Bemessungsgrundlage soziale Teilhabe

  • Hallo allerseits,

    Ich bin in Niedersachsen und eine Freundin von mir beantragt gerade das persönliche Budget. Wir werden von der EUTB beraten und nächste Woche kommt das BENI-Gespräch beim Amt, also die eigentliche Antragstellung.


    Ich selber versuche gerade, mich in die Materie einzuarbeiten, aber es gibt da etwas, was ich einfach nicht herausfinde:


    Die Freundin, die nun den Antrag stellt, hat früher in der DELME gearbeitet in ist jetzt in Rente. Weil sie JWD wohnt (janz weit draußen) kann sie ohne Hilfe nirgends hin, ist zwar durch ihre Mutter versorgt, hat aber sonst keine sozialen Kontakte mehr.


    Also soziale Teilhabe gleich null.


    Wir haben jetzt auf Empfehlung Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe von drei Tagen die Woche für jeweils drei Stunden beantragt (9 Wochenstunden).


    Ich finde nirgends eine Info, auf welcher Grundlage das entschieden wird. Das aktuelle BENI-Handbuch liegt mir vor, aber wieviel Anspruch hat meine Freundin denn nun? Es geht um soziale Teilhabe, nicht einkaufen usw.


    Warum drei Tage und nicht fünf, warum drei Stunden und nicht mehr oder weniger? Wie wird das bemessen, da muss es doch Richtlinien für geben?


    Viele Grüße Tom

  • Ich habe mal selbst gegoogelt und konnte auf die Schnelle auch nichts finden. Uns wurde gesagt, dass fünf bis sieben Stunden pro Woche die Regel seien, aber auf welcher gesetzlichen Grundlage das fußt, kann ich dir leider nicht sagen. Das ist sicherlich sehr individuell, da ja jede Behinderung und der damit einhergehende Hilfebedarf sehr unterschiedlich ist. Mich würde es aber ebenfalls sehr interessieren, ob es für solche Entscheidungen festgelegte Richtlinien gibt.

  • Beantragt sind drei Tage die Woche à 3 Stunden.


    Betanet:


    Welche Leistungen in welchem Umfang konkret gewährt werden, ist nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr wird das in jedem Einzelfall nach folgenden Kriterien bestimmt:


    Und:

    • Nicht als angemessen gilt ein Wunsch normalerweise, wenn die Leistung unverhältnismäßig teurer ist als eine bedarfsdeckende ähnliche Leistung.

    Ich habe jetzt gehört, das sei nicht definiert und müsse mit dem Amt verhandelt werden. Es sei eben eine sehr individuelle Entscheidung.


    Freizeitbegleitung habe einen Rahmen von 3-4 Tagen die Woche und sei eigentlich simpel gegenüber den Leistungen, die dann fällig würden, wenn eine Rundum-Begleitung nötig wird.


    Trotzdem bleibt für mich die Frage, woher nehmen ich Anhaltspunkte für die Höhe der Leistungen die verhandelt werden.


    Im Fall der sozialen Teilhabe ist es sehr dehnbar von Spaziergang bis zur Fahrt in den Urlaub.


    Auch die Fahrt in den Urlaub gehört zu dem, was zu den "normalen" Ansprüchen des sozialen Lebens gehört. Kann man es extra beantragen? Oder gehört es nicht zu dem, was "Mensch" erwarten kann? Und falls doch, jedes Jahr? Nur nach Bad Oeynhausen oder auch die Fahrt nach Wangerooge mit einer Übernachtung?

  • In der Regel wird man zum Amtsarzt geschickt, der den Bedarf festlegt, der aber nicht nicht bindend für das Sozialamt ist. Es ist für das Amt nur eine Orientierung. Oft folgen Kämpfe mit Widerspruch und Klage, bis man die Stunden erhält, die notwendig sind.

  • Die Diagnose steht doch schon lange fest (seit Geburt) und ist dem Amt nach 30 Jahren DELME bekannt. Und wie soll man den Bedarf an sozialer Teilhabe von Arzt diagnostizieren lassen ?? Das war so gesehen nicht wirklich meine Frage...


    Ich denke, daß es genauso wie ein Recht auf Bildung, kultureller Teilhabe usw usw doch auch eine Vorstellung davon gibt, in welchem Umfang Mensch Freunde besuchen sollte oder einfach mal wegfahren oder Eis essen darf.


    Wo werden die allgemeinen Rahmenbedingungen für Freizeit festgelegt?

  • Der Amtsarzt legt nach einem Gespräch den Bedarf an Stunden fest und leitet diesen an das Amt weiter. Während des Gesprächs stellt der Arzt etliche Fragen. Der Arzt stellt KEINE Diagnosen. Die vorhandenen Diagnosen werden aber beim Hilfebedarf berücksichtigt.

  • Ja sicher, zumal ja auch nur berücksichtigt wird was Mensch zuvor beantragt hat. Das wiederum sollte realistisch sein aber im Zweifelsfall vielleicht eher zuviel als zu wenig. Aber doch sicher in Kenntnis dessen, was realistisch ist.


    Fakt ist, das im konkreten Beispiel die Antragshöhe von drei Tagen à drei Stunden schlichtweg geraten ist.

  • Hallo Osun,


    Ich gebe zu, ich kenne mich nicht so gut aus in dem Bereich.

    Allerdings kenne ich das ambulant betreute Wohnen für psychisch Kranke.

    3 Stunden an 3 Tagen in der Woche erscheint mir im Vergleich zu dem was ich kenne ehrlich gesagt sehr viel.

    Sollte das so genehmigt werden ist das wirklich gut.

    Hier wo ich wohne bzw im Bereich psychisch Kranke kann man froh sein, wenn man 2 Stunden in der Woche bekommt. Und da geht es nicht um Freizeit, sondern Unterstützung im Alltag.


    LG Trixi

  • Hallo Trixi,

    Der Termin beim Amt war gestern, und auf Anraten der EUTB war ich als zukünftiger Leistungserbringer nicht dabei sondern habe nur als Fahrer fungiert. Aber die -total nett- Beraterin hat am Gespräch teilgenommen.


    Ergebnis scheint im großen und ganzen gut ausgefallen zu sein, aber die beantragten 9 Stunden pro Woche werden es wohl nicht werden.


    Wie viel genau, werden wir ja bald erfahren....


    Trotzdem ist mir nicht ganz klar geworden, auf welcher Basis das entschieden wird.


    Jemand, der in einem Heim wohnt, wird möglicherweise weniger bekommen als jemand, der ohne Hilfe praktisch nicht vom Fleck kann und zuhause keine Kontakte pflegen kann.


    Wiederrum die Frage, wie genau wird das bemessen?

  • Hallo,


    Ich kann dir leider nicht sagen, wie das bemessen wird.

    Freizeit wird glaub ich eh nicht so hoch bewertet.

    Wie gesagt, ich kenne es hauptsächlich aus dem Bereich psychisch Kranke und da geht es nicht so sehr um Freizeit. Sondern Unterstützung im Alltag wie Einkaufen, Arzttermine etc. Und selbst da reichen die genehmigten Stunden häufig nicht aus um alles zu erledigen.

    In einem Heim wird mWn gar nichts extra bewilligt. Freizeit gibt es nur als Gruppenangebot oder man kann es eben alleine, hat Freunde/Angehörige.


    LG Trixi