Hier noch mal eine ganz hilfreiche Seite zu Änderungen im Bereich der Pflegestufen/ Grade und Geld-/Sachleistungen ab Januar 2017...
Pflegegeld 2016 / 2017 Pflege-Stärkungsgesetz II
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Hier gibt es laufend aktualisierte Infos zu dem Thema:
Pflegereform 2016 - 2017 / Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Wir haben nachfolgend einen Überblick über die Änderungen ab 2017 für Sie aufgelistet. Grundlage hierfür ist der verabschiedete Gesetzentwurf.
Diese Auflistung wird von uns laufend aktualisiert. Alle Angaben sind ohne Gewähr!http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php
Übrigens :
..."und eine aktuelle Entwicklung durch das III. Pflegestärkungsgesetz ...
Eine neue Entwicklung ergibt sich aus dem aktuellen Entwurf des III. Pflegestärkungsgesetzes (geplant zum 01.01.2017). Danach beabsichtigt der Gesetzgeber, nicht genutzte Ansprüche auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Jahren 2015 und 2016 noch bis zum 31.12.2017 zu gewähren. Zur Verwaltungsvereinfachung soll dabei nicht danach unterschieden werden, aus welchem Grund eine vollständige Ausnutzung der Leistungsbeträge nicht erfolgt ist. Die im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2016 nicht abgerufenen Mittel sollen vielmehr pauschal als nicht verfallen sondern als "angesparte" Mittel gelten, die bis Ende 2017 noch zum Bezug von Leistungen nach § 45b Abs. 1 Satz 3 neue Fassung SGB XI (Kosten der Tagespflege, Kurzzeitpflege, Betreuungs- und Entlastungsleistungen) genutzt werden können.
Die nicht genutzten Ansprüche können nach dem Entwurf des PSG III auch eingesetzt werden, um nachträglich Kostenerstattung für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 zu erhalten. Entsprechende nachträgliche Anträge müssten dann bis zum 31.12.2017 gestellt und mit Quittungen etc. belegt werden. Ein Grund für diese Regelung könnte sein, dass einzelne Pflegekassen den Beginn der Ansparphase nach § 45b SGB XI von einem Antrag abhängig gemacht haben. Sollten die oben beschriebenen Planungen umgesetzt werden, könnten in diesen Fällen zunächst abgelehnte (bzw. gekürzte) Leistungen wohl erneut beantragt werden.
Wichtig: Hierbei handelt es sich bislang nur um den Entwurf des PSG III. Ob dies so zum 01.01.2017 in Kraft tritt, bleibt abzuwarten."....
Komplette Info findet man oben im Link.
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Monika, vielen Dank für die vielen Informationen.
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Habt ihr schon Post von eurer Krankenkasse erhalten und wurdet ihr über das neue Gesetz und die neue Einstufung aufgeklärt?
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nein. Wer weiß, vielleicht kommt Medicproof ja auch noch zum Adventscafe ...
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nein. Wer weiß, vielleicht kommt Medicproof ja auch noch zum Adventscafe
Ich mache die Tür dann aber nicht auf. Ich trinke meinen Kaffee und Tee lieber alleine oder mit dir, liebe Jonna
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Wir haben auch nichts gehört.
In unserer VDK-Zeitung stand dazu:VdK-ZEITUNG
Pflegebedürftige sollten ihren Überleitungsbescheid prüfenDie Pflegekassen informieren ihre Versicherten bis Jahresende über die neuen Pflegegrade und die neuen Leistungsbeträge
Kompletter Artikel:
http://www.vdk.de/deutschland/…rleitungsbescheid_pruefen -
Ich hab schon vor ein paar Wochen einen Info-Brief mit Tabelle und so von meiner PK bekommen, aber ich wusste ja eh schon Bescheid, dank Elternnetzwerk im www.
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VdK-ZEITUNG
Ab Januar 2017 Rente für Pflege beantragenAngehörige haben künftig schon ab zehn Wochenstunden Ansprüche
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das ab Januar 2017 umgesetzt wird,
wird die häusliche Pflege neu geordnet. Waren es bisher mindestens
14 Stunden pro Woche, die pflegende Angehörige aufbringen mussten,
um Rentenansprüche für die Pflege zu erwerben, so sind es ab 1. Januar
nur noch zehn. Das heißt: Mehr Menschen als bisher erhalten Rentenpunkte für häusliche Pflege.Kompletter Beitrag:
http://www.vdk.de/deutschland/…te_fuer_pflege_beantragen -
Waren es bisher mindestens
14 Stunden pro Woche, die pflegende Angehörige aufbringen mussten,
um Rentenansprüche für die Pflege zu erwerben, so sind es ab 1. Januar
nur noch zehn.Hallo Monika,
hilf mir mal bitte auf die Sprünge:
ich dachte, dass im kommenden Jahr garnicht mehr ind der alten "Minuten" Form begutachtet wird
Wie geht das denn mit den 10 Stunden zusammen?
Die Voraussetzung, dass nebenher maximal 30 Stunden gearbeitet werden "darf" bleibt leider weiter bestehenGrüße
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Hallo Jonna,
ich war kürzlich auf einem Vortrag eines spezialisierten Anwaltes dazu. Er hat auch gemeint, das wäre eine der Ungereimtheiten des neuen Systems, und niemand wisse bisher, wie das in der Praxis festgestellt bzw umgesetzt werden soll ...
Unausgegoren halt mal wieder ...
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Hallo Jonna,
das ist eine gute Frage....da hab ich noch gar nicht dran gedacht.
LG
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#Pflegestärkungsgesetz -
was kommt da auf uns zu?
Unsere Pflege-Beratung hat die wichtigsten Informationen für euch zusammen gestellt (zum Downloaden!):
http://www.lebenshilfe-bonn.de/familie/pflegeberatung/Pflegestärkungsgesetz
Neues ab dem 1. Januar 2017
http://www.lebenshilfe-bonn.de…Downloads/PSG_Webinfo.pdf -
2.12.16
Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und
zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz- PSG III)http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0720-16.pdf
Für einige sicher interessant:
Nr. 26 ab Seite 17 unten:
-17-
26. Dem § 144 werden die folgenden Absätze 3 bis 5 angefügt:
Drucksache 720/16
– 18 –
„(3) Soweit Versicherte im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 die Anspruchsvoraussetzungen
nach § 45b Absatz 1 oder Absatz 1a in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung
erfüllt haben und ab dem 1. Januar 2017 die Anspruchsvoraussetzungen nach § 45b Absatz 1 Satz 1 in der
ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung erfüllen, können sie Leistungsbeträge nach § 45b, die sie in der
Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 nicht zum Bezug von Leistungen nach § 45b Absatz 1
Satz 6 in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung genutzt haben, bis zum 31. Dezember 2018 zum
Bezug von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung einsetzen.
Die in Satz 1 genannten Mittel können ebenfalls zur nachträglichen Kostenerstattung für Leistungen nach
§ 45b Absatz 1 Satz 6 in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung genutzt werden, die von den
Anspruchsberechtigten in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 bezogen worden sind.
Die Kostenerstattung nach Satz 2 ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 zu beantragen. Dem Antrag
sind entsprechende Belege über entstandene Eigenbelastungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme
der bezogenen Leistungen beizufügen. -
ich dachte, dass im kommenden Jahr garnicht mehr ind der alten "Minuten" Form begutachtet wird
Wie geht das denn mit den 10 Stunden zusammen?Hier gibt es jetzt Infos unter:
§ 44 SGB XI - Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.phpFeststellung der Rentenversicherungspflicht ab 2017:
Durch MDK i.d.R. auf Basis der schlüssigen Angaben der Pflegepersonen. -
Danke,
es bleibt also leider die Beschränkung auf den Personenkreis, der maximal 30 Std. erbeitet... -
Pflegereform 2017
Kompakt und gut erklärt:
Kurzübersicht zu den Neuregelungenvon Katja Kruse ist Referentin für Sozialrecht beim bvkm.
http://bvkm.de/wp-content/uplo…Zusammenstellung-bvkm.pdfAuf Seite 2:
..."Pflegesachleistung bedeutet, dass professionelle Pflegekräfte die Versorgung übernehmen. Dies geschieht in der Regel durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Wie bisher umfasst die Sachleistung körperbezogene Pflegemaßnahmen (wie zum Beispiel Unterstützung beim Duschen) und Hilfen bei der Haushaltsführung (wie beispielsweise Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung).
Neu ist, dass auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen – wie zum Beispiel die Unterstützung bei Hobby und Spiel oder die Begleitung zu Spaziergängen in der näheren Umgebung – als gleichwertige und regelhafte Leistungen von der Sachleistung umfasst sind."..... -
Der Pflegegrad 1 wurde am 01.01.2017 neu eingeführt. Dieser Pflegegrad wird Menschen zugeteilt, die bislang keine Pflegestufe erhalten haben. Viele dieser Menschen benötigen jedoch Pflege, meistens wegen Einschränkungen der allgemeinen Alltagskompetenz.
Das bezieht sich in den meisten Fällen auf Demenz. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) und dem Einführen des Pflegegrad 1 will man diese Menschen unterstützen. In der Vergangenheit gab es dafür die Pflegestufe 0, welche jedoch mittlerweile in den Pflegegrad 2 übergeleitet wurde. Der Pflegegrad 1 ist somit völlig neu
https://www.jedermann-gruppe.de/pflegegrad-1/ -
Informationsschreiben der Lebenshilfe
Erfreuliche Übergangsregelung im PSG III
13.01.2017Zu Unrecht versagte Ansprüche auf zusätzliche Betreuungsleistungen aus 2015 und 2016
können noch bis Ende 2018 gegenüber der Pflegekasse eingefordert werden. -
Hallo Monika,
hilf mir mal bitte auf die Sprünge:
ich dachte, dass im kommenden Jahr garnicht mehr ind der alten "Minuten" Form begutachtet wird
Wie geht das denn mit den 10 Stunden zusammen?
Die Voraussetzung, dass nebenher maximal 30 Stunden gearbeitet werden "darf" bleibt leider weiter bestehenGrüße
Hier in dem gemeinsamen Rundschreiben zur Renten- und
Arbeitslosenversicherung von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen
findet man viele Infos und Beispiele zum Thema:GKV-SPITZENVERBAND
DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND
BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
VERBAND DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG E.V.
13. Dezember 2016
Renten- und Arbeitslosenversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen
http://www.deutsche-rentenvers…_blob=publicationFile&v=3Ab Seite 30 findet man eine Aufzählung mit Erklärungen zu den berücksichtigungsfähigen Pflegeleistungen.