bvkm: Handreichung - Assistenz im Krankenhaus
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Hhm, das ist aber ein kompliziertes Verfahren. 🤮
Mir fehlt in der Handreichung komplett, inwieweit die bestehende Regelung
Stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson | § 11 Abs. 3 SGB V
erhalten bleibt (die ja auch finanziell günstiger ist, Verdienstausfall statt Krankengeld).
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Wer schreibt so unverständliche Broschüren? Es dürfte den meisten Angehörigen nicht klar sein, wo, was, wann und bei wem was zu beantragen ist.
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Ich finde die Hürden ganz schön hoch. Wie seht ihr das?
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Habe ich ja schon gesagt. Vor allem, dass es an die Voraussetzung Eingliederungshilfe gebunden ist.