Grundsicherung für Menschen mit Behinderung ab 18 Jahre

  • Hier gibt es Infos zur Grundsicherung:


    leider lerne ich immer wieder Familien kennen, die keine Grundsicherung für ihre volljährigen Kinder beantragt haben. Daher möchte ich auf die Grundsicherung aufmerksam machen.
    Ämter klären die Familien nicht immer über die Leistungen auf.


    Einfache Sprache: https://www.familienratgeber.d…rung.php?variante=einfach


    https://www.lebenshilfe.de/de/…/recht/grundsicherung.php

  • Hallo, Ella,


    ich gehöre zu denen, die für ihr Kind bzw. den jungen Menschen, keine Grundsicherung beantragt haben. Ich trau mich nicht, ich mag nicht wieder alles preisgeben. Ich bin es so leid, mich von Ämtern abhängig zu machen. Also geht alles Ersparte drauf :( Außerdem weiß ich gar nicht, ob Grundsicherung auch für einen Studenten gilt oder ob der stattdessen Bafög beantragen muss. Sobald die Möglichkeit besteht, wäre es toll, wenn wir wieder I-Hilfe beantragen dürfen, doch momentan läuft noch ein wichtiges Gerichtsverfahren.


    Und ich ärgere mich noch zusätzlich, dass ich sogar für die Studentenwohnung den vollen Rundfunkbeitrag bezahlen muss, nur, weil wir kein Bafög beantragt haben und sämtliche Leistungen, die wir kriegen, anscheinend nicht anrechenbar sind. Es gibt einen Wohnberechtigungsschein, Pflegegeld von der Kasse - all diese Dinge - doch nichts davon zählt, um den Rundfunkbeitrag ermäßigt zu bekommen. Wie gut, dass ich als Pflegeperson in der Wohnung wenigstens mal Fernseh gucke ;) Ich habe sie jetzt als Zweitwohnung angemeldet.

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    Liebe Grüße von Klara


    "Das, was mich behindert,
    damit lerne ich zu leben.
    Der, der mich behindert,
    der lässt mich im Leben leiden."


    © Klara Westhoff

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  • Klara, hier findest du Informationen zur Grundsicherung und Studium.
    Grundsicherungsempfänger haben nur geringe Chancen ein Studium zu realisieren. Es gibt Härtefallregelungen.
    http://www.studentenwerke.de/d…rbsminderung-nach-sgb-xii



    ich mag nicht wieder alles preisgeben. Ich bin es so leid, mich von Ämtern abhängig zu machen.


    Das kann ich gut verstehen und mir geht es exakt genau so! Nur leider kann man der Abhängigkeit nicht immer aus dem Wege gehen, weil wir weder Gates noch Rockefeller heißen.
    Hinzu kommt, dass die Behindertenindustrie sich den Braten auch nicht entgehen lässt und verkauft überteuert ihre Leistungen. Das kann sich kein Normalsterblicher leisten.
    Mir macht die Abhängigkeit auch schwer zu schaffen und unser Leben könnte weitaus entspannter und gesünder ohne Ämter sein.

  • Danke, Ella,


    das ist ja schon sehr aufschlussreich. Und die Studienassistenzen der Unis beantrage ich sowieso. Ich kann das nicht weiterhin für Jahre alles selbst übernehmen. Studieren schadet mir zwar nicht, doch solche für mich grausligen Fächer wie Mathematik gehören zum Vorlesungsumfang. Mir ist jetzt schon vorm Vorstudium schlecht, dass ich da mitlatschen muss. Denn es ist nun mal so: wenn ich derzeit nicht mitgeh, dann macht es keiner. Aber das führt jetzt hier bei deinem Thema zu weit.


    Für die Zukunft, sollte etwas völlig schief laufen, weiß ich jedenfalls, dass es Finanzierungsmöglichkeiten gibt und wir Eltern nicht auf Dauer alles an Kosten übernehmen müssen. Aber ich geh jetzt mal optimistisch davon aus, dass es schon wird. Bis 30 haben so viele Autisten manches nachgeholt, was ihnen an Kompetenzen noch fehlt. Die Zeit gebe ich meinem Sohn auf jeden Fall.

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    Liebe Grüße von Klara


    "Das, was mich behindert,
    damit lerne ich zu leben.
    Der, der mich behindert,
    der lässt mich im Leben leiden."


    © Klara Westhoff

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  • Regelbedarfsermittlungsgesetz" / Regelleistungen ab 2017


    Zusammenfassung der Änderungen durch Widerspruch e.V.:


    ...Die Änderungen zum Regelbedarf im SGB II und SGB XII nebst Regelbedarfsermittlungsgesetz (Artikel 1,3 + 6) treten zum 1.1.2017 in Kraft1. Tabellen zu den neuen Regelsätzen sind im Anhang beigefügt.


    Die weiteren Änderungen des SGB XII (Artikel 3 + 3a) treten überwiegend zum 1.7.2017 in Kraft2.   
    Sie werden nachstehend dargestellt...


    http://tacheles-sozialhilfe.de…B_XII_2017_WD_12-2016.pdf





    Auf Seite 3 wird die spezielle Regelung der Wohnkosten von Grundsicherungsbezieher/innen die in der Wohnung der Eltern wohnen erklärt.


    Auf den 7 Seiten werden noch weitere Änderungen erklärt z.B. auf Seite 5:
    --------------------------------------------------------------------------------------------


    Änderung  in  der  Aufzählung  in  Satz  3:


    Im  Unterschied  zur  bisherigen  Fassung  regelt  Satz  3  Nr.  3  nun,  dass  für  Personen  mit  Behinderung  weder  im  Arbeitsbereich  noch  im  Eingangs‐ und  Berufsbildungs‐bereich  einer  WfbM  ein  Ersuchen  auf  Feststellung  der  dauerhaften  vollen  Erwerbsminderung  erfolgt.  

    Auch  in  Fällen,  in  denen  der  Fachausschuss  festgestellt  hat,  dass  eine  behinderte  Person  die  Voraussetzungen  für  eine  Beschäftigung  in  einer  Werkstatt  nicht  erfüllt  („ein  Mindestmaß  an  wirtschaftlich  verwertbarer  Arbeitsleistung  nicht  vorliegt"),  erfolgt  kein  Ersuchen  auf  Feststellung  der  Erwerbsminderung......

    --------------------------------------------------------------------------------------------


    Das heißt doch jetzt das erst viel später Grundsicherung beantragt werden kann....oder verstehe ich das falsch :?::!::eek
    Bisher konnten ja doch auch schon Schüler ab dem 18 Lebensjahr(mit dauerhaften Erwerbsminderung) schon Grundsicherung beantragen. :icon_confused


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Monika, ich bin nicht gut im Deuten solcher Texte. ?(
    Ich habe mir den Link angeschaut, aber leider wird nicht erklärt, was diese Änderung für Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
    Warum soll dadurch viel später Grundsicherung beantragt werden können? Wie kommst du darauf?
    Ich frage mich allerdings, wie man dann eine Erwerbsminderung in Zukunft feststellen will?


    Bisher konnten ja doch auch schon Schüler ab dem 18 Lebensjahr(mit dauerhaften Erwerbsminderung) schon Grundsicherung beantragen.


    Mein Sohn bekam als Schüler ab Volljährigkeit bis zum Eintritt in die Werkstatt "Hilfen zum Lebensunterhalt". Der Betrag orientierte sich an die Grundsicherungsleistungen und war ähnlich hoch.

  • Warum soll dadurch viel später Grundsicherung beantragt werden können? Wie kommst du darauf?
    Ich frage mich allerdings, wie man dann eine Erwerbsminderung in Zukunft feststellen will?


    Ich glaube ich habe es wirklich falsch verstanden.... ?(


    So vielleicht :?::!: :


    Es ist kein Ersuchen auf Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung (in den aufgezählten Fällen) mehr erforderlich weil es schon eindeutig feststeht und man somit direkt Leistungen nach dem SGB XII beantragen kann.


    Ein Ersuchen auf Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung wird somit nur noch in den uneindeutigen Fällen gestellt z.B. bei Schülern usw.


    Das wäre jetzt meine Erklärung dazu.... aber ohne Gewähr auf Richtigkeit... ;)


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Jetzt weiß ich auch warum wir einen Brief vom Sozialamt bekommen haben.
    Wir sollen die Lohnabrechnung einreichen... :icon_confused


    ..."Gesetzesänderung: Behinderte Menschen, die am Arbeitsleben teilnehmen, bekommen die Jahresleistung jetzt mit einem Schlag im Dezember - im Januar berechnen die Sozialämter das Geld als zusätzliche Einnahmen"...
    http://www.nw.de/nachrichten/r…r-wieder-einkassiert.html



    Ich wundere mich schon immer, das der Leiter der WfbM sich darüber freut, uns mitteilen zu können, das es Urlaubs-und Weihnachtsgeld gibt... ?(


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Bei uns wurde bisher das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld zusammengerechnet und durch 12 Monate geteilt.
    Dieser Monatsbetrag wurde zum normalen Monatseinkommen dazugerechnet.
    Und von diesem Einkommen wurde dann (nach der "speziellen" Formel des jeweiligen Sachbearbeiters :huh: ) der Freibetrag errechnet.
    Dieser Freibetrag fiel dann ca. 9 Euro monatlich höher aus bei einem Urlaubs-und Weihnachtsgeld von über 400 Euro.


    Nach der neuen Gesetzeslage wird es dann wohl komplett im Januar angerechnet und abgezogen...
    Im verlinkten Artikel oben gibt es ja ein Beispiel dazu.


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Wichtige Änderungen ab 2017!

    Zum 1. Januar 2017 wurden die Regelsätze bei der Grundsicherung erhöht. Menschen mit Behinderung, die bei ihren Eltern leben, werden außerdem ihre Wohnkosten ab 1. Juli 2017 leichter geltend machen können. Einzelheiten erfahren Sie hier:

    http://bvkm.de/wp-content/uploads/Regelbedarfsermittlungsgesetz_Vereinfachte-Berücksichtigung-von-Unterkunftskosten.pdf


    Katja Kruse, Referentin für Sozialrecht beim bvkm Stand: 10. Januar 2017




    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Was mir gerade aufgefallen ist...
    Bei unserem neuen Grundsicherungs-Bescheid (wegen Regelsatzerhöhung) gültig ab 1.1.2017.


    Es wurde Arbeitsförderungsgeld in Höhe von nur 26 Euro eingesetzt.


    Eigentlich müsste es doch so sein:


    .....Das Arbeitsförderungsgeld für die Werkstattbeschäftigten wird ab dem 1.1.2017 von € 26 auf € 52 verdoppelt."....


    Auf Seite 6:
    http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/e8afa7059e586c1ec12580990040bd37/$FILE/20161229_BTHG_Handreichung_Paritaet_Hohage.pdf


    Wie sieht es bei Euch aus :?:


    Wir haben natürlich noch keine Lohnabrechnung für Januar bekommen :icon_confused


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Hallo, ich wollte mal fragen:
    ich bekomme Grundsicherung, weil die Rentenversicherung mich rückwirkend seit meinem 18. Geburtstag "plötzlich" als voll erwerbsgemindert eingestuft hat um keine Rente zahlen zu müssen.
    Der Grundsicherungs-Bescheid gilt aber immer nur 1 Monat. Bei den anderen Geldern, die ich "beanspruchen" musste (ALG II und Teilhabe am Arbeitsleben) galten die Bescheide 1/2 Jahr oder sogar 1 Jahr.
    Dezember und Januar ist bei der Grundsicherung jetzt auch immer erst mal kein Geld mehr gekommen. Ich habe immer bis zum 9. Dezember bzw. bis zum 6. Januar abgewartet, falls die länger brauchen (die haben ja immer so viel zu tun) und bin dann hingefahren und habe gesagt, dass ich das Geld pünktlich brauche (Medikamentenkosten, S-Bahn Fahrkarte....). Denen tat es beides mal "so leid" und "ja das geht natürlich nicht" und das Geld kam dann einen Tag später und ich bekam wieder einen Bescheid für einen Monat.
    Ist das normal, dass der Bescheid immer nur einen Monat gilt? Ohne Begründung?
    Lynkas grüßt.

  • Lynkas, Grundsicherung muss in der Regel alle 12 Monate neu beantragt werden. Dass ein Bescheid nur einen Monat Gültigkeit hat, habe ich noch nie gehört.
    An deiner Stelle würde ich auf eine schriftliche Begründung mit Nennung der Rechtsgrundlage bestehen.
    Bitte mache alles nur schriftlich!

  • Dass ein Bescheid nur einen Monat Gültigkeit hat, habe ich noch nie gehört.


    Das habe ich mir aber nicht ausgedacht! Die Bescheide sind WIRKLICH immer nur für einen Monat!

    An deiner Stelle würde ich auf eine schriftliche Begründung mit Nennung der Rechtsgrundlage bestehen.
    Bitte mache alles nur schriftlich!


    Okay, aber die lesen meine Briefe meistens nicht oder nur oberflächlich. Zumindest hat das Jobcenter das selten oder nie gemacht. Dabei mache ich immer ganz einfache Sätze :icon_lol und ich bringe die Briefe auch immer persönlich hin. Aber irgendwie habe ich das Gefühl, die finden das amüsant, wenn ich was schreibe und nehmen das gar nicht ernst. Sie wollen auch immer gerne "telefonieren", obwohl sie WISSEN, dass ich schlecht telefonieren kann.
    Naja, werde gleich morgen was Schriftliches formulieren.
    Danke.
    Lynkas grüßt.

  • Hallo Lynkas,


    da hast Du ja wohl ein ganz besonderes Sozialamt erwischt...ein echter Fall für Absurdistan. :D



    Schau mal hier:
    -------------------------------------------------------
    9 - Antragsverfahren und Bewilligungszeitraum
    (2) Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate (§ 44 Abs. 3 Satz 1 SGB XII).
    Damit stellen die Bescheide in der Grundsicherung Verwaltungsakte mit Dauerwirkung
    dar (§ 48 SGB X).
    Abweichungen vom Regelfall sind nur zulässig, wenn sich das Einkommen nachweislich innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mehrfach verändert.3


    Komplette Info:
    https://www.berlin.de/sen/sozi…av_grundsicherung.html#10


    § 44
    Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum
    https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/44.html


    -----------------------------------------------------


    Bei den Änderungen für dieses Jahr habe ich gelesen:




    Bewilligungs‐zeitraum  


    Sofern über den Leistungsanspruch nach § 44a (neu) vorläufig entschieden wird, wird der Bewilligungszeitraum von einem Jahr auf höchstens 6 Monate verkürzt....


    Leistungen der Grundsicherung dürfen nur noch vorläufig zu bewilligt werden, wenn bereits bei Bewilligung der Leistungen Veränderungen in den Einkommens‐verhältnissen der Leistungsberechtigten oder bei den  anzuerkennenden Bedarfen (z.B.  Wohnkosten) zu erwarten sind.


    Der Grund für die Vorläufigkeit ist im Bescheid anzugeben




    Komplette Infos hier auf Seite 4:

    http://tacheles-sozialhilfe.de…B_XII_2017_WD_12-2016.pdf

    ..................................................


    Wie Ella ja schon geschrieben hat, würde ich auch immer schriftlich anfragen


    Ich nehme immer gleich noch eine Kopie des Schreibens mit und lasse mir da einen Eingangsstempel drauf machen.
    Diese kommt dann zu unseren Unterlagen.
    Du hast so einen Nachweis was Du abgegeben/angefragt hast.


    Und falls das Amt auf Dein Schreiben nicht reagiert könntest Du Dir evtl. Unterstützung holen zB bei dem VDK.
    Bei uns sind die kompetent...
    ;)
    http://www.vdk.de/deutschland/









    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Das habe ich mir aber nicht ausgedacht! Die Bescheide sind WIRKLICH immer nur für einen Monat!


    Das glaube ich dir doch. Ich wollte mit dem Satz nur sagen, dass ich es mir nicht vorstellen kann, dass das Amt im Recht ist und irgendetwas schief läuft.


    Ich nehme immer gleich noch eine Kopie des Schreibens mit und lasse mir da einen Eingangsstempel drauf machen.
    Diese kommt dann zu unseren Unterlagen.
    Du hast so einen Nachweis was Du abgegeben/angefragt hast.


    So mache ich das auch immer, oder ich schicke den Brief per Einschreiben ans Sozialamt, damit ich immer einen Nachweis habe.
    Eine Kopie des Schreibens mit einem Eingangsstempel ist aber die sicherste Variante.

  • Danke Ella und danke Monika für Eure Hilfe!
    Ich habe in meinem Brief gestern die entsprechenden Paragraphen mit aufgenommen.
    Habe natürlich trotz dem Sorge, dass entweder gar nichts passiert oder wieder irgendwelche hahnebüchenen Ausreden kommen, z.B. "Ihre Krankenkasse hat uns keine Versicherungsbestätigung geschickt" (ja, woher soll ICH das wissen und wieso bekomme ICH dann kein Geld?) oder "eigentlich müssten Sie von der Rentenversicherung was bekommen" (Nee, ich bin ja plötzlich seit meinem 18. Geburtstag voll erwerbsgemindert gewesen und deswegen sind meine Beitragszeiten "für die Tonne", weil ich vor dem jetzt festgelegten Eintritt der Erwerbsminderung mit 18 Jahren natürlich noch KEINE Rentenbeiträge hatte zahlen können - aber das ist ein anderes Thema).
    Ach, das ist alles nur fürchterlich. Ich bin nur lächerlich für alle, wie ich dümmlich immer wieder meine, irgendwer würde mir irgendwie behilflich sein wollen, wo doch kein Hahn nach mir kräht (zerfließe vor Selbstmitleid :crybaby )
    Lynkas grüßt.