Amtsarzt Gutachten zur Festellung ob eine Behinderung vorliegt oder zu erwarten ist... Schweigepflichtsentbindung? Strategie?

  • Hallo an alle,

    Ich versuche derzeit Leistung zur Einglieder, bzw Teilhabe an Arbeit und/oder Leistung zur Teilhabe vor verschiedenen Behörden zu erwirken. Auch vor dem LWV Hessen.

    Dort hat man das Gesundheitsamt damit beauftragt ein Gutachten zu erstellen ob eine Behinderung vorliegt zu erwarten ist, welche mich für die entsprechenden Leistungen berechtigt.

    2017 erhielt ich eine erste Einschätzung über meine Defizite von einem Psychologen. Dieser Arztbrief reichte für die Anforderungen jedoch nicht aus, weshalb ich mich in eine Psychologische Ambulanz an der hiersigen Universität begab. Das wurde noch pünktlich zum ersten Begutachtungstermin fertig, war der Amtsärztin aber wohl nicht dramatisch genug. Sie kreuzte an das keine Behinderung gegeben sei. Außerdem drehte sie mir in der Amnese quasi meine Worte im Mund um. Obwohl ich ihr erzählte dass ich alleine sehr ungerne einkaufen gehe oder bahn fahre, machte sich daraus dass ich prinzipell einkaufen gehen könne und bahn fahren könne...


    Ich rechachiert und bekam den Tipp dass ich lieber zu einem Psychater gehen sollte. Das tat ich auch und wurde dort weiter betreut. Ich erzählte ihm dass meine Mutter überzeugt sei, dass bei mir ADHS vorliegen würde. Gleichzeitig kam ich bei weiterer Recherche darauf, dass auch Autismus Spektrums Störungen vieles erklären würden. Lass aber auch dass Autismusdiagnosen bei erwachsenen sehr schwierig seien und es wenig stellen gäbe die dies machen würden. Ich bekam dann in einem Telefonat den Tipp, dass in Gießen ein Arzt sei, der Autismus Tests durchführen würde. Ich rief da an und bekam überraschen schnell einen Termin - in nur 3 Wochen würde ich den Test machen können. Ich solle 2 Tage je 45 Minuten einplanen.

    Ich ging den Test 3 Wochen später an. Ich organisierte extra das meine Mutter mitgehen konnte. War aber schon bei dem ersten Termin nicht sehr zufrieden mit dem Arzt da er seine Methode zunächst mal 20 Minuten erklärte. Dann zu einem Fragebogen überging, allerdings keine Antworten akzeptierte da er der überzeugung war, dass wenn man mehr als 3 Sekunden überlegt die Antworten nicht richtig seien. Er brach den Test dann nach 10 Minuten ab. Ich durfte nicht reden - nur meine Mutter. Ich ging dann noch zum zweiten Termin, wo diverse Objekte, ein Buch zum Nacherzählen, und so weiter dran kam. Der Test wurde gefilmt. Dauerte etwa 20 Minuten bis man da durch war und ich ging wieder. Ich bekam dann einen Arztbrief dass Autismus Spektrumsstörungen zwar nicht ausgeschlossen seien, unter Abwägung nicht erkennbarer Spezialinteressen jedoch eine soziale Phobie wahrscheinlicher sei. Nahm ich zur Kenntniss. Machte aber 2 Wochen später noch die Entdeckung, dass seine Arztbriefe Kopie Paste Briefe sind. Ein Bekannter ging ebenfalls zur Testung hin. Bis auf die persönlichen Angaben ist der Arztbrief im Wortlaut gleich - also nicht individuell. Das fand ich schon sehr erschreckend, da ich das noch nie so erlebt habe - aber mir das bild gibt das dieser arzt irgendwie kein Interesse daran hat patienten weiter zu helfen sondern im schnellverfahren versucht sehr auffällige autisten rauszupicken...


    Wie auch immer - habe dass dann meinen "dauerbehandlungs" Psychater vor Ort erzählt der mir dann flaxig sagte - na dann war das wohl nicht so erfolgreich. Er bot mir an einen Termin in einer Ortansässigen Klinik für Psychiatrie in der ADHS Ambulanz besorgen zu können. Das stehe ja auch noch auf meiner Liste - so seine Aussage. Ich hätte glück - eine Person hätte grade abgesagt, möglicherweise könne ich direkt am Folgetag hin. Und das klappte tatsächlich. Dort lief die Amnese komplett anders. Ich wurde von 2 Psychiatern begutachtet. Zunächst in einem etwa 2 1/2 Stunden langen amnesegespräch an dessen Ende Blut abgenommen wurde und mir ein ganzer Katalog an fragebögen mitgegeben wurde zu ADHS und Autismus Spektrums Störungen. Ein Fragebogen musste dabei euch wieder von meinen Eltern ausgefüllt werden. Das hab ich pünktlich erfüllt und ging zum zweiten Termin, wo dann auch der leitende Professor / Direktor gemeinsam mit den ersten Psychiater ein längeres Gespräch mit mir führte. Am Ende erklärten sie mir dann, dass sie der Überzeugung seien, dass ich unter einem persistierenden ADHS im erwachsenenalter, in kombination mit dem Asperger Syndrom und einer TIC Störung leiden würde. Man bot mir einen Platz in einer Gruppentherapie an und empfahl mir einen Versuch mit Medikinet um die Konzentrationsstörungen in den Griff zu bekommen. Zweiteres nahm ich nach Recherche dann an, erstes zwar auch - brach ich aber ab weil Tagesklinik nichts für mich war.

    Um wieder zum eigentlichen Thema zurück zu kommen. Ich ging in Widerspruch bei dem LWV, dort wurde nun eine weitere Begutachtung angeleiert. Ich dachte mir, dass ich die Dinge aus gießen gerne aus der Begutachtung halten würde, weil die einfach nicht gut waren und ich die Befürchtung habe, dass er der Amtsärztin ähnliche Stories erzählt wie bei unserem ersten Termin, das nur er Autismus erkennen könne und die Diagnosen der Klinik anzweifelt. Nur leider hab ich dabei übersehen, dass ich natürlich in der Klinik von der gescheiterten Diagnostik erzählte und das kurz in dem Arztbrief der Klinik erwähnt wird.

    Jedenfalls möchte die Amtsärtzin des Gesundheitsamtes nun auch den Arztbrief aus Gießen sehen und auch eine Schweigepflichtsentbindung haben. Ich glaube aber nicht dass das Vorteilhaft für mich wäre und hoffe das es hier Menschen gibt die schon öfter solche Begutachtungen mitgemacht haben und einschätzen können ob einen Verweigungerunghaltung irgendwie nachteilig ausgelegt wird?

    Danke für eure Antworten :)

  • Hallo und herzlich willkommen! :welcome-s


    Ich gebe generell keine Schweigepflichstentbindungen heraus. Alles, was angefordert wird, besorge ich und reiche es dann weiter. So behalte ich den Überblick, was in den Berichten steht. Bisher wurde das immer akzeptiert.

    Letztendlich entscheidest du, welche Unterlagen du weiterreichst. Ob dir das nachteilig ausgelegt wird, ist sicher nicht ausgeschlossen. Die Macht der Amstärzte ist groß und eventuell könnte dir eine mangelnde Mitwirkungspflicht unterstellt werden. Vielleicht hat Monika noch eine Idee, oder kennt dazu ein paar §.

  • Der Arztbrief aus Gießen wurde ja schon ausdrücklich angefordert. Den nun nicht auszuhändigen, kann schnell als fehlende Mitwirkung ausgelegt werden.


    Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, es zu tun. Denn Autismus wurde ja ausdrücklich nicht ausgeschlossen und nun liegt von anderer Stelle her eine Autismusdiagnose vor.

    Außerdem wurde geschrieben, dass

    jedoch eine soziale Phobie wahrscheinlicher sei

    Daraus folgen zwei wichtige Punkte:


    - Es ist klar, dass überhaupt eine Behinderung vorliegt, es wurde ihr nur noch kein endgültiger Name gegeben (also entweder soziale Phobie oder doch Autismus).


    - Das Rekurrieren auf eine „Wahrscheinlichkeitsdiagnose“ zeigt auf, dass nicht sauber diagnostiziert wurde. Man geht also ohne richtige Diagnose und ohne weiteren „Fahrplan“ raus.

    Daher ist es selbstverständlich, dass man danach woanders nach einer vernünftigen Diagnostik sucht. Diese ist nun erfolgt und liefert eine Diagnose. Diese sollte daher eigentlich amtsärztlicherseits akzeptiert werden.


    Sollten die Leistungen dennoch abgelehnt werden, bietet ein Widerspruchsverfahren Aussicht auf Erfolg.