Argumentation für Krankenkasse bzgl Autositz

  • Hallo,


    wir haben über ein Sanitätshaus einen Autositz für unsere 2 jährige Tochter bei der Krankenkasse beantragt. Nun sollen wir argumentieren, weshalb die Notwendigkeit besteht und es nicht möglich ist einen handelsüblichen Kindersitz zu nehmen.

    Könnte uns diesbezüglich jemand von euch helfen? Kennt sich da jemand aus und kann Tipps geben?


    Liebe Grüße Julia

  • Hallo Julia,


    willkommen im Forum.


    Welche Begründung man angeben kann, hängt von der Diagnose bzw. der Beeinträchtigung ab.


    Wer hat den Sitz denn verordnet? Es ist auch immer sehrhilfreich, wenn der Verordnungsaussteller gleich eine Begründung mit angibt oder das nachreicht.


    Wofür benötigt Ihr den Sitz genau? Wie kann er Euch helfen?

  • hallo Annemarie danke für deine Antwort.

    Unser Kinderarzt hat die Verordnung geschrieben und auch die Diagnose (Down Syndrom) gleich mit angegeben. Die Krankenkasse möchte eine detaillierte Angabe, weshalb wir dir Verordnung bekommen haben. Im Grunde genommen weiß ich ja wieso und weshalb, aber ob ich das überzeugend aufs Papier bringen kann, weiß ich nicht. Habe sowas noch nie schreiben müssen und möchte es nicht vermasseln.

  • Welche Gründe gibt es denn für dich für einen Sitz vom Sanitätshaus? Manche Kinder benötigen spezielle Sicherungen oder Sitzhilfen.

    Ja, man muss immer höllisch aufpassen, was man schreibt, denn Fettnäpfchen gibt es bei den Formulierungen viele. Man muss sich juristisch gut auskennen. Viel Erfolg! 🍀 Ich würde dir gerne weiterhelfen, aber bei der Beantragung von Kindersitzen kenne ich mich leider nicht aus.

  • Hallo Julia,


    hat Deine Tochter auch körperliche Beeinträchtigungen? Hier kann man oft leichter mit den körperlichen Bedürfnissen argumentieren.


    Bei geistigen Behinderungen bekommt man oft eine Verordnung, weil Kinder sich aus dem normalen Kindersitz abschnallen, wenn er nur mit einem Dreipunktgurt gesichert ist. In Rehasitzen werden auch große Kinder, wie in den normalen Sitzen der Gruppe II, mit dem Fünfpunktgurt gesichert.

    Hier kommt es also auf das Gewicht an. Bis 18 kg Körpergewicht haben handelsübliche Sitze normalerweise einen Fünfpunktgurt und sind somit für viele Kinder mit geistiger Behinderung noch ausreichend. Daher will die Krankenkasse wissen, warum Euer Kind schon einen Rehasitz benötigt. Wiegt sie schon mehr als 18 kg? Oder wird dieses Gewicht bald erreicht? Dann wäre die Begründung einfach.


    Erklär doch mal für uns: Warum benötigt Dein Kind einen Rehasitz?