Urteil: Empfänger von Grundsicherungsleistungen können Bankgebühren als Werbungskosten absetzen
"Nach einem Urteil des Sozialgerichtes Freiburg (Baden-Württemberg) können Bezieher von Grundsicherungsleistungen Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzen."
http://www.hartziv.org/news/20…bungskosten-absetzen.html