Eingliederungshilfe - Teilhabeleistungen

  • Hi, Was genau ist der Unterschied zwischen der Eingliederungshilfe und den "Leistungen zur Teilhabe" (Teilhabeleistungen).


    Beide Begriffe werden im Netz oft verwendet und verstanden habe ich:


    ... daß Eingliederungshilfe durch das Teilhabegesetz geregelt wird


    ... Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Bildung, soziale Teilhabe und unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen umfasst.


    Bei Wikipedia heißt es:

    "Teilhabeleistungen sind eine zusammenfassende Bezeichnung für bestimmte Sozialleistungen zur Förderung der ... Teilhabe am Leben."


    und:

    "Bei Hilfebedürftigkeit erbringen die Träger der Sozialhilfe besondere Teilhabeleistungen in Form der Eingliederungshilfe"


    (... was veraltet ist weil nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe?)


    Bei Betanet:

    "Die Träger der Eingliederungshilfe sind zuständige Reha-Träger für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, soweit kein anderer Träger die Leistungen zur Teilhabe erbringen muss."


    Ist nun die Eingliederunghilfe ein Teil der Teilhabeleistungen oder ist es praktisch das selbe?


    viele Grüße, Tom

  • Teilhabe- und Eingliederungshilfeleistungen sind das Gleiche.

    Bei Hilfebedürftigkeit erbringen die Träger der Sozialhilfe besondere Teilhabeleistungen in Form der Eingliederungshilfe" ... was veraltet ist weil nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe?

    Träger der Sozialhilfe heißt Sozialämter. Die sind immer noch für die Eingliederungshilfe zuständig, so wie sie es früher auch waren. Daneben gibt es aber auch noch andere Träger der Eingliederungshilfe, z.B. die Jugendämter für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Jugendliche.

  • Ist nun die Eingliederunghilfe ein Teil der Teilhabeleistungen oder ist es praktisch das selbe?

    Eingliederungshilfe heißt die zu beantragende Leistung für die verschiedenen Teilhabeleistungen:


    "Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für volljährige Personen"



    Schau mal hier unter:


    Welche Leistungen gibt es der Eingliederungshilfe?

    Eingliederungshilfe und das Bundesteilhabegesetz | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.


    Wie ist die Eingliederungshilfe eingeteilt?

    Die Eingliederungshilfe ist in vier Bereiche eingeteilt:


    Die wichtigsten Infos der neuen Eingliederungshilfe - Familienratgeber



    Infos zum Antrag auf Eingliederungshilfe - Familienratgeber


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Also ich habe das jetzt so verstanden:


    LEISTUNGEN ZUR TEILHABE


    Das sind ganz allgemein die notwendigen Sozialleistungen, um eine Behinderung abzuwenden oder deren Folgen zu mindern.


    Die Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein:


    die Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, gesetzlichen Unfallversicherung und Rentenversicherung, die Träger der Eingliederungshilfe und mehr.


    Es gibt fünf Leistungsgruppen:


    medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe.


    Zu finden im SGB IX, Teil 1, Kapitel 1 § 4 "Leistungen zur Teilhabe"


    EINGLIEDERUNGSHILFE


    Eingliederungshilfe ist eine nachrangige, staatliche Sozialleistung.


    Wer Leistungen zur Teilhabe nicht von einem anderen Rehabilitationsträger erhalten kann, kann Sie beantragen.


    Die Sozialämter sind immer noch für die Eingliederungshilfe zuständig, so wie sie es früher auch waren.


    Daneben gibt es aber auch noch andere Träger der Eingliederungshilfe (z.B. die Jugendämter für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Jugendliche).


    Die Eingliederungshilfe ist durch das Bundesteilhabegesetz geregelt.


    Sie umfasst vier Leistungsgruppen:


    Medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Bildung und soziale Teilhabe


    Zu finden im SGB IX, Teil 2 "Eingliederungshilferecht"

    In welchem Verhältnis das zum "BTHG" steht, weiß ich nicht.


    Wenn das so stimmt oder auch nicht, korrigiert ihr mich?