wie sich Menschen mit Behinderung gegen „Ableismus“ wehren


    Neue ISL-Broschüre mit Hubbe-Cartoons klärt über Verteidigungsstrategien auf.

    Aktiv gegen Benachteiligung wehren
    So verdeutlichen Erfahrungsberichte von Betroffenen in der neuen Broschüre die
    verletzenden Mechanismen und zeigen Reaktionsmöglichkeiten auf. Ferner werden
    verschiedene Strategien bekannt gemacht, mit denen man Ableismus begegnen kann.
    Jede und jeder könne also davon profitieren, eine eigene Strategie entwickeln und
    sich so aktiv gegen diese Form der Benachteiligung wehren....
    http://rollingplanet.net/wie-s…g-gegen-ableismus-wehren/



    ..."Wozu diese Broschüre?
    Die oben skizzierte Situation ist eines von vielen Beispielen für Able-ismus. Ableismus ist ein recht neues, für viele noch ungewohntes Konzept, das aber wichtig ist, um so manche unangenehme oder tief verletzende Erfahrung besser einordnen zu können. Der Begriff „Ableis-mus" setzt sich zusammen aus dem englischen Wort „able" (to be able = fähig sein) und„ismus". Solche Endungen deuten auf ein in sich geschlossenes Gedankensystem.


    Ableismus (gleichbedeutend wird auch im englischsprachigen Raum von Ableism gesprochen)ist die alltägliche Reduktion eines Menschen auf seine Beeinträchtigung. Damit einher geht eine Abwertung (wegen seiner Beeinträchtigung) oder aber eine Aufwertung (trotz seiner Beeinträchtigung), wie in dem obigen Beispiel deutlich wird. Damit erleben behinderte Menschen durch den Ableismus das, was Menschen mit Migrationshintergrund durch den Rassismus widerfährt oder Frauen durch Sexismus erleben. In jedem Fall werden die Betroffenen nicht als gleichberechtigte Gegenüber wahrgenommen, sondern etikettiert und auf- oder ab-gewertet"......


    ..."Fazit
    Mit dieser Broschüre zum Thema Ableismus hat die Interessenvertretung SelbstbestimmtLeben in Deutschland e.V. – ISLNeuland betreten und einen ersten Schritt unternommen,das Konzept des Ableismus aus der rein wissenschaftlichen Diskussion herauszulösen und eseiner breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Durch praktische Beispiele und die Auf-listung von Handlungsoptionen sollen Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungenin die Lage versetzt werden, Ableismus zu erkennen und sich dagegen effektiv zu wehren.


    Diese Broschüre soll die Betroffenen auch anregen, sich über ihre eigenen diskriminierendenErfahrungen auszutauschen. Damit hilft sie den Betroffenen, ihre Sprachlosigkeit zu über-winden und damit aus der Hilflosigkeit herauszufinden. Sie stellt somit einen wichtigen Bau-stein in der Selbsthilfearbeit behinderter und chronisch kranker Menschen dar."...



    ..."Die 20-seitige Broschüre wartet noch mit einem besonderen Highlight auf: Die einzelnen
    Abschnitte sind mit passenden Cartoons von Phil Hubbe illustriert.
    Die Broschüre ist in den Formaten pdf und pdf-barrierefrei als download kostenlos
    auf der ISL-Webseite http://www.isl-ev.de erhältlich.

    http://isl-ev.de/index.php?opt…toons&catid=90&Itemid=410

    Petition für Härtefallregelung im SGB II

    Petition 69482


    Arbeitslosengeld II - Zuflussprinzip im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 16.01.2017

    Text der Petition

    Der Gesetzgeber möge im SGB II eine Regelung treffen, die die Berücksichtigung von Nachzahlungen in Geld für zweckbestimmte Sozialleistungen als Einkommen verhindert.


    Begründung
    Nach dem sog. Zuflussprinzip werden insbesondere im SGB II auch Nachzahlungen von Sozialleistungen leistungsmindernd berücksichtigt, weil der Bedarfszeitraum und die Zahlung auseinanderfallen. Nach dem strikten Zuflussprinzip bleibt der Rechtsgrund unberücksichtigt. Die Nachzahlungen werden als "bereite Mittel" bewertet und sind für den Lebensunterhalt einzusetzen.
    Dadurch kommt es zu nicht hinnehmbaren Ungerechtigkeiten. Zudem sind Nachzahlungen bei Sozialleistungen der Regelfall. Einerseits müssen teils Nachweise "gesammelt" werden, um die Leistung überhaupt beantragen zu können, andererseits benötigen die Leistungsträger oft Wochen und Monate für die Prüfung des Anspruchs. Im Falle von Widerspruch und Klage dauert es oft Jahre, bis die beantragten Leistungen nachgezahlt werden. Entsprechend summiert sich der Betrag.
    Zu denken ist hier beispielsweise an Leistungen der Pflege und Krankenversicherung oder der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Diese Leistungen müssen aus dem Regelbedarf oder aus privilegierten Einnahmen vorfinanziert werden und sollen , weil nachgezahlt, schließlich zum Lebensunterhalt verwendet werden?


    https://epetitionen.bundestag.…16/Petition_69482.nc.html



    -------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Es kann doch nicht sein das z.B. Eltern von behinderten Kindern welche auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind,
    die von ihnen im voraus gezahlten Verhinderungspflegekosten (durch die erst spätere Gutschriftzahlung
    der vorgestreckten Kosten) zum Lebensunterhalt verwenden müssen :!::?:

    Kinopremiere war am 16.11.2016


    Der Dokumentarfilm "Love & Sex & Rocknrollstuhl" erzählt von der Einsamkeit, von dem Wunsch nach einem erfüllten Leben und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität.
    Und er erzählt die Geschichten von vier selbstbewussten, mutigen Menschen, die mit einer starken, körperlichen Behinderung leben -Nicola, Stefan, Wiebke und Emanuel.
    Während Stefan in einer Umgebung lebt, die ihm nicht genügend Sicherheit gibt, um offen über seinen Wunsch nach Liebe und Sexualität sprechen zu können, wohnt Wiebke gemeinsam mit ihren Freunden und mit täglicher, persönlicher Assistenz, in einem behindertengerecht gebauten Eigentumshaus.
    Emanuel hat es, nach seiner Gehirnblutung, die ihn nahezu bewegungsunfähig gemacht hatte, geschafft, wieder allein in einer kleinen Wohnung leben zu können. Nicola hingegen lebt mit 24 Stunden Assistenz, in einem Haus für Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung.
    Alle vier sind mutig genug, um sich nicht mit dem status quo zufrieden zu geben. Sie wollen ihre Sexualität leben und begegnen sich aus diesem Grund bei einem Erotikworkshop für Menschen mit Behinderung. Ihre Erfahrungen, die sie dort machen und ihre Gedanken sind unterschiedlich, doch
    das Streben nach Selbstbestimmtheit und die Sehnsucht nach Liebe und Wärme verbindet alle miteinander.


    http://lalieproduktion.de/love.html

    Trailer Love & Sex & Rocknrollstuhl

    https://www.bing.com/search?q=…=DE&setlang=de-DE&PC=LCTS



    ..."Der Zuschuss kann auch mehrfach gewährt werden. Aber Badumbau, Türverbreiterungen, etc werden fast immer Bestandteil einer Maßnahme sein, die erforderlich ist, um die Wohnung des Pflegebedürftigen an seine Bedürfnisse anzupassen.


    Maßnahme bezeichnet nicht jede einzelne Baumaßnahme, sondern die Gesamtheit der in einer bestimmten Situation sinnvollen, erforderlichen Anpassungen. Wird also in diesem Jahr der Badumbau durchgeführt, im nächsten Jahr die Rampe ans Haus gebaut und wieder ein Jahr später werden die Türen verbreitert, so sind dies keine jeweils neuen Maßnahmen, sondern es ist die stückweise Umsetzung einer Gesamtmaßnahme. Wenn alles diese Einzelumbauten bereits von Anfang an erforderlich waren, aber z.B. aus Kostengründen teilweise zurückgestellt wurden. Für diese Gesamtmaßnahme gibt es auch nur einmal den Zuschuss."...


    ..."Es können nur Maßnahmen bezuschusst werden, die dem gegenwärtigen Bedarf des Pflegebedürftigen entsprechen, ändert sich der dann kann eine neue Maßnahme erforderlich sein, um den neuen, zusätzlichen Bedarf abzudecken."...

    https://www.pflegeverantwortun…dverbessernde-massnahmen/

    WOHN:SINN live im Fernsehen


    Gründer Tobias Polsfuß in der Fernsehsendung "Wir in Bayern".....


    ..."Dabei habe ich einige lustige Anekdoten aus unserem inklusiven WG-Leben erzählt und erklärt, was ich mit WOHN:SINN erreichen möchte."....
    http://www.wohnsinn.org/news/158-wohn-sinn-live-im-fernsehen



    Das längere Interview mit Gründer Tobias Polsfuß
    (und ein Video aus der inklusiven WG) findet Ihr ab 00:29:19):
    http://www.ardmediathek.de/tv/…13362&documentId=39228782

    In der aktuellen VDK-Zeitung gibt es einen Beitrag zum Thema:



    24. Januar 2017


    VdK-Zeitung
    Kommentar: Utopie mit Haken


    Die Idee klingt erst einmal fabelhaft. Ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ soll Schluss machen mit Bittgängen und komplizierten Anträgen. Wer – aus welchen Gründen auch immer – kein Einkommen hat, bekäme vom Staat einen festen Geldbetrag pro Monat überwiesen....
    http://www.vdk.de/deutschland/…inkommen_utopie_mit_haken

    Pflegekassenzuschuss für behindertengerechte Wohnung ausschöpfen Bundessozialgericht:


    Auch Reparaturkosten können zuschussfähig sein

    Bezuschusst die Pflegekasse den behindertengerechten Umbau einer Wohnung,
    können auch später angefallene Reparaturkosten zuschussfähig sein. Insgesamt
    dürfen aber die Umbaumaßnahme und die geltend gemachten Reparaturkosten
    den gesetzlichen Zuschuss-Höchstbetrag von derzeit 4.000 Euro nicht überschreiten,
    urteilte am Mittwoch, 25. Januar 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Aktenzeichen: B 3 P 4/16 R und B 3 P 2/15 R).

    http://www.vdk.de/deutschland/…ennen_zuschussfaehig_sein



    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 25.1.2017, B 3 P 2/15 R
    http://juris.bundessozialgeric…2017&nr=14570&pos=0&anz=2


    Hier noch eine Rechtsinformation von der Lebenshilfe:


    Informationen für Eltern zum Thema Abzweigung von Kindergeld


    1. Abzweigung von Kindergeld – was ist das?


    2. Weswegen werden Abzweigungsanträge gestellt? Was hat sich geändert?


    3. Wie sieht der verwaltungsmäßige Ablauf aus?


    4. Wie können die Aufwendungen nachgewiesen werden?


    5. Müssen die Aufwendungen auch nachgewiesen werden, wenn das Kind im


    Elternhaus betreut wird?


    6. Welche Aufwendungen können geltend gemacht werden?


    7. Ist eine teilweise Abzweigung möglich?


    8. Welche Rechtsmittel gibt es gegen eine Abzweigung?


    9. Wirkt sich eine Abzweigung auf sonstige steuerliche Vorteile aus?


    10. Musterantrag auf Aufhebung der Kindergeldabzweigung


    ---------------------------------------------------------------------------


    ..."3. Wie sieht der verwaltungsmäßige Ablauf aus?

    In der Regel erhalten die Eltern zunächst ein Schreiben des Sozialhilfeträgers, der sie


    darüber informiert, dass er gegebenenfalls einen Abzweigungsantrag stellen will. Der


    Sozialhilfeträger fordert die Eltern dabei häufig auf, ihre Unterhaltsbeiträge darzulegen. Die


    Eltern sind dem Sozialhilfeträger gegenüber nicht zu dieser Auskunft verpflichtet. Im


    Einzelfall können jedoch Auskünfte sinnvoll sein, um einen Abzweigungsantrag von


    vornherein zu vermeiden.


    Falls sie dem Sozialhilfeträger keine ausreichenden


    Unterhaltsleistungen nachweisen wollen oder können, wendet sich der Sozialhilfeträger an


    die Familienkasse und beantragt die Abzweigung. Die Familienkasse prüft dann, ob die


    Eltern ausreichend Unterhalt leisten und entscheidet allein über die Abzweigung.


    Die Eltern erhalten ein Schreiben der Familienkasse, in dem sie innerhalb einer meist 14-


    tägigen Frist darum gebeten werden, zu den Unterhaltsleistungen Stellung zu nehmen und


    entsprechende Nachweise beizulegen. Diese Frist kann in der Regel auf Nachfrage


    verlängert werden. Spätestens gegenüber der Familienkasse sollten Angaben gemacht


    werden. Werden keine Angaben gemacht, gehen die Familienkassen davon aus, dass die


    Vermutung des Sozialhilfeträgers zutrifft und keine kindbezogenen Aufwendungen


    entstehen. Die Folge wäre eine komplette Abzweigung des Kindergeldes an den


    Sozialhilfeträger.





    6. Welche Aufwendungen können geltend gemacht werden?


    Zu den erbrachten Leistungen können aus Sicht des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern


    zum Beispiel gehören:


    a) bei stationär untergebrachten Kindern


    - die Unterhaltsbeiträge, die an den Sozialhilfeträger geleistet werden


    das Bereitstellen eines Zimmers in der elterlichen Wohnung für regelmäßige Besuche


    des Kindes, soweit hierfür konkrete Aufwendungen glaubhaft gemacht werden


    können (z. B. anteilige Mietkosten)


    - Kosten bei Wochenendaufenthalten (z. B. Verpflegung, Restaurantbesuche)


    - Fahrtkosten für Besuche des Kindes bei den Eltern bzw. der Eltern beim Kind


    (angesetzt werden können 30 Cent pro Kilometer oder die Bahntickets)




    b) bei Kindern, die im Elternhaus leben


    - mietfreies Wohnen des Kindes in der elterlichen Wohnung; in diesen Fällen sehen die


    Sozialhilfeträger in der Regel von Abzweigungsanträgen ab




    c) für beide Gruppen


    - Medikamente, Zahnersatz, Sehhilfen, Arzt- und Therapiebehandlungen, die nicht von


    der Krankenkasse übernommen werden


    - Kosten für Urlaube und Freizeitunternehmungen


    - Ergänzung der Garderobe, z. B. bei behinderungsbedingtem Verschleiß


    - Sachgeschenke, z. B. Möbel, Unterhaltungselektronik


    - Es können auch Kosten für die geleistete Betreuung mit circa acht Euro pro Stunde


    angesetzt werden, wenn das behinderte Kind ständig beaufsichtigt und betreut


    werden muss. Dafür muss in der Regel ein (amts-)ärztliches Attest vorgelegt werden.


    Auch Pflegestufe II oder III, die Bewilligung des erhöhten Betrages der ergänzenden


    Betreuungsleistungen durch die Pflegekasse sowie die Merkmale B und H sind


    Hinweise darauf, dass eine ständige Beaufsichtigung und Begleitung notwendig sind.



    Geldleistungen der Eltern an das Kind wie die direkte Auszahlung des Kindergeldes führen


    dazu, dass diese als „Einkommen“ des Kindes gewertet werden und die Grundsicherung


    deshalb entsprechend gekürzt wird.




    Komplette Rechtsinformation:
    http://www.lebenshilfe-bayern.…nfos_kindergeld_jul14.pdf



    Diese Fragen hören sich (für mich) so an, als wenn die Kindergeldkasse von einem gesunden volljährigen Kind ausgehen würde. :icon_confused


    ...."Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern
    Die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt endet nicht automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes. Im Gegenteil: hat das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, ist nicht nur der nicht im Haushalt lebende Elternteil zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet, sondern auch derjenige, bei dem das Kind wohnt. Das Kindergeld zählt allerdings als Einkommen des Kindes, so dass der zu zahlende Betrag um diese Summe gekürzt werden darf."....
    http://www.juraforum.de/lexikon/kindesunterhalt

    Ich kann jetzt nur von uns sprechen.
    Meine schwerbehinderte Tochter bekommt Grundsicherung.
    Wir bekommen das Kindergeld.


    Jeden Barunterhalt den wir leisten würden , würde unserer Tochter bei der Grundsicherung abgezogen.
    Würde ihr also nichts bringen.
    Genau so ist es mit dem Kindergeld wenn wir es ihr weiterreichen würden.


    Bei der Unterhaltspflicht gibt es für uns Eltern von erwachsenen behinderten Kinder eine Pauschale (siehe unten).



    So müsste es doch bei Deinem Fall auch sein. :?::!:


    Eigentlich müsste die Kindergeldkasse von den Eltern Nachweise über Aufwendungen, für das behinderte Kind, verlangen.
    Dann könnten sie über eine evtl. Kindergeld-Abzweigung entscheiden.


    Barunterhalt werden die Eltern keinen leisten außer diese Unterhaltspauschale, welche bei den Aufwendungen mit aufgeführt werden kann.




    -------------------------------


    5. Unterhaltspflicht


    Bevor das Sozialamt Hilfe leistet, wird geklärt, ob nahestehende Personen unterhaltspflichtig gegenüber dem Hilfebedürftigen sind. Es wird unterschieden zwischen gesteigert Unterhaltspflichtigen, normal Unterhaltspflichtigen und nicht Unterhaltspflichtigen. Näheres unter Unterhaltspflicht.


    Eltern leisten für alle Maßnahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt ihrer volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kinder einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 24,94 € monatlich, ohne weitere Überprüfung des Einkommens und Vermögens (§ 94 SGB XII).


    Komplette Info:
    http://www.betanet.de/betanet/…-Lebensunterhalt-190.html






    Zur Unterhaltspflicht:


    6. Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber behinderten volljährigen Kindern


    Leistet das Sozialamt bei volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kindern Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfe zur Pflege Sozialhilfe, dann zahlen deren Eltern einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 32,42 € monatlich, ohne Überprüfung des Einkommens und Vermögens der Eltern.


    Leistet das Sozialamt bei volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kindern Hilfe zum Lebensunterhalt, dann zahlen deren Eltern einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 24,94 € monatlich, ohne Überprüfung des Einkommens und Vermögens der Eltern.


    Treffen beide Pauschalen zusammen, wird insgesamt ein monatlicher Pauschalbetrag von maximal 57,36 € von den Eltern verlangt.


    Die Eltern müssen die o.g. pauschalen Unterhaltsbeiträge nicht zahlen, wenn sie selbst Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten oder wenn sie aufgrund dieser Unterhaltsbeitragszahlung bedürftig würden.


    Komplette Info:
    http://www.betanet.de/betanetp…nterhaltspflicht-424.html