Urteil: BSG fordert Hilfe für behinderte Menschen bei der Wohnungssuche

  • Zitat

    Auch das BSG betonte nun, dass behinderte Menschen besondere Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben können. Individuelle Beeinträchtigungen könnten „zu einer erheblichen Einschränkung oder Verschlossenheit des Wohnungsmarkts“ führen.

    Nach dem Kasseler Urteil darf das Sozialamt die behinderten Menschen dann nicht alleinlassen. Vielmehr sei dann „eine individuelle Hilfestellung des Leistungsträgers geboten, um eine Wohnung zu finden“.

    Biete das Amt keine Hilfe an oder könne es ebenfalls keine günstigere Wohnung finden, sei „grundsätzlich von der konkreten Angemessenheit der (gegenwärtigen) Wohnung auszugehen“.

    Quelle und kompletter Text: Gegen-Hartz

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge