Zu krank für einen Führhund? Blinde MS-Patientin obsiegt vor LSG
Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen
..."Hierzu hat das Gericht Gutachten von Ärzten und Hundeführern eingeholt. Ein Langstock war hiernach nicht ausreichend nutzbar, da die Klägerin zugleich eine Gehhilfe halten musste. Demgegenüber war eine Kombination aus Rollator und Führhund technisch realisierbar und für die Klägerin auch praktikabel. Die Gutachter bescheinigten der Klägerin auch eine ausreichende körperliche Grundkonstitution und die Fähigkeit zur Versorgung eines Hundes. Da die Krankenkasse dies trotz vier anderslautender Gutachten bis zuletzt in Zweifel zog, überzeugte sich der Senat auch selbst durch einen Gehversuch auf dem Gerichtsflur. Zugleich sah sich der Senat veranlasst, die Krankenkasse an ihrer Pflicht zur humanen Krankenbehandlung zu erinnern, da diese im Vorfeld zum Verhandlungstermin bei der Hundeschule angerufen hatte um sie von der körperlichen Ungeeignetheit der Klägerin zu überzeugen und die Realisierung des Leistungsanspruchs zu behindern."....
Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen,
Urteil vom 21. November 2017 -
L 16/1 KR 371/15
https://www.landessozialgerich…siegt-vor-lsg-160151.html
Mit welcher Ausrede sich eine Krankenkasse weigerte, einer blinden
Frau mit Gehbehinderung einen Assistenzhund zu bezahlen
http://rollingplanet.net/krank…assistenzhund-bewilligen/