4. Zur Genehmigungsfiktion im SGB V/Krankenkassenrecht
==================================
Lässt sich eine Krankenkasse mit ihrer Entscheidung über einen Kostenübernahmeantrag für eine Krankenkassenleistung, hier Mutter-Kind-Kur, zu viel Zeit, gilt der Antrag als „fiktiv genehmigt“. Wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Prüfung der Kostenübernahme beauftragt, hat die Krankenkasse nur fünf Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden, betonte das LSG NRW in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 27.03.2017 (AZ: L 1 KR 702/16). Keine Rolle spiele es für die Kostenübernahme, ob die Versicherte für die Maßnahme bereits in Vorleistung gegangen ist, so die Essener Richter mit Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.
http://tacheles-sozialhilfe.de…te/tickerarchiv/d/n/2203/
Langsam arbeitende Behörde muss begehrte Leistung bezahlen
Rechtstipp vom 10.06.2017
https://www.anwalt.de/rechtsti…tung-bezahlen_108258.html
Nicht fristgemäße Entscheidung über Leistungsantrag führt zu Bewilligung