G-BA ermöglicht Verordnungen zur Mehrfachabgabe von Arzneimitteln

  • G-BA ermöglicht Verordnungen zur Mehrfachabgabe von Arzneimitteln

    Das Verordnen einer erforderlichen Dauermedikation wird künftig einfacher. Ärztinnen und Ärzte können bald zur Sicherung einer kontinuierlichen Arzneimitteltherapie Verordnungen ausstellen, die nach der Erstabgabe bis zu drei weitere Abgaben in der Apotheke erlauben. Dies sieht eine Änderung des § 11 der Arzneimittel-Richtlinie vor, die der G-BA am 15. April 2021 beschlossen hat. Bis zu 365 Tage lang bleiben solche Verordnungen dann gültig. Wichtig dabei: Ärztinnen und Ärzte müssen auf den (Teil-)Verordnungen Angaben zum jeweiligen Beginn der Einlösefrist machen. Das soll verhindern, dass Patientinnen und Patienten die gesamte Arzneimittelmenge in der Apotheke auf einmal abholen und schützt damit auch vor Fehlanwendungen und Missbrauch.


    G-BA aktuell Nr. 3/2021 - Gemeinsamer Bundesausschuss