Da bleibt einem mal wieder der Bissen im Halse stecken:
Zitat:"Bei der Heimunterbringung eines Sehbehinderten darf dessen angespartes Blindengeld nicht für die Berechnung der Kostenbeteiligung herangezogen werden. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem heute veröffentlichten Fall (Urteil vom 14.12.2016, Az.: S 62 SO 133/16) entschieden."
http://rollingplanet.net/urtei…osten-weggenommen-werden/