Bundessozialgericht erleichtert gehbehinderten Menschen den Zugang zu Behindertenparkplätzen

  • Urteil des Bundessozialgerichts erleichtert gehbehinderten Menschen den Zugang zu Behindertenparkplätzen

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat gehbehinderten Menschen den Zugang zu Behindertenparkplätzen erleichtert. Maßgeblich ist demnach, dass diese auf normalen öffentlichen Wegen auch in fremder Umgebung keine weiteren Strecken mehr gehen können, wie das BSG in zwei heute bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag entschied (Az: B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R).

    Quelle und kompletter Text: Ärzteblatt

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge