Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ab dem 1. November 2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld haben.
Informationen dazu: Gemeinsamer Bundesausschuss
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Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ab dem 1. November 2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld haben.
Informationen dazu: Gemeinsamer Bundesausschuss
ZitatGeschwister von Kindern mit Behinderung oder einer schweren Erkrankung können laut Expertenmeinung eine Chance für die ganze Familie sein. „Sie haben einen ganz anderen Zugang zu ihrem Bruder oder ihrer Schwester und werden oft zu sehr sozialen und empathisch denkenden Erwachsenen“, sagt Hildegard Metzger, Landesvorsitzende der Lebenshilfe Bayern, im Gespräch mit dem Sonntagsblatt.
Quelle und kompletter Text: Sonntagsblatt
Wir haben eine neue Homepage: Projekt IWoK
Auf der Seite des BVKM kann man sich Broschüren zu den Themen Digitalisierung, Erwachsenenbildung, Essen und Trinken, Herausforderndes Verhalten, Kommunikation, Schlaf, Schmerzen, Sexualität, Spielen, Sterben, Tod und Trauer, Teilhabe und Teilgabe, Wohnen bei Menschen mit Komplexer Behinderung herunterladen. Stiftung Leben Pur
„Nachgefragt online …“ „Nachgefragt online…“ ist eine Infoveranstaltung für Familien und Personen, die sich von unseren Themen angesprochen fühlen und mehr über ein bestimmtes Thema wissen möchten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Bei allen Veranstaltungen gibt es ausreichend Raum und Zeit für Fragen, Austausch und mehr. Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldeschluss. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! „Nachgefragt online“ am Donnerstag, 28. April 2022, 18.00 Uhr – 19.30 Uhr Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige Gut zu wissen: Wer zuhause pflegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Dazu zählen alle Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind. Unfallversichert sind daher pflegende Mütter und Väter, andere Familienangehörige, Nachbarn, usw.), die eine pflegebedürftige Person in häuslicher Umgebung pflegen. Weder die Pflegebedürftigen noch die Pflegepersonen müssen für diesen Unfallversicherungsschutz Beiträge bezahlen.Welche Tätigkeiten sind versichert? Wann leistet die Unfallversicherung? Welche Leistungen der Unfallversicherung gibt es? Was ist nach einem Unfall zu tun? Die Referentin Dajana Görn-Kahlo gibt einen Überblick über den Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige und beantwortet Ihre Fragen
Alle Infos beim LVKM-BW
Weniger Bürokratie, bedarfsgerechte Entlastungsangebote für Familien mit beeinträchtigten Kindern, bessere Informations- und Beratungsstrukturen und den barrierefreien Ausbau von Kitas und Schulen – das fordert der Bundesverband wir pflegen e.V. in den heute vorgestellten Handlungsempfehlungen pflegender Eltern (mit Link zum Download).
Interviewpartner*innen für eine Studie zum Thema „Konsistenzadaptierte Kost bei Personen mit Dysphagie“ gesucht
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Franziska Kirner und studiere an der Pädagogischen Hochschule in Ludwigsburg den Studiengang Master Lehramt Sonderpädagogik. Ich werde von April bis September 2022 meine Masterarbeit in der Fachrichtung körperliche und motorische Entwicklung zu dem Thema „Konsistenzadaptierte Kost bei Personen mit Dysphagie“ schreiben.
Hierfür möchte ich Interviews mit Eltern führen, deren Kind eine Schluckstörung hat.
Die Interviews werden online per Videokonferenz stattfinden.
Danke fürs Verlinken
Allerdings frage ich mich auch, ob unsere Kinder mitgemeint sind?
das frage ich mich inzwischen bei jeder Aktion, die von Menschen mit Körperbehinderung ausgeht. Die Ursachen liegen wohl darin, dass mir mehrfach unterstellt worden ist, ich könne nicht loslassen und dass Menschen mit Körperbehinderung zu oft davon ausgehen, sie wüssten besser, was meine Tochter braucht, als ich. Ich habe einfach keinen Bock mehr, deren negative Erfahrungen mit ihren Eltern oder ihrem Umfeld auszubaden.
Ich habe den Artikel gerade ergänzt.
ZitatBrisant ist für mich immer noch, dass Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Hilfe und Betreuungsbedarf nach wie vor kaum eine Wahlmöglichkeit haben, wo und mit wem sie wohnen wollen. Jede kleine Gruppe muss alleine für ihr eigenes Wohnprojekt kämpfen, während gleichzeitig der Eindruck entsteht, dass nur wenig politisches und öffentliches Interesse an einem Fortschritt bei der Inklusion von Menschen mit komplexen Behinderungen besteht.
Eltern, die durch die jahrzehntelange Pflege und Betreuung ihrer schon erwachsenen Kinder enorme Belastungen tragen, werden durch diese Kämpfe zermürbt und ich frage mich, was machen eigentlich Eltern – insbesondere allein erziehende Elternteile -, wenn sie nicht mehr können?
Es ist unbedingt erforderlich, dass diese z. T. absurden bürokratischen Hürden abgebaut werden und der jeweils individuelle Bedarf des behinderten Menschen transparent ermittelt, anerkannt, abgedeckt und nicht immer wieder in Frage gestellt wird.
Es muss möglich sein, dass Menschen mit hohem Hilfe- und Betreuungsbedarf die erforderliche Unterstützung erhalten, um genau so wohnen können wie andere Menschen in ihrem Alter, also auch in eigener Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft. Dies wäre ein großer Schritt in Richtung Inklusion.
ZitatAnnika zieht in eine WG In Anbetracht dessen, dass Annika (*1983) nicht „von alleine" aus dem Elternhaus ausziehen und ihren eigenen Weg gehen kann, musste ich mir immer wieder bewusst machen, dass wir Eltern uns nicht selbst lebenslang um sie kümmern können.
Leider musste ich bei meinen ersten Erkundigungen feststellen, dass Menschen mit hohem Hilfebedarf und komplexen Behinderungen wenig bzw. keine Wahlfreiheit beim Wohnen haben und die vorhandenen Angebote für Annika nicht geeignet waren.
So begann die Geschichte im Jahr 2006. Annika war 23 Jahre alt.
Quelle und kompletter Text: Rett-Syndrom-Südwest
Heute ist die letzte Möglichkeit, die Petition Betreuerausweis im Scheckkarten-Format zu unterstützen.
Anscheinend wurde "Das Anthropische Prinzip" gesperrt. Seit dem letzten - vom Admin gelöschten - Beitrag am 21.10. ist nichts mehr zu lesen. Ich hoffe, die Sperre dauert bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist.
Bei den Kommentaren zu anderen Petitionen läuft es genau so.
Die Beiträge sind noch da. Evtl. kommt man über die Links nur dann direkt hin, wenn man angemeldet ist.
Ich kopiere einfach ein paar Aussagen hierher.
ZitatAlles anzeigenDas Anthropische Prinzip | gestern - 22:09 (Zuletzt geändert am 19.10.2021 - 22:37 von Das Anthropische Prinzip )
Da im Verlauf der Diskussion(en) bisher nur Bestätigungen meiner Anfangs gebrachten These kamen, das die Petition eine Verharmlosung einer Menschenrechtsverletzung ist, muss auch weiter angenommen werden, das sich nicht nur hinter dieser Petition, sondern auch hinter dem Besagtem noch mehr verbirgt. Wenn in einem freien Demokratischem Land, wie Deutschland, eine Million Staatsbürger, mit Personen betreut werden, dessen einzig "sinnvolle" Funktion es ist, den freien Willen außer Kraft zu setzen, in Finanziellen, Gesundheitlichen und Amtlichen Angelegenheiten, werden ganz gewiss auch noch Schrecklichere Missetaten in diesem Umfeld vollbracht. Was genau spricht also gegen das Scheckkartenformat?
- Das Format der Schrecklichkeit.
Es ist von Vorteil, wenn man die Beiträge und Diskussionen gelesen hat. Jetzt immer noch mit dem Scheckkartenformat zu kommen, ist etwas lächerlich. Wenn nicht sogar Besorgnis erregend, sollten die Beiträge gelesen worden sein.
Es wurde extra ein Diskussionszweig erstellt (100!), die die Wichtigkeit dieses Scheckkartenformates, und es scheint offensichtlich Wichtig zu sein, darstellt. Dort wurde nicht viel Beigetragen, außer einem überraschendem Gegenargument, das die Scheckkarte ein Freifahrtschein wäre. Und Zitat: "geht gar nicht".
Wenn Sie von mir hören wollen, das völlig unschuldige und gesunde Menschen den Rest ihres Lebens mit Medikamenten zugedröhnt werden und weggesperrt, nur weil ein Betreuer der Ansicht beikommt, das wäre zu seinem eigenen Wohl oder Wünschen, das das gegen eine Scheckkartenformatsache spricht, für diesen Betreuer, wäre wohl übertrieben. Oder etwa doch nicht?
ZitatAlles anzeigenDas Anthropische Prinzip | gestern - 15:54 (Zuletzt geändert am 19.10.2021 - 16:06 von Das Anthropische Prinzip )
Können wir dieses dämliche Spielchen mit: Es geht um die Scheckkarte endlich lassen? Selbst dem naivsten Kind dürfte aufgefallen sein, das es um mehr geht.
(In den aktuellen Zweigen)
Zitat: Des Betreuers einzige Aufgabe ist es, gegen den geäußerten Willen einer anderen Person Entscheidungen zu fällen, nicht mal für diese, sondern für wieder Andere!
Zum Wohl des Betreuten, usw... 1 Million Betreute sind also auf dem Niveau eines Kindes?
Wie dem auch sei, wird alles bestätigt, was im Vorbeitrag zum Nutzer14273 geschrieben wurde.
Nur die Behauptung, das ein Betreuer einen engen Kontakt zum Betreuten hätte und obendrein die Persönlichkeit kennt, ist aber sowas von falsch.
Weder hat ein Betreuer einen engen, manchmal sogar gar keinen Kontakt zum Betreuten, weil er nur den Papierkram erledigt, und noch die Persönlichkeit kennen... wie?
Mit dem geschultem Betreuerblick? Der es besser als jeder Arzt weiß?
Es ist die einzige Aufgabe des Betreuers, gegen den geäußerten Willen einer anderen Person über seine Entscheidungen hinweg zu fällen, für wieder Andere.
Ansonsten hätte der Betreuer keine Aufgabe, die nicht schon von Anderen, besser, erledigt wäre.
ZitatDas Anthropische Prinzip | 16.10.2021 - 01:29 (Zuletzt geändert am 16.10.2021 - 01:45 von Das Anthropische Prinzip )
Ein ehrenamtlicher Betreuer muss, darf also Entscheidungen treffen für den Betreuten. Meist ist es ein Angehöriger, manchmal auch nicht. Wozu braucht ein Angehöriger, eine Entscheidungsgewalt, besonders im Notfall, außer wenn der Betreute gar nicht einverstanden ist, mit dem Treiben seines Angehörigen. Familien Dramen sind nicht ungewöhnlich. Besonders wenn es um Erbschaften geht.
Was soll denn der Betreuer entscheiden, im Notfall? Soll er die Entscheidungsmacht eines Arztes, oder eines Richters, übernehmen? Er darf also entscheiden, im Notfall. Und was ist mit Helfen, im Notfall? Darf er nicht? Dazu braucht es natürlich auch keinen Ausweis, schon klar. Das ist selbstverständlich. Genauso, wie das man mit "Notfällen" einfach alles rechtfertigen kann, und tut.
ZitatAlles anzeigenDas Anthropische Prinzip | 07.10.2021 - 19:45 (Zuletzt geändert am 07.10.2021 - 20:03 von Das Anthropische Prinzip )
Wenn ein Betreuer das Vermögen eines Betreuten verwaltet, muss die Scheckkarte in Goldfarbe sein, das sind wir den Betreuten schuldig, das in deren Interesse, für ihre Vermögenszwecke, ein guter Eindruck gemacht wird.
Ich dachte das wär selbstverständlich, und hab mich den Zeitnahen Kurzbeiträgen angeschlossen, als ich diese Forderung schon machte.
Und die verkappte Unterstellung von Nutzer951185 mit seinem Zynismus, ich würde
nicht an das Wohl der Betreuten denken, ist nicht nett.
Wir wissen alle, wie leicht sich Menschen von Äußerlichkeiten Beeindrucken und sogar Manipulieren lassen, die Sache ist wichtig! Und wenn die Sache nach Nichts aussieht, denken wir, das auch nichts dahinter steckt. Dann hat man es schwer, im eigenen und des Betreuten Interesses, Ziele zu erreichen.