Beiträge von Monika

    Nur zur Info:


    Das Merkblatt zur Grundsicherung wurde jetzt aktuell schon abgeändert.


    Stand: 15. Februar 2017



    Also Punkt:

    2. Wer ist anspruchsberechtigt?

    und

    4. Wird die Anspruchsberechtigung

    immer überprüft?

    hier im abgeänderten Merkblatt bitte nachlesen :!::!:


    http://bvkm.de/wp-content/uploads/GM-2017online.pdf




    Hier ein Hinweis im Merkblatt:


    Hinweis

    Abzuwarten bleibt, welche der vorgenannten


    Varianten von den Sozialämtern


    bei der Entscheidung über


    die Grundsicherung berücksichtigt


    wird. Sollte sich die Praxis etablieren,


    dass Grundsicherungsanträge


    von Menschen mit Behinderung, die


    sich im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich


    einer WfbM befinden,


    abgelehnt werden, wird dringend


    empfohlen, hiergegen Widerspruch


    einzulegen. Der bvkm wird die weitere


    Entwicklung in dieser Sache beobachten


    und gegebenenfalls unter


    http://www.bvkm.de einen Musterwiderspruch


    zur Verfügung stellen.


    Leichte Sprache

    Willkommen bei PETZE.Wir arbeiten zum Thema: Sexuelle Gewalt.


    Wir wollen sexuelle Gewalt verhindern.


    Das finden wir wichtig:


    Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt.
    Jeder Mensch braucht Schutz vor sexueller Gewalt.
    Wollen Sie mehr wissen?


    http://petze-kiel.de/willkommen-bei-petze/


    ECHT MEIN RECHT! für Männer und Frauen mit Lern-Schwierigkeiten ECHT MEIN RECHT!
    Selbst-Bestimmung, Sexualität und Schutz vor sexueller Gewalt
    Ein Projekt für Erwachsene mit Behinderung

    Erwachsene mit Lern-Schwierigkeiten sollen Bescheid wissen:
    http://www.petze-institut.de/p…mit-lern-schwierigkeiten/


    http://petze-kiel.de/ausstellungen/

    INKLUSION LÄSST SICH HÖREN – RADIO IN LEICHTER SPRACHE


    In Kooperation von Radio Unerhört, der Philipps-Universität, der
    Koordinierungsstelle „Inklusion bewegt“ und dem Zentrum für leichte Sprache
    findet das Radioprojekt „Inklusion lässt sich hören“ statt. Studierende konzipieren
    gemeinsam mit anderen Menschen – unabhängig von Geschlecht, Behinderungen,
    ethnischer oder sozialer Herkunft – eine Radioserie, welche im Programm von
    Radio Unerhört einen festen wiederkehrenden Sendeplatz erhält. Alle Teile dieser
    Radioserie verbindet ein wichtiger Punkt: Sie sind in leichter Sprache....

    Die Sendereihe wird immer Dienstags um 18 Uhr ausgestrahlt werden.
    Die erste Sendung läuft am Dienstag den 21.02.17 um 18 Uhr.


    http://www.radio-rum.de/blog/2…adio-in-leichter-sprache/

    Einfach unterwegs mit der Bahn


    Die Deutsche Bahn bietet viele Hilfen für Reisende mit Behinderung.
    Eine aktuelle Broschüre bietet einen Überblick über diese Hilfen.
    Die Broschüre "Reisen für alle – Bahn fahren ohne Barrieren!" bietet
    unter anderem Infos zu Ein- und Umstiegshilfen, zur Mitnahme von
    Hilfsmitteln oder zu Vergünstigungen beim Bahnfahren.
    Die Infos
    sind auf Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugeschnitten:
    So gibt es spezielle Hinweise für Reisende mit Seh-, Hör- oder Lernbehinderung.

    Die Broschüre kann kostenlos in den Reisezentren der Deutschen Bahn abgeholt werden.
    Außerdem kann sie als PDF heruntergeladen werden.
    Sie ist zum Dezember 2016 neu aufgelegt und aktualisiert worden.

    Die Broschüre der Deutschen Bahn als PDF
    https://www.bahn.de/p/view/mdb…er_alle_105x195mm_apu.pdf



    https://www.familienratgeber.d…tuell/meldung.php?nid=655

    Ich habe mir den Link angeschaut, aber leider wird nicht erklärt, was diese Änderung für Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
    Warum soll dadurch viel später Grundsicherung beantragt werden können? Wie kommst du darauf?
    Ich frage mich allerdings, wie man dann eine Erwerbsminderung in Zukunft feststellen will?



    Ich habe den Haken gefunden:
    -----------------------------------------------------------


    2. Wer ist anspruchsberechtigt?


    ..."Wegen der noch nicht feststellbaren


    Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung


    können Menschen mit


    Behinderung, die den Eingangs- oder


    Berufsbildungsbereich einer WfbM


    durchlaufen, keine Grundsicherung


    beanspruchen (siehe dazu Frage 4)."....



    4. Wird die Anspruchsberechtigung


    immer überprüft?


    ..."Keine Prüfung der Anspruchsberechtigung


    findet ferner bei Menschen


    mit Behinderung statt, die den Eingangs-


    oder Berufsbildungsbereich


    einer WfbM durchlaufen. Grund


    hierfür ist in diesem Fall die umgekehrte


    Annahme, nämlich dass bei


    dieser Personengruppe von vorneherein


    feststeht, dass eine dauerhafte


    volle Erwerbsminderung nicht

    vorliegt.
    Dies wird durch das RBEG


    ab 1. Juli 2017 klargestellt. Der Gesetzgeber


    begründet die Regelung


    damit, dass die Dauerhaftigkeit der


    vollen Erwerbsminderung erst nach


    Beendigung des Berufsbildungsbereichs


    festgestellt werden könne. Im


    Ergebnis hat die Vorschrift zur Folge,


    dass Menschen mit Behinderung, die


    den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich


    einer WfbM durchlaufen,


    keine Grundsicherung erhalten.

    Komplette Info:
    Stand: Februar 2017

    http://bvkm.de/wp-content/uploads/GS-2017online.pdf

    Ich versuche es einmal:


    Es gibt lt. § 14 SGB I eine Beratungspflicht der Leistungsträger:
    https://dejure.org/gesetze/SGB_I/14.html


    Und es gibt lt. § 20 einen Untersuchungsgrundsatz:
    https://dejure.org/gesetze/SGB_X/20.html




    Wenn nun ein Leistungsträger vor seiner Antragsbescheidung sich nicht kundig macht über den Sachverhalt, obwohl er dazu verpflichtet ist (Untersuchungsgrundsatz) und durch diese Nachlässigkeit einen falschen Bescheid erlässt.....
    Und/oder ein Leistungsträger dem Antragsteller keine entsprechende Beratung (Beratungspflicht) anbietet, obwohl er dazu verpflichtet ist und entgehen durch diese Nachlässigkeit dem Antragsteller Leistungen die ihm von Rechts wegen zustehen würde....
    .....hat der Antragssteller einen Schadensersatzanspruch (wegen der fehlerhaften Auskunft oder Beratung)
    gegenüber dem Leistungsträger.


    --------------------------------------------------------------------------------
    Auskunfts- und Beratungspflicht (Sozialleistungsträger) / 4 Folgen fehlerhafter Auskunft oder Beratung

    Bei fehlerhafter Auskunft oder Beratung kann gegenüber dem Leistungsträger


    im Einzelfall ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch (Herstellung des Zustands, der bei richtiger Beratung eingetreten wäre),
    ggf. auch ein Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung
    geltend gemacht werden.

    Komplette Info:

    https://www.haufe.de/sozialwes…idesk_PI434_HI854595.html


    -----------------------------------------------------------------------------------


    Hier noch einige Auszüge aus dem Urteil dazu:


    ..." Hat der Träger der Sozialhilfe eine Leistung abgelehnt, weil er zu Unrecht keine Kenntnis von den Voraussetzungen für ihre Gewährung hatte, kann der Hilfesuchende im Rahmen eines Sekundäranspruchs Kostenerstattung für die von ihm selbst beschaffte Sozialhilfe beanspruchen. Dabei ist er finanziell so zu stellen, als wäre der Bedarf erkannt bzw als wäre der Bedarf bei ordnungsgemäßer Beratung rechtzeitig geltend gemacht worden"....


    ..."Vorliegend hätte es sich aber aufgedrängt, den Bedarf der Klägerin auf Übernahme von Fahrtkosten einer Begleitperson durch weitere Sachverhaltsaufklärung zu erkennen. Denn ersichtlich war die behinderte, zu diesem Zeitpunkt erst neun Jahre alte Klägerin nicht dazu in der Lage, die Therapietermine selbständig ohne Begleitung wahrzunehmen. Es hätte daher -auch um die Effektivität der Hilfe sicher zu stellen- nahe gelegen, die bei ihr vorhandenen Möglichkeiten oder die Bereitschaft der Eltern, bei fehlenden Mitteln der Klägerin für die Fahrtkosten aufzukommen, genauer abzuklären. "....


    ...". Zudem obliegt auch dem Träger der Sozialhilfe eine Beratungspflicht nach §§ 14, 15 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle sozialrechtlichen Fragen, die für den einzelnen zur Beurteilung seiner Rechte und Pflichten von Bedeutung sind oder künftig Bedeutung erlangen können (BT-Drs 7/868, 25) Dementsprechend ist im Rahmen eines Leistungsbegehrens auf klar zutage liegende Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die jeder verständige Leistungsberechtigte mutmaßlich nutzen würde "....


    ..." Hiervon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn wie vorliegend Rechte vom Leistungsberechtigten nur deshalb nicht geltend gemacht werden, weil er die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht kennt. Zu den Aufgaben eines Sozialhilfeträgers gehört es nicht nur, Anträge von Leistungsberechtigten entgegen zu nehmen und hierüber entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entscheiden, sondern die Berechtigten den individuellen Bedürfnissen und dem jeweiligen Hilfefall entsprechend zu beraten."...


    ..."Da eine entsprechende Beratung der Klägerin bzw ihrer Eltern offenbar jedoch zu keinen Zeitpunkt stattgefunden hat, ist sie finanziell nunmehr so zu stellen, als wäre der Bedarf vom Beklagten erkannt bzw rechtzeitig geltend gemacht worden."...

    http://www.rechtsprechung.nied…true&doc.id=JURE120021584


    -----------------------------------------------------------------------------------


    Übrigens:
    Zuständig ist der Träger der Sozialhilfe bereits dann, wenn ihm bekannt wird, das die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug vorliegen. Dabei reicht z.B. ein Telefonanruf des Betroffenen aber auch von Dritten wie einem Nachbarn aus, damit von Amts wegen nach § 20 SGB X der Sachverhalt ermittelt wird (Amtsermittlungsgrundsatz)....
    https://www.hartzbote.de/wofue…ozialamt-zustaendig-41302

    In der Inklusion darf es meiner Meinung nach keine Grenzen geben, sonst wäre es keine Inklusion, sondern nur eine halbherzige Integration.
    Wer Inklusion verkauft, muss offen für Lösungen sein und ich glaube ganz fest daran, dass es Lösungen gibt, wenn man sich die Mühe macht danach zu suchen.


    Da hast du recht, leider sieht es in der Praxis ganz anders aus.


    Selbst bei eigentlich wirklich kleinen "Problemen" scheitert es oft schlicht und
    einfach am Interesse der Beteiligten überhaupt nach Lösungen zu suchen,
    obwohl es oft doch auch ganz einfach wäre.


    Selbst oft die Behindertenorganisationen/Leistungserbringer,
    die ja ihr Geld genau damit verdienen sind an echter Inklusion
    anscheinend nicht interessiert. :thumbdown:

    Wie viel Inklusion kann man seinen Mitmenschen zumuten? Starkes, ehrliches Stück über exklusive Hochkultur:
    https://twitter.com/DonLejon/status/831094656687546370



    Hochkultur für Behinderte
    Ein Konzert für alle - außer Willi

    Willi, 9, liebt Klassik. Trotzdem wird er wohl nie ein Konzert in der Elbphilharmonie hören.
    Denn Dvorák und Saint-Saëns lassen den geistig Behinderten jauchzen und springen.
    Eine Zumutung für die übrigen Besucher - oder?
    http://www.spiegel.de/lebenund…ilharmonie-a-1133130.html


    Zur Autorin:
    Birte Müller, Jahrgang 1973, ist Kinderbuchautorin und Illustratorin.
    Sie lebt mit ihrem Mann und den Kindern Willi, 9, (Down-Syndrom),
    und Olivia, 7, (Normal-Syndrom), in Hamburg.
    Ihr Lebensmotto: It's not a bug, it's a feature.

    In dem neuen Mehrfamilienhaus haben in einer Vierer- und einer Sechser-Wohngemeinschaft im Erdgeschoss, sowie in neun Einzelapartments im zweiten Obergeschoss insgesamt 19 Menschen mit geistiger Behinderung ein neues Zuhause gefunden. Sie werden im Rahmen des Betreuten Wohnens von der Lebenshilfe Köln unterstützt.
    Das Besondere: Durch die 24-Stunden Betreuung können erstmal auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf außerhalb eines Wohnheims leben....
    http://lebenshilfekoeln.de/de/…dungen/Netzestrasse_3.php



    In diesem inklusiven Wohnprojekt wohnen Menschen mit einer geistigen Behinderung
    und Menschen ohne Behinderung mit geringem Einkommen:


    http://lebenshilfekoeln.de/de/…2-KStA-Netzestrasse-3.pdf


    http://lebenshilfekoeln.de/de/…dschau-Netzestrasse-3.pdf

    Hier ein Urteil was zum Thema passt:


    ..."Der Grundsatz „keine Hilfe für die Vergangenheit“ hat im Sozialhilferecht allerdings keine absolute Geltung (s. dazu: Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 16. September 2009, Az: B 8 SO 16/08 R - juris). Insbesondere tritt in Fällen, in denen der Träger der Sozialhilfe keine Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen hat, weil er den Sachverhalt unzureichend aufgeklärt hat, oder in denen der Leistungsberechtigte seinen Bedarf nur deshalb nicht geltend macht, weil der Träger der Sozialhilfe eine erforderliche Beratung versäumt hat, er mit den Prinzipien der Rechtmäßigkeit der Verwaltung in Widerstreit.".....

    ..."Zudem obliegt auch dem Träger der Sozialhilfe eine Beratungspflicht nach §§ 14, 15 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle sozialrechtlichen Fragen, die für den einzelnen zur Beurteilung seiner Rechte und Pflichten von Bedeutung sind oder künftig Bedeutung erlangen können (BT-Drs 7/868, 25) Dementsprechend ist im Rahmen eines Leistungsbegehrens auf klar zutage liegende Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die jeder verständige Leistungsberechtigte mutmaßlich nutzen würde (vgl dazu: BSG, Urteil vom 17. Dezember 1980, Az: 12 RK 68/79 ; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1997, Az: 8 RKn 1/97 - NZS 1998, 434, 435 f); Hiervon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn wie vorliegend Rechte vom Leistungsberechtigten nur deshalb nicht geltend gemacht werden, weil er die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht kennt. Zu den Aufgaben eines Sozialhilfeträgers gehört es nicht nur, Anträge von Leistungsberechtigten entgegen zu nehmen und hierüber entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entscheiden, sondern die Berechtigten den individuellen Bedürfnissen und dem jeweiligen Hilfefall entsprechend zu beraten. "....


    Komplettes Urteil:
    http://www.rechtsprechung.nied…true&doc.id=JURE120021584




    Übrigens, in dieser Praxishilfe....


    Zukunft Wohnen.
    Beispiele für innovative Wohnformen
    Eine Praxishilfe der Bundesvereinigung Lebenshilfe


    https://lebenshilfe.at/wp-cont…ilfe-deutschland_2016.pdf

    ...kann man auf Seite 21 zur Beratungspflicht lesen:


    4.5 Beratung
    ...."Das Sozialrecht gewährt


    jedem nach § 14 SGB I einen Anspruch auf Beratung


    über seine Rechte und Pflichten nach dem


    Sozialgesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind


    die jeweiligen Leistungsträger. Für die Sozialhilfe ist


    dies in § 11 SGB XII nochmals besonders hervorgehoben.


    Entsprechendes gilt für die Kranken- und


    Pflegekassen. Kommen die Leistungsträger dieser


    Pflicht nicht hinreichend nach und entgehen dem/


    der Berechtigten dadurch Leistungen, so hat sie/


    er einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem


    Leistungsträger."...



    Und können wir eventuell auch rückwirkend Kosten für die begehbare Dusche zurück erstattet bekommen?


    Dazu schau mal hier:


    ....Die Bezuschussung baulicher Maßnahmen sollte vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt werden, damit die Pflegekasse die Leistungsvoraussetzungen prüfen und ggf. über Anpassungen beraten kann.
    Sofern Rechnungen ohne vorherigen Antrag eingereicht werden, wird der Anspruch im Nachhinein geprüft. In diesem Fall muss der Pflegebedürftige jedoch damit rechnen, dass bei nicht erfüllten Voraussetzungen auch kein Zuschuss nachträglich gewährt werden kann.".....


    Komplette Info:
    https://www.kkh.de/versicherte…ldverbessernde-massnahmen


    https://www.pflege-durch-angeh…ngerechter-wohnungsumbau/


    Ich kenne es allerdings auch nur so wie Enscha es oben beschrieben hat....ich denke nachträglich wird schwierig.
    Aber ihr habt ja nichts zu verlieren und könnt es ausprobieren.
    Eine Rückmeldung von Dir, wie es gelaufen ist, wäre toll. ;)

    Zuerkennung des Nachteilsausgleichs
    Zu den Voraussetzungen für die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Sinne des § 69 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) bei einem behinderten Menschen, dessen Zustand nicht den gesetzlichen Regelbeispielen entspricht (kein Querschnittslähmung, keine Amputationen der unteren Gliedmaße), der aber aufgrund der Schwere seiner Beeinträchtigungen mit diesem Personenkreis gleichzustellen ist, weil sich seine verschiedenen Gesundheitsstörungen in ihrer Kombination derart ungünstig auf sein Gehvermögen auswirken, so dass ihm die Fortbewegung nur unter vergleichbaren körperlichen Anstrengungen wie Angehörigen des in § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG näher bezeichneten Personenkreises möglich ist.

    Quelle: Kommentierung Dr. Manfred Hammel zum Sozialgerichtsurteil Detmold vom 6. Januar 2017 (Az.: S 14 SB 1421/15)

    http://www.sozialticker.com/zuerkennung-nachteilsausgleichs/

    Hallo Corinna,


    herzlich Willkommen hier im Forum.


    Mein Mann und ich haben bereits vor einigen Wochen unsere Dusche ebenerdig machen lassen, einfach weil es für uns sicherer ist. Nun wollen wir gern auch noch die Badewanne umbauen, weil mein Mann leider Hüftprobleme hat. Er hat die Pflegestufe 1.


    Ich bin erstaunt das bei den halbjährlichen Beratungseinsätzen über das Thema "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" anscheinend nicht gesprochen wurde.
    Genau dafür gibt es ja schließlich diese Beratungseinsätze. :icon_confused


    --------------------------------------------------------------------------------------
    Ziele des Beratungseinsatzes

    Mit den Beratungseinsätzen verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dass für die häusliche Pflege Hilfestellungen gegeben und eine Beratung zur Sicherung der Qualität der Pflege angeboten wird. Des Weiteren sollen, sofern die Erforderlichkeit hierzu besteht, Maßnahmen empfohlen werden, welche die Pflegesituation verbessern. Mit den Pflegepersonen sollen Probleme, welche durch die tägliche Pflege entstehen, erörtert werden und diesbezüglich konkrete Vorschläge unterbreitet werden.

    Ob die häusliche Pflege sichergestellt ist, wird insbesondere aufgrund des Allgemein- und Ernährungszustandes des Pflegebedürftigen beurteilt. Zusätzlich wird die physische und psychische Belastung der Pflegeperson einbezogen. Auch das pflegerische Umfeld wird bewertet, ob sich ggf. Hinweise auf eine Verwahrlosung ergeben. Aufgrund der getroffenen Feststellungen können Maßnahmen empfohlen werden, welche die Pflegesituation verbessern. Dies können zum Beispiel Hinweise zur Anpassung des Wohnraumes, zum Einsatz von (Pflege-)Hilfsmitteln, zur Einleitung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Einschaltung des behandelnden Arztes oder zu Pflegekursen, Tages- und Nachtpflege usw. sein.


    Komplette Info:
    https://sozialversicherung-kom…e-beratungseinsaetze.html
    -------------------------------------------------------------------------------------


    Wie auch im Link von Enscha geschrieben steht, kann man sich bei einem Pflegestützpunkt weiterhelfen lassen.
    Bei uns hier gibt es da eine sehr kompetente Beratung und auch Unterstützung.


    Hier findest Du u.a. ein Verzeichnis aller deutschen Pflegestützpunkte:
    http://gesundheits-und-pflegeb…te/pflegestutzpunkte.html



    Du schreibst Dein Mann hat die Pflegestufe 1.
    Ihr habt einen Überleitungsbescheid bekommen ?
    Nur zur Info:
    http://www.vdk.de/deutschland/…rleitungsbescheid_pruefen

    Ich muss noch hinzufügen, dass mein Sohn nach dem Auszug aus dem Elternhaus in einer betreuten WG leben wird. Er hat dann also keine eigene Wohnung. Ich habe gelesen, dass Menschen, die im Wohnheim leben nur noch ein mageres Taschengeld erhalten. Ich gehe davon aus, dass dies auch in einer betreuten WG so sein wird, oder?


    Das kommt ganz darauf an wie die WG aufgestellt ist.
    Die Frage ist, fällt die WG unter stationär oder ambulant... :?:


    zB:
    In Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Völklingen und dem Juristen Dr. Wölk entstand das Konzept einer GbR.
    Die GbR – Gemeinschaft (oder Gesellschaft) bürgerlichen Rechts – besteht seit August aus sechs Personen mit geistiger und schwerstmehrfacher Behinderung, die sich zum Ziel gesetzt haben, in einer familiären Wohngemeinschaft (WG) zu leben. Sie werden dabei durch ihre gesetzlichen Vertreter unterstützt und mieten als Wohngemeinschaft Räumlichkeiten in einem Neubau der Lebenshilfe Völklingen. In getrennten Verträgen kaufen sie sich die erforderlichen Betreuungs- und Pflegeleistungen hinzu. Diese Leistungen können sie bei jedem beliebigen Anbieter auswählen und bestimmen somit, wer die Leistung wie, wann und auf welche Art und Weise erbringt. Alle erhalten ihre Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets.
    https://www.lebenshilfe.de/de/…el/Zuhause.php?listLink=1



    Hier findest Du in der verlinkten Praxishilfe (auf Seite 23) ein:

    4.8 Beispiel für ein individuelles Finanzierungspaket
    (nur monatliche Leistungsansprüche)
    Zukunft Wohnen. Beispiele für innovative Wohnformen


    Die Praxishilfe ist sehr interessant und es lohnt sich sie einmal komplett zu lesen.



    Wovon werden dann z.B. Möbel, Urlaub und Kleidung, Freizeit und medizinische Behandlungen finanziert?


    Bei einer ambulant betreuten WG gibt es wohl auch Geld vom Amt für eine Erstausstattung.



    Auch die Freizeitbetreuung durch einen Begleiter haben wir zum großen Teil über die Verhinderungspflege und die ZBL bezahlt. Diese Leistungen fallen dann ja auch weg und vom Taschengeld kann kein Begleiter für die Freizeit bezahlt werden.


    So wird es wohl sein wenn es sich um eine stationären WG handelt. :icon_confused


    Wie Du oben an dem verlinkten Finanzierungspaket siehst
    kann eine WG auch so finanziert werden:
    Grundsicherung plus Unterkunftskosten,
    Teilhabeleistungen (Eingliederungshilfe)-Persönliches Budget,
    Pflegesachleistungen, Behandlungspflege, Wohngruppenzuschlag und zusätzliche Betreuungsleistungen.


    Den Punkt (in der Praxishilfe) finde ich sehr wichtig:


    4.5 Beratung


    Angesichts der Vielzahl möglicher Leistungen und


    Kombinationen, die zur Finanzierung individueller


    Wohnformen für Menschen mit Behinderung in


    Betracht kommen, ist eine qualifizierte Beratung


    von großer Bedeutung.....


    Leider hapert es oft genau an diesem wichtigen Punkt.
    Ich kenne hier keine neutrale Beratungsstelle.....
    :icon_sad



    Vereinfachte Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs ab 1. Januar 2017: Neue Patienteninformation ist online


    ..."Berlin, 15. Dezember 2016 – Ab dem 1. Januar 2017 greift ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für langfristigen Heilmittelbedarf. Patientinnen und Patienten, die aufgrund schwerer Schädigungen, Behinderungen oder chronischer Krankheiten mindestens ein Jahr lang Heilmittel wie Physiotherapie oder Logopädie benötigen, werden künftig schneller und unbürokratischer versorgt. Eine neue Patienteninformation (106,0 kB, PDF) „Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs“ steht dazu ab sofort auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Download zur Verfügung"...


    Komplette Info:
    https://www.g-ba.de/institutio…e/pressemitteilungen/660/