Bundessozialgericht: Krankenhaus muss auf Anspruch von Pflegegeld hinweisen

  • Monika

    Hat den Titel des Themas von „Bundessozialgericht: Krankenhaus muss auf Anspruch von Pflegegeldanspruch hinweisen“ zu „Bundessozialgericht: Krankenhaus muss auf Anspruch von Pflegegeld hinweisen“ geändert.
  • Find ich gut. Aber es kommt leider etwas spät.

    Kann ehrlich gesagt auch nicht verstehen, warum sich die Krankenhäuser da nicht so kümmern.

    Meine Großmutter wurde damals ohne Antrag oder irgendwas entlassen. Um palliativ Zuhause versorgt und sterben zu können. Zu dem Zeitpunkt war sie also schon sehr pflegebedürftig. Aber das gab richtig Probleme mit der Krankenkasse und auch der Versorgung. War echt zum Kotzen!

    Irgendein Brief kam dann auch erst nach der Beerdigung von der Krankenkasse an. Das ist echt übel gewesen.

  • Ich glaube auch nicht das jetzt alle Krankenhäuser so agieren werden.

    Kennen wir bei anderen Sozialleistungsansprüchen ja auch schon.

    Wo kein Kläger da kein Richter.


    Die betreffenden Patienten und ihre Angehörigen sind da in Ausnahmesituationen.

    Wie so oft wird man dann allein gelassen......


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Natürlich.


    Aber damit dürfte es zumindest leichter werden, dass dann das Pflegegeld zumindest rückwirkend bezahlt und die Pflegebedürftigkeit rückwirkend anerkannt werden.

    Es bleiben natürlich die Kämpfe, aber zumindest gibt es so eine Chance auch wirklich recht zu bekommen.