Haushaltshilfe als Verhinderungspflege... möglich?

  • Hallo...


    Die Meinungen und Auskünfte diesbezüglich sind geteilt... zwischen eindeutig ja! und eindeutig nein!


    geht das? ... eine Haushaltshilfe aus dem Budget der Verhinderungspflege zu bestücken???


    ... wer hier irgendwelche verbindlichen Aussagen hat: melden! Rechtsgrundlagen? Einzelfallentscheidungen? Versicherungsabhängig?.... ich bin da bisher nicht weitergekommen.... war meint oder wißt ihr darüber?


    J
    onna
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    mit Jesper und Felix *2006 (Down Syndrom PLUS, gehörlos und weitere Baustellchen...)




  • Hallo Jonna,


    es ist nicht die Frage, WAS der Verhinderungspfleger tut (solange es unter pflegerische Tätigkeit fällt) sondern dass die Pflegeperson dabei verhindert ist. Das ist die Anspruchsvoraussetzung, und mit diesem Stichwort kannst Du das gut googeln.
    Wenn Du einen Verhinderungspfleger einsetzt, dann musst Du gewöhnlich auf dem Formular der KK angeben, dass Du verhindert warst/bist.


    Ich würde mal sagen, verhindert (an der Pflege!!!) kann man auch sein, wenn man im Nebenzimmer liest, und zur Pflege gehört ja, wie wir alle vom Pflegetagebuch wissen, auch der haushaltsmäßige zusätzliche Pflegeaufwand.
    So im Detail würde ich das der PK an Deiner Stelle aber gar nicht mitteilen. Du bist verhindert, fertig.


    Grüße

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
    "Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative, und eine komische."

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  • Danke... hab jetzt eben auch irgendwo bei Tipps gefunden, dass es geht.
    Allerdings dort auch wieder über einen Vermittlungsdienst angespriesen, der sogar direkt mit der Kasse abrechnet und das zu relativ moderaten Preisen. Der Haken mal wieder: unter unserer PLZ: keine Treffer :(


    Trotzdem würd ich mir echt wünschen, dass Regelungen transparenter und eindeutiger sind.


    Irgendwie hat man dauernd das Gefühl in "Grauzonen" zu agieren, was ich eigentlich so überhaupt nicht mag und will! :/


    J
    onna
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  • Die Regelung, was Verhinderungspflege betrifft, IST doch eindeutig.
    Du kannst Dir dafür selber jemand suchen, das weißt Du?
    Und der Vermittlungsdienst, wenn Dir der lieber ist, darf auch jemanden unter Vertrag nehmen, der an DEINEM Wohnort lebt, auch wenn der Dienst woanders ist.


    Das ist keine Grauzone, das ist so, wie ich's Dir geschrieben habe.
    Wenn Du es 100% korrekt willst, dann engagiere jemand nicht nur fürs Putzen, sondern für die in der Zeit anfallende komplette Pflege, inklusive Putzen. Der Unterschied wird aber im Schriftverkehr mit der PK von denen aus nicht deutlich, weil nicht danach gefragt wird, was der Verhinderungspfleger macht, während er/sie die Pflege übernimmt.

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
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