Krankengeldanspruch von Begleitpersonen im Krankenhaus

  • Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ab dem 1. November 2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld haben.


    Informationen dazu: Gemeinsamer Bundesausschuss

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge

  • Das ist wirklich sehr hilfreich und ich habe nie verstanden, warum das bisher verweigert wurde, denn unsere Kinder werden in aller Regel auch im Krankenhaus von uns gepflegt und beaufsichtigt.

    Schön, die Arbeitenden bekommen dann unter gewissen Voraussetzungen einen Gehaltsersatz.

    Denjenigen aber, die für die Pflege ihren Beruf aufgeben mussten und dementsprechend fast am Hungertuch nagen, wird nach 4 Wochen auch noch das Pflegegeld gestrichen, selbst wenn sie die Pflege im KH vollständig weiter übernehmen.


    Übrigens gibt es einen ganz schön fiesen Fallstrick. Anscheinend wird diese Begleitung nur bei denjenigen behinderten Menschen vergütet, die Eingliederungshilfe beziehen. Besucht man eine Werkstatt, ist alles gut. Ist man dazu zu eingeschränkt und wird tagsüber zu Hause betreut, bekommt man diese Hilfe anscheinend nicht!


    Wie kann man diese Neuregelung nur gut finden?

    Soweit ich weiß, gab es den auch schon vorher Ersatz des Verdienstausfalls, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist.

  • Übrigens gibt es einen ganz schön fiesen Fallstrick. Anscheinend wird diese Begleitung nur bei denjenigen behinderten Menschen vergütet, die Eingliederungshilfe beziehen. Besucht man eine Werkstatt, ist alles gut. Ist man dazu zu eingeschränkt und wird tagsüber zu Hause betreut, bekommt man diese Hilfe anscheinend nicht!

    Woraus schließt du das? Ich konnte dazu nichts lesen.

    Schön, die Arbeitenden bekommen dann unter gewissen Voraussetzungen einen Gehaltsersatz.

    Denjenigen aber, die für die Pflege ihren Beruf aufgeben mussten und dementsprechend fast am Hungertuch nagen, wird nach 4 Wochen auch noch das Pflegegeld gestrichen, selbst wenn sie die Pflege im KH vollständig weiter übernehmen.

    Da besteht auf alle Fälle noch dringener Handlungsbedarf.

  • Woraus schließt du das? Ich konnte dazu nichts lesen.

    Irgendwo wurde das hier auch schon mal diskutiert oder verlinkt. Habe gerade aber keine Zeit zum Suchen.

  • Das ist die bisherige Regelung:


    Zitat


    (3) Bei stationärer Behandlung umfassen die Leistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten oder bei stationärer Behandlung in einem Krankenhaus nach § 108 oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Absatz 2 die Mitaufnahme einer Pflegekraft, soweit Versicherte ihre Pflege nach § 63b Absatz 6 Satz 1 des Zwölften Buches durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen. Ist bei stationärer Behandlung die Anwesenheit einer Begleitperson aus medizinischen Gründen notwendig, eine Mitaufnahme in die stationäre Einrichtung jedoch nicht möglich, kann die Unterbringung der Begleitperson auch außerhalb des Krankenhauses oder der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung erfolgen. Die Krankenkasse bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art und Dauer der Leistungen für eine Unterbringung nach Satz 2 nach pflichtgemäßem Ermessen; die Kosten dieser Leistungen dürfen nicht höher sein als die für eine Mitaufnahme der Begleitperson in die stationäre Einrichtung nach Satz 1 anfallenden Kosten.

    Ich hoffe, sie bleibt daneben so bestehen.

    § 11 SGB 5 - Einzelnorm