Nur noch 20 Urlaubstage für Förderstätten-Besucher?

  • Zitat

    Der Gesetzgeber macht nämlich in der Neufassung des Teilhabegesetzes eine Unterscheidung zwischen Menschen mit Behinderung, die in speziellen Fördergruppen betreut und an Arbeit herangeführt werden - so heißt das im Fachjargon - und denjenigen Menschen mit Behinderung, die in einer regulären Werkstatt arbeiten, dort zum Beispiel Verpackungsmaterialien falten oder Heizungsschellen montieren. Die beiden Gruppen werden im neuen Teilhabegesetz nicht mehr gleichgestellt und nun bekommen diejenigen in der Fördergruppe nur noch die genannten zwanzig Urlaubstage

    Quelle und kompletter Text: NDR

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge

  • Diese neue Regelung gibt es seit Januar 2020 :kopfkratz ....habe ich noch gar nichts von gehört.

    Stand wohl im Kleingedruckten. :(


    Inge, Deine Tochter ist ja dann auch davon betroffen... :eek


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Ich weiß von Eltern die diese Neuregelung sicher gut finden werden.

    Bisher mussten die behinderten Menschen, in den Tagesförderstätten, den Urlaub ja in Anspruch nehmen.

    Gerade für viele ältere Eltern fehlt dann für fast sieben Wochen die Auszeit, das ist nicht einfach.


    Den Urlaubsanspruch für diese Menschen grundsätzlich zu kürzen, finde ich nicht richtig.

    Damit wird auch den Eltern eine Urlaubsplanung unmöglich gemacht.... :icon_confused


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Wie soll die Urlaubsplanung für Familien funktionieren, bei denen die erwachsenen Kinder noch zu Hause leben? Es gibt Familien, die gerne reisen. Bei dem bisschen Urlaub wird einem ja noch mehr Lebensqualität genommen. Was ist mit den Menschen, die mehr als 20 Tage zur Erholung benötigen?


    Da hat sich mal wieder keiner richtig Gedanken gemacht.

  • Monika, meine Tochter würde die Regelung sicherlich auch gut finden, weil sie gerne in die Tafös geht.


    Aber es gibt ja auch behinderte Menschen, die mit so wenig Urlaub überfordert wären - und des gibt Familien, die in Urlaub fahren wollen. Eine grundsätzliche Regelung ist deshalb völlig daneben.

    Vor allen Dingen, mit welcher Begründung sollte das durchgesetzt werden? Pflicht auf Teilhabe?

    Und wie würde das z.B. in NRW laufen, wo die Fördergruppen zur WfbM zählen?

    Wer kommt auf eine so bescheuerte Idee?

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge

  • Ich habe die Info mal an die Juristin des LH-Landesverbandes geschickt und gefragt, ob sie nähere Infos dazu hat.

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge

  • . Eine grundsätzliche Regelung ist deshalb völlig daneben.

    Inge, das sehe ich genau so. :thumbup::emojiSmiley-116:

    Den Urlaubsanspruch für diese Menschen grundsätzlich zu kürzen, finde ich nicht richtig.

    Für uns wäre eine solche Regelung eine echte Katastrophe.



    Vor allen Dingen, mit welcher Begründung sollte das durchgesetzt werden? Pflicht auf Teilhabe?

    Total bescheuerte Regelung, die nicht umsetzbar ist. :thumbdown:


    Wie kann man überhaupt auf so was kommen....


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Den Urlaubsanspruch für diese Menschen grundsätzlich zu kürzen, finde ich nicht richtig.

    Damit wird auch den Eltern eine Urlaubsplanung unmöglich gemacht....

    Die meisten Eltern haben mehr als 20 Tage Urlaub und viele wollen reisen, weil das zur Erholung dazu gehört und Lebensqualität bedeutet. Das ist ein harter Eingriff in das Leben der Familien.


    Für uns wäre eine solche Regelung eine echte Katastrophe.

    Für uns auch.

    Total bescheuerte Regelung, die nicht umsetzbar ist. :thumbdown:

    Das sehe ich auch so.

    Wie kann man überhaupt auf so was kommen....

    Das frage ich mich auch.

  • Warum muss es im Förderbereich überhaupt um „Urlaubsansprüche“ gehen? Man tut hier so, als wäre es normales Arbeitsfeld. Und das ist es ja nun einfach nicht.

    Eigentlich könnten die Menschen sich doch individuelle Auszeiten nehmen, die natürlich mit Rücksicht auf die Finanzierung durch die Kostenträger schon limitiert sein können.

  • Eigentlich könnten die Menschen sich doch individuelle Auszeiten nehmen, die natürlich mit Rücksicht auf die Finanzierung durch die Kostenträger schon limitiert sein können.

    So sollte es idealerweise sein. Ich habe mal im Netz gelesen, dass es Förderstätten gibt, die Fehlzeiten bis zu einem halben Jahr im Jahr dulden. Das war aber eine individuelle Entscheidung der Förderstätte.

  • Ich bin sprachlos.

    Wir reden hier über Menschen für die es zwar wichtig ist wegen Tagesstruktur und Alltag und so. Aber muss man da echt feste Urlaubstage vergeben?

    Wäre es da nicht sinnvoller das ganz individuell zu gestalten? Gibt sicher Menschen die lieber gar keinen Urlaub nehmen möchten, weil es für sie so gut ist. Und es gibt andere Menschen die lieber viel Urlaub haben und oft verreisen oder Erholungszeiten brauchen etc.

    Warum werden gerade bei dieser Gruppe von Menschen solche komischen Regelungen getroffen wie im normalen Arbeitsleben? Das ist doch wirklich weit, weit von einem normalen Arbeitsleben entfernt!

  • LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN


    08.09.2020

    KLEINE ANFRAGE
    des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE


    Urlaubsanspruch in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesfördergruppen


    und
    ANTWORT
    der Landesregierung


    ZITAT ab SEITE 2:

    ..."Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus dem zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer geschlossenen Vertrag."...


    ..."Personen, die Angebote in Tagesfördergruppen besuchen, erhalten Leistungen zur sozialen Teilhabe. Ein Bezug zu gesetzlichen Urlaubsvorschriften für Arbeitnehmer besteht nicht. Insoweit wird eine dem Urlaub entsprechende Regelung allein durch die vertraglichen Regelungen zwischen Leistungsberechtigtem und Leistungserbringer getroffen."...


    Quelle und kompletter Text:

    urlaubsanspruch_in_werkstaetten_fuer_menschen_mit_behinderungen_und_tagesfoerdergruppen.pdf (landtag-mv.de)


    :emojiSmiley-115:

    Auch interessant SEITE 4:

    6. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen sich der Urlaubsanspruch für Menschen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesfördergruppen sowie weiteren Einrichtungen aufgrund von Regelungen im Landesrahmenvertrag für MecklenburgVorpommern nach § 131 Absatz 1 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe verringert hat bzw. in denen die jeweilige Werkstatt, Einrichtung bzw. der Träger nun Betreuungsverträge mit einem geringeren Urlaubsanspruch aushandelt?....


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

    Einmal editiert, zuletzt von Monika ()

  • Folgende Begründung ist echt der Hammer. Woher sollen denn bitte die sogenannten Experten wissen, in welchen Umfang die Menschen, die sie gar nicht kennen, Förderung benötigen? Das ist so übergriffig und ein hartes Eingreifen in das Privatleben und der Selbstbestimmung der Menschen und Familien!


    Zudem seien Dreses Expertinnen und Experten der Meinung, dass es möglichst wenig Unterbrechung in der Förderung geben solle. 

    Ungerechte Teilhabe: weniger Urlaub für Menschen wie Alvan? | NDR.de - Nachrichten - Mecklenburg-Vorpommern


  • Wenn ich mir das genauer durchdenke, kann ich mir kaum vorstellen, dass das durchgeht. Die Folge davon wären höhere Kosten, denn die MitarbeiterInnen der Förderstätten haben schließlich ca. 30 Tage Urlaub. Demzufolge müssten neue MitarbeiterInnen eingestellt werden, um die Betreuung und Förderung in der dann zusätzlichen anfallenden Zeit zu gewährleisten.

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge

  • SEITE 4:

    ..."7. Laut Landesrahmenvertrag für Mecklenburg-Vorpommern nach § 131 Absatz 1 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe werden Urlaubstage in allen Leistungsangeboten der Tagesgruppen mit bis zu 20 Tagen und Tagessätzen in vollem Umfang vergütet. In welcher Form können Urlaubstage darüber hinaus in Anspruch genommen und abgegolten bzw. vergütet werden?"....


    SEITE 3:

    ...."Die Urlaubsansprüche ergeben sich vielmehr

    aus den individuellen Verträgen zwischen dem Leistungserbringer und dem Leistungsberechtigten. Die Landesrahmenverträge enthalten in diesem Zusammenhang lediglich Abrechnungsregelungen für das Verhältnis der Leistungsträger und der Leistungserbringer. Dies umfasst auch Regelungen zur Entgeltzahlung für Fälle der Abwesenheit des Leistungsberechtigten."....


    Quelle und kompletter Text:

    urlaubsanspruch_in_werkstaetten_fuer_menschen_mit_behinderungen_und_tagesfoerdergruppen.pdf (landtag-mv.de)




    Wenn ich das richtig verstehe, vergütet der Leistungsträger nur 20 Urlaubstage an den Leistungserbringer. :icon_confused




    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Wenn ich das richtig verstehe, vergütet der Leistungsträger nur 20 Urlaubstage an den Leistungserbringer. :icon_confused



    Also eine versteckte Leistungskürzung :rolleyes:


    Vom Lebenshilfe-Landesverband Bayern habe ich die Rückmeldung, dass das nicht geplant ist ("wir passen da schon auf"). Das Vorgehen war auch noch nicht bekannt.

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge

  • Hier beschreibt eine Mutter die Regelungen ihres Förderstättenvertrages :schock

     :emojiSmiley-116::emojiSmiley-116::emojiSmiley-116: 

    ZITAT:

    ..."Jetzt gibt es nur noch etwa 20 feste Schliesstage fürs ganze Jahr. Außerhalb darf er mit Krankheit und Urlaub inklusive Wochenende nur maximal 30 Tage im Jahr fehlen."... 


    ..."Danach ist eine sogenannte Platzfreihaltegebür fällig. Für die ersten Tage nur 15 % - die könnten wir uns noch leisten. Danach dann 100%, also über 100 Euro pro Tag, um ihn „freizukaufen“ ohne den Platz zu verlieren.".... 


    Kompletter Text und Quelle:

    Weniger Urlaub für Förderstätten-Besucher? - REHAkids



    Egal ob mit oder ohne Krankmeldung ? kann doch rechtlich nicht haltbar sein...oder? :icon_eek

    Meine Tochter hat eine chronische Erkrankung und ist auch schon mal länger krank....


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

    Einmal editiert, zuletzt von Monika ()

  • Egal ob mit oder ohne Krankmeldung ? kann doch rechtlich nicht haltbar sein...oder? :icon_eek

    Das ist ja heftig! Wer kann es sich denn bitte leisten, sich freizukaufen? Die meisten Familien haben durch die Behinderung ja eh schon viel weniger Geld zur Verfügung. Das ist menschlich völlig daneben.


    In der Werkstatt meines Sohnes wurden wir schriftlich gebeten 80 Fehltage im Jahr nicht zu überschreiten, da dann das Platzgeld gestrichen wird, aber wir müssen nicht zahlen, oder fürchten, dass der Platz gekündigt wird, wenn es mehr Tage werden. Stand jedenfalls nichts davon im Brief.