Dr. Brigitte Schumann: Deutschland weist Verstöße gegen das Recht auf inklusive Bildung zurück
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So ein mieses Vorgehen, Sorgerechtsentzug weil die Mutter die Tochter auf eine Realschule gehen lassen möchte. Was für eine unglaubliche Tortur für Mutter und Tochter dahinder steckt, lässt sich nur erahnen. Anscheinend ging es ja bereits vor der Grundschule los! Und alle machen munter mit, Schule, Behörden und Gerichte. Da müssen erst UN-Sondermittler eingreifen.... man kann es kaum fassen und doch wundert es einen nicht.
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Das kann doch echt nicht wahr sein! Das Jugendamt verweigert die Hilfen und die Mutter wird mit Sorgerechtsentzug bestraft. Da kann einem nur noch schlecht werden.
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Das ist eine Katastrophe!!
Schon die Begründung:
ZitatDieses bewirke, dass die notwendige Unterstützung für die Tochter fehle und sie von der inklusiven Beschulung nicht profitiere, weil diese unter diesen Umständen eine dauernde Belastung für sie sei, hieß es.
Wie kann inklusive Schulung an sich eine dauernde Belastung sein, das ist doch wohl ein Problem der Unterrichts- und Umfeldgestaltung ? Damit kann Kindern grundsätzlich Inklusion verwehrt werden, anstatt die Bedingungen so zu gestalten, dass sie bedarfsgerecht sind
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Wie kann inklusive Schulung an sich eine dauernde Belastung sein, das ist doch wohl ein Problem der Unterrichts- und Umfeldgestaltung ? Damit kann Kindern grundsätzlich Inklusion verwehrt werden, anstatt die Bedingungen so zu gestalten, dass sie bedarfsgerecht sind
Mariaa, das war auch mein erster Gedanke, aber aus dem ersten Artikel ging hervor, dass die Mutter nur den Förderschwerpunkt "Sozial-Emotional" anerkannt hat und auf zielgleiches Lernen bestand. Den Förderschwerpunkt "Lernen" lehnte sie ab.
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Ich lese heraus, dass die Schule gewillt war, das Kind mit reduzierten Leistungsanforderungen weiter zu beschulen, kann aber auch sein, dass ich das falsch interpretiere.
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Ich bin gerade verunsichert, geht es hier um einen anderen Fall.
Im zweiten Artikel steht was von Gymnasium...
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Ich lass den mal hier , ich hab den noch nicht gelesen , bin aber über das Scheitern der Klage entsetzt.
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Ich kenne bislang nur den Bizeps Artikel von Annette Schuhmann.
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Hier steht, dass das Mädchen Angst habe, von der Mutter wegen schlechter Noten geschimpft und geschlagen zu werden.
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Falsche Darstellung ? Insgesamt wird wohl eher Plurv mäßig berichtet .
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Es gibt Klarstellung unter dem TAZ Artikel :
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Interessant... so wirkte auch das Urteil, als stimme da einiges nicht!
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Den konkreten Verlauf ( unter anderem , das Jugendamt Schulbegleitung icht bewilligt hat ) kann man in der Beschwerde lesen.
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nicht bewilligt.
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Der Bericht der Sonderberichterstatter ist hart. Es habe Mobbing und körperliche Übergriffe gegeben und das Mädchen wäre von den Mobern verleumdnet worden , das bestätigten andere ( nicht mobbende Schüler)