Beiträge von Annemarie

    insofern, dass die Ressourcen Personell (offiziell) als nicht ausreichend für die Aufnahme des Kindes seien.


    In so einem Fall wären Schulbegleiter usw. vorgesehen. Wäre das auch mit einer solchen Begleitung nicht gegangen?


    Wäre ja interessant, zu diskutieren, ob man nicht doch noch was machen könnte. Wenn Du magst, schildere das doch mal per PN oder im internen Bereich.

    Bei uns hat man noch 2013 damit argumentiert!?


    Inwiefern?


    Zitat

    Und wir ist es mit der Entscheidungshoheit der Eltern? Hier steht nur etwas von FS-Regelschule. Wie wird es gesehen, wenn es um Fs-FS geht (bei unterschiedlichen Förderbereichen)?


    Interessante Frage. Wenn es mehrere Förderschwerpunkte gibt, müsste diejenige, auf der das Kind am besten gefördert wird, kostenmäßig übernommen werden. Ich denke, das können am besten die Eltern entscheiden.


    Sonst hilft folgendes Argument:
    Kostenrelation wäre auch hier die inklusive Schule.


    Ich würde das so sehen:
    Wenn
    Kosten der Förderschule mit Schwerpunkt A < Kosten Förderschule mit Schwerpunkt B
    aber
    Kosten Förderschule B < Kosten an inklusiver Schule,
    muss Förderschule B übernommen werden (natürlich wahlweise auch inklusive Schule oder FS A).

    In NRW wohl auch.


    In Niedersachsen gilt § 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes:


    Zitat

    §4 Inklusive Schule


    (1) 1Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. 2Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten (§ 59 Abs. 1 Satz 1).


    (2) 1In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet.2Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt; die Leistungsanforderungen können von denen der besuchten Schule abweichen. 3Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.


    Der Ressourcenvorbehalt war im Hinblick auf die "integrative" Beschulung im alten Schulgesetz zu finden. Ich finde so schnell keinen Link. Hätte das aber irgendwo noch liegen.

    Den Satz unterstreichen wir doch gerne:
    (Das ist wohl das Ministerium, dass zitiert wird)

    Zitat

    Seit 2014 räume das Schulgesetz den Eltern einen Rechtsanspruch ein, sich für eine Förderschule oder eine allgemeine Schule zu entscheiden. „Diese Regelungen sollen dazu führen, dass ein solcher Fall sich nicht wiederholt.“


    Nein, kenne ich nicht.
    Habe gerade die Satzung rausgesucht:
    https://www.embrace-hotels.de/…les/files/pdf/Satzung.pdf


    Das ganze ist ein Interessenverbund.. Aber nur für gemeinnützige Betriebe.

    Zitat

    Folgende Betriebe können eine ordentliche Mitgliedschaft erhalten:
    a) Gemeinnützige Betriebe nach § 51 ff AO mit einer dauerhaften Beschäftigung von mindestens 25 % der Mitarbeiter mit anerkannter Schwerbehinderung von mindestens 50 % GdB oder Gleichstellung bei einer Mindestarbeitszeit von 19,5 Std./Woche.


    Also nichts mit Inklusion, wie wir uns das vorstellen.

    Ich persönlich würde so was eher als „Mutter-Kind-Kur Light“ ansehen.
    Wenn man mittels ZBL/ Kurzzeitpflege abrechen könnte, wäre es ja mal ne Überlegung.
    So hätte ich keine Lust, einem kommerziellen Zweig der Behindertenhilfe zuzubuttern.


    Vielleicht ist es was für sehr schwer Pflegedürftige, wenn es sonst mit Pflegebett usw. schwierig wird. Hat hier schon jemand Erfahrung? Sind solche Einrichtung dann wirklich geeignet, auch mal Urlaub zu machen? Gibt es Alternativen?

    Hallo,


    die von Ella begonnenen Reihe könnte man noch ergänzen um die Rubrik "Ferienangebote für Kinder".
    Viele Kommunen halten in den Ferien Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche vor. An Inklusion wird wahrscheinlich aber nicht viel gedacht.
    Hat jemand vielleicht aber doch tolle Erfahrungen gesammelt?

    Da unser Schatz ein Ausflugsliebhaber ist, habe ich eine Fülle von Prospekten erreichbarer Orte oder Regionen zuhause. Wenn Broschüren zum barrierefreien Reisen angeboten werden, habe ich die auch.
    Mir wäre da noch nie was aufgefallen, dass es was hierzu gibt. Es geht immer nur um Gehbehinderungen (wohl weil man wohlhabene Pensionäre als lohnende Zielgruppen entdeckt hat)


    Wickelmöglichkeiten, sichere Unterkünfte (Steckdosen!) sind allerdings ja auch Themen, die Eltern kleiner Kinder interessieren.
    Viele Ferienwohnungen oder Hotels bieten zwar eine zusätzliche „Babyausstattung“ gegen Gebühr an. Darin enthalten sind meist Babybett, Hochstuhl und Fläschchenwärmer. Wickeltische sind sogar für Babys selten. Steckdosensicherungen werden vom Vermieter trotz „Babyausstattung“ auch meist vergessen.


    Bei mir ist die Kleinkindzeit als Mutter noch nicht lange her. Ich muss sagen, ich würde in Ferienwohnungen so was nicht nehmen, sondern lieber Reise-Klappbett, mobile Sitzerhöhung etc. selbst mitnehmen. Oft ist die Ausstattung nicht so komfortabel. In Hotels kann man sich ja noch beschweren, in Fereinwohnungen ist das schon schwieriger.


    Wenn‘s für den „Massenmarkt“ Baby schon schwierig ist...


    Und wenn ich dann an die üblichen Reisemängel denke... Für uns ist der Urlaub schon nicht barrierefrei, wenn der Wasserkocher - wie wir erlebt haben - saugefährlich ist...Solche Sachen meine ich.
    Die Qualität müsste im Allgemeinen erstmal besser werden, sonst kann man es mit der Barrierefreiheit auch vergessen.

    An der Barrierefreiheit muss allgemein, aber auch gerade bei der Bahn noch gearbeitet werden.
    Wenn man betroffen ist, sollte man immer mal wieder bei den Verantwortlichen daran erinnern.


    Jedenfalls gilt, dass man bei Unbedienbarkeit eines Automaten im Zug lösen kann. Für Behinderte steht in dem Link von der Bahn ausdrücklich, dass es grundsätzlich (unabhängig von einem Defekt) gilt.
    Frage mich nur, was man in Zügen ohne Schaffner machen soll?

    Das war kein Dorfbahnhof, sondern ein Bahnhof in einem touristischem Gebiet/ Kurort.
    Ich war übrigens überrascht, wie breit die Spalte zwischen Zug und Bahnsteigkante war. :eek Wer lässt sich denn sowas einfallen?


    Wo war das denn, das ein Kurort einen nicht „barrierefreien“ (sprich rollstuhlgeeigneten) Bahnhof hat??


    Viele Bahnhöfe sind auch in der Provinz mittlerweile für Rollstuhlfahrer theoretisch nutzbar. Ob dann aber auch die Fahrstühle funktionieren, ist eine andere Frage.

    Barrierefrei sollte auch nicht an einen Schwerbehindertenausweis geknüpft sein.
    Gut, die Bahn hat diesen Mobilitätsservice - wie gut oder schlecht auch immer der ist. Der ist aber für „Behinderte“. Wenn ältere oder wenig technikaffine Menschen die bahneigenen Automaten nicht bedienen können, ist das Angebot NICHT barrierefrei.
    Von barrierefreien Angeboten sollten alle profitieren. Wie ich mich damals über die großzügige Behindertentoilette bei uns im Regionalzug gefreut habe, die gleichzeitig eine Wickelmöglichkeit für Kinder enthielt.
    Übrigens - als Rollstuhlfahrer (bzw mit Behindertenausweis) darf man die Fahrkarte aufschlagsfrei im Zug nachlösen (sofern das grundsätzlich möglich ist).

    Ich finde die feste Konstante einer Inklusionsklasse mit 3 I-Kindern in der Sek I als sehr problematisch.


    Was wäre mit der Klasse meines Sohnes (22 Schüler, darunter 2 I-Kinder)?
    Müsste mein Sohn (wäre er schon auf einer weiterführenden Schule) dann die Schule wechseln? Das kann doch nicht sein!


    Was meint Ihr? Ist dieses Vorhaben verfassungswidrig? Widerspricht es nicht klar der UN-Konvention?

    Soweit ich das aus anderen Foren in Erinnerung habe, wird der nicht als ganz so toll angesehen.
    Obwohl die Mitarbeiter als sehr freundlich angesehen werden.


    Auf die Schnelle gefunden:


    https://raul.de/leben-mit-behi…d-ihr-mobilitaetsservice/


    Das übliche Bahn-Chaos anscheinend dort auch...


    Und alles muss vorher angemeldet werden. Spontan reisen geht nicht so einfach.


    Was ich noch nicht wusste: Reservierung für Behinderte und deren Begleitperson ist über den Mobilitätsservice kostenlos.