Alles anzeigenAlles anzeigenRatgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer
...."Deshalb möchten wir Patientinnen und Patienten, die eine Psychotherapie
benötigen, einen Ausweg vorschlagen. Es fehlt
nämlich nicht an gut ausgebildeten Psychotherapeuten. Nicht
alle können jedoch ohne Weiteres mit den gesetzlichen Krankenkassen
abrechnen. Psychisch kranke Menschen können im Notfall
auch auf diese Psychotherapeuten zurückgreifen. Das Gesetz
spricht von einer „unaufschiebbaren Leistung“. „Unaufschiebbar“
und damit notwendig ist eine Psychotherapie, wenn es Ihnen
bleibend schlecht geht und Sie Hilfe brauchen. Patienten können
in diesem Fall bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen,
die Kosten einer ambulanten Psychotherapie nach § 13 Absatz 3
SGB V erstattet zu bekommen. Was sich hinter diesem Paragraphen
verbirgt, erklären wir Ihnen auf den folgenden Seiten.
Psychisch kranke Menschen dürfen von Krankenkassen nicht
vertröstet werden, wenn sie eine Psychotherapie brauchen.
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, notwendige Behandlungen
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Patienten sollten
deshalb ihre rechtlichen Ansprüche nutzen."
Prof. Dr. Rainer Richter
Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer
https://www.ptk-saar.de/filead…eber_Kostenerstattung.pdf
Volltext: Sozialgericht Berlin Urteil vom 28. Mai 2021 – S 81 KR 953/18
Ich befürchte, das wird nicht viel helfen.
Das Kostenerstattungsverfahren gibt es schon länger. Das was ich bisher so davon mitbekommen habe ist, das die KKs nur sehr selten überhaupt was erstatten.
Therapeuten weigern sich zu unterschreiben, dass sie keinen Platz haben. Ergo kaum Möglichkeiten da einen Nachweis zu bekommen.
Hilft auch nichts, wenn man nur einen Platz bei einem Therapeuten ohne nötige Spezialisierung bekommt oder einen Therapeuten mit dem die Chemie gar nicht stimmt.