Beiträge von Monika
-
-
Wissen | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
08.09.2023 Stellungnahmen
Stellungnahme Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.Einführung einer Kindergrundsicherung
-
Das ist die einzige Stellungnahme, die das Problem der "Kinder " mit Behinderungen konkret benennt. Beim Sozialverband und Paritätischen hab ich in den gefühlt 1000 Seiten nix drüber gefunden.
SEITE 6:
Regelungen zum Kindergarantiebetrag mit Blick auf Familien mit volljährigen Kindern mit Behinderungen
mit Bezug auf Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) BKG-RefE
ParitätischerGesamtverband_Stellungnahme_Kindergrundsicherung_RefE.pdf (der-paritaetische.de)
-
ZITAT:
..."An Schnittstellen zu anderen Leistungen, etwa bei Kindern und jungen Erwachsenen mit Behinderungen oder bei Trennungsfamilien, könne es noch Klärungsbedarf geben. Eine sorgfältige Prüfung sei für den Gesamtzeitplan nützlicher, „als später Notreparaturen zu riskieren“"...
Quelle und kompletter Text:
Kindergrundsicherung: Noch ist nicht alles geklärt (faz.net)
-
Stellungnahme zum Bundeskindergrundsicherungsgesetz
Der Deutsche Caritasverband nimmt Stellung zum Referentenentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung des Familienministeriums.
ZITAT Seite 11:
..."Vor dem Hintergrund der finanziellen Ausgleichsfunktion des Kindergeldes (zukünftig des Kindergarantiebetrages) für Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderung muss sichergestellt werden, dass es aufgrund des Auszahlungsanspruchs gem. § 8 BKG für die Familien von Kindern gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BKG (und § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG) nicht zu Schlechterstellungen kommt."...
-
ZITAT Seite 12:
...."II.d Kindergrundsicherung für Kinder mit Behinderungen
Bereits derzeit ist die Rechtslage beim Kindergeldbezug für Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderungen sehr kompliziert, da hier einkommensteuerrechtliche und sozialrechtliche Regelungen ineinandergreifen. Viele Familien benötigen eine umfangreiche, juristische Beratung der individuellen Lebens- und Einkommenssituation ihres Kindes, um zu prüfen, ob das volljährige Kind überhaupt berechtigt ist, Kindergeld zu beziehen. Dem Kindergeld –
zukünftig Kindergarantiebetrag – kommt eine wichtige finanzielle Ausgleichsfunktion zu, da Eltern in Ermangelung ausreichend vorhandenen barrierefreien Wohnraums und bedarfsorientierter Teilhabe- und Unterstützungsangebote für diese Zielgruppe selbst die Assistenz, Betreuung und Pflege übernehmen; teilweise lebenslang. Darüber hinaus soll mit der Änderung von § 74 Abs. 2 EstG (Artikel 3 Ref-E) ein eigener Auszahlungsanspruch (nicht Rechtsanspruch) für junge Menschen ab 18 Jahren auf den Kindergarantiebetrag eingeführt werden. Die AWO befürchtet, dass es zahlreiche Familien und junge Menschen geben wird, die ohne ausreichende Information, Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung kein Wissen über ihre Rechtstellung sowie über die Möglichkeit der Beantragung der Auszahlung des Kindergarantiebetrages haben werden. Aus Sicht der AWO muss die Informationen über den neuen Auszahlungsanspruch nahtlos und barrierefrei gestaltet werden. Der in § 43 Ref-E vorgeschlagene Kindergrundsicherungs-Check erfüllt diese Funktion bisher nicht, hier muss noch nachgebessert werden.
Der vorgeschlagene neue Auszahlungsanspruch für den Kindergarantiebetrag birgt für volljährige Kinder mit Behinderungen zudem die Gefahr, dass es ohne weitere gesetzliche Klarstellung zu erheblichen finanziellen Verschlechterungen gegenüber der derzeitigen Rechtslage kommt. Vielfach handelt es sich um Menschen mit Behinderungen, die einen komplexen und hohen Unterstützungsbedarf haben und die keiner Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen. Oft ist dieser Personenkreis dauerhaft voll erwerbsgemindert, weswegen ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII besteht. Die direkte Auszahlung des Kindergarantiebetrages an das volljährige Kind mit Behinderungen könnte dazu führen, dass dieser Betrag als Einkommen des Kindes betrachtet wird, wodurch dieser dann auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII angerechnet würde Damit würde die bisherige wichtige finanzielle Ausgleichsfunktion für erwachsene Kinder mit Behinderungen und komplexem Unterstützungsbedarf und ihrer Eltern wegfallen. Die AWO fordert daher, dass eine solche Schlechterstellung ausgeschlossen wird, und zwar entweder durch Klarstellung in der Änderung von § 74 Abs. 2 EstG und/oder in der Grundsicherung nach SGB XII.".... -
-
-
-
-
Stellungnahme des bvkm zum Referentenentwurf
Die Kindergrundsicherung darf nicht zu Verschlechterungen für Eltern von Kindern mit Behinderung führen! Das fordert der bvkm in seiner Stellungnahme vom 6. September 2023 zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums. „Wir sind empört über den geplanten Auszahlungsanspruch für volljährige Kinder, der dazu führt, dass die Eltern künftig 250 Euro monatlich weniger im Portemonnaie haben“, so Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm in der Pressemeldung des Verbandes. Es sei auch künftig sicherzustellen, dass Eltern, die durch die Versorgung, Betreuung und Unterstützung ihrer erwachsenen Kinder finanziell belastet sind, entsprechende Entlastung erfahren.
Quelle und kompletter Text:
Stellungnahme des
Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
und zur Änderung weiterer Bestimmungen6.09.2023
Kindergrundsicherung | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)
-
Unfassbar:
ZITAT:
..."Frist von 7 Tagen zur Stellungnahme.
Diese Frist ist eine Unverschämtheit und spricht eigentlich dafür, dass keine Stellungnahme vonseiten des Ministeriums erwünscht ist.
Tacheles wurde im Übrigen nicht um Stellungnahme gebeten, wird aber trotzdem eine abgeben."...Quelle und kompletter Text:
-
Das ist super....
-
Hallo Inge,
darf man Deinen Text verwenden ?
-
-
-
19.08.2023
ZITAT:
..."Neben der Kritik am System, neben dem Aufzeigen, dass es auch anders geht, möchte ich nun in Form eines Romans aufzeigen, wie es manchen behinderten Menschen geht, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten und oft keine Alternative dazu haben."...
Quelle und kompletter Text:
Roman 'Zündeln an den Strukturen' von Ottmar Miles-Paul - BIZEPS
-
Hallo Steffi,
herzlich Willkommen hier im Forum.
Ich befürchte, dass Du wenige Rückmeldungen bekommen wirst. Meine private Telefonnummer jemandem zu geben, der ein kurzes Posting in einem anonymen Forum schreibt wäre für mich persönlich undenkbar!
Hier schließe ich mich Mariaa an.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, vielleicht hast Du ja Lust Dich hier mal um zu sehen.
-
Stammtischen für behinderte Menschen in Aachen
Schau mal hier:
-