Zu krank für einen Führhund? Blinde MS-Patientin obsiegt vor Landessozialgericht

  • Zu krank für einen Führhund? Blinde MS-Patientin obsiegt vor LSG
    Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen


    ..."Hierzu hat das Gericht Gutachten von Ärzten und Hundeführern eingeholt. Ein Langstock war hiernach nicht ausreichend nutzbar, da die Klägerin zugleich eine Gehhilfe halten musste. Demgegenüber war eine Kombination aus Rollator und Führhund technisch realisierbar und für die Klägerin auch praktikabel. Die Gutachter bescheinigten der Klägerin auch eine ausreichende körperliche Grundkonstitution und die Fähigkeit zur Versorgung eines Hundes. Da die Krankenkasse dies trotz vier anderslautender Gutachten bis zuletzt in Zweifel zog, überzeugte sich der Senat auch selbst durch einen Gehversuch auf dem Gerichtsflur. Zugleich sah sich der Senat veranlasst, die Krankenkasse an ihrer Pflicht zur humanen Krankenbehandlung zu erinnern, da diese im Vorfeld zum Verhandlungstermin bei der Hundeschule angerufen hatte um sie von der körperlichen Ungeeignetheit der Klägerin zu überzeugen und die Realisierung des Leistungsanspruchs zu behindern."....


    Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen,
    Urteil vom 21. November 2017 -
    L 16/1 KR 371/15
    https://www.landessozialgerich…siegt-vor-lsg-160151.html



    Mit welcher Ausrede sich eine Krankenkasse weigerte, einer blinden
    Frau mit Gehbehinderung einen Assistenzhund zu bezahlen
    http://rollingplanet.net/krank…assistenzhund-bewilligen/


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • besonders gut gefällt mir der Hinweis: "Gericht weist Krankenkasse auf Pflicht zur humanen Krankenbehandlung hin"

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge