Durch das Pflegestärkungsgesetz III wurde folgende Neuregelung in Absatz 2 eingeführt:

  • Rechtsanwalt Christian Au - Kanzlei für Sozialrecht


    Durch das Pflegestärkungsgesetz III wurde folgende Neuregelung in Absatz 2 eingeführt:
    "Versicherte erhalten in stationären Einrichtungen im Sinne des § 43a des Elften Buches Leistungen nach Satz 1, wenn der Bedarf an Behandlungspflege eine ständige Überwachung und Versorgung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft erfordert."


    ..."Betreiber von 43a-Einrichtungen sollten in Anbetracht dieser Neuregelung überdenken, ob sie zukünftig auch Menschen aufnehmen können, denen sie bisher aufgrund des Intensivpflegebedarfs keinen Platz anbieten konnten."....


    Komplette Info:
    https://www.facebook.com/Recht…u/posts/10155007443554680


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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