ARGUMENTATIONSHILFE Abzweigung Kindergeld

  • :) Hallo liebes Forum



    Meine Tochter wohnt in einer eigenen Wohnung seit letztem Jahr, sie ist 21 Jahre und schwerbehindert 50 Prozent aufgrund von Depressionen, Zwangsstörung , Persönlichkeitsstörung, Essstörung, Alkoholmissbrauch.


    Jobcenter hat sie abgemeldet , da ärztliches Gutachten ergab, dass sie nicht arbeiten kann die nächsten drei Jahre.


    Nun beantragte sie Rente , das wird eh abgelehnt und dann folgt Grundsicherung so wie es ausschaut.


    Nun meine Frage:


    Ich habe jetzt Kindergeld beantragt.

    Obwohl sie alleine wohnt und Grundsicherung bald bekommt.


    Der Grund warum ich denke, dass mir Kindergeld zusteht ist der, dass ich mich täglich viele Stunden um sie kümmere.

    Ich fahre zu ihr, das kostet mich Monstskarte.

    Fahre mit ihr( kostet ihr Monatskarte) zur Therapie, einkaufen, Gruppen-Treffen , Arzt, Unternehmungen.


    Ich sorge dafür , dass ihre Wohnung sauber hält, koche mit ihr oft, schaue dass sie überhaupt isst( Essstörung bei Stress), vor die Tür geht( nur mit mir derzeit), keinen Alkoholrückfall hat, zum Arzt geht - wenn ihre Depression wieder ganz krass ist und sie sich zurück zieht und abschütteln.


    Ehrlich gesagt lasse ich sie auch ab und zu in ihrem alten Zimmer bei uns schlafen, da sie oft einsam ist und keinen Anschluss hat, zumindest keinen der ihre Genesung voran treibt.


    Also im Grunde bin ich täglich eingespannt.


    Der Hausarzt kreuzte bei dem Kindergeldantrag an, dass ich sie täglich 4 Stunden betreue.


    Frage, habe ich nun Chancen, bei keiner körperbehinderten Tochter, das Kindergeld zumindest zu behalten?

    Oder kommt Abteilung Grundsicherung auf mich zu, weil die sagen, ich leiste ja keinen Unterhalt und kassieren das Kindergeld deswegen ein.


    Die Argumentationshilfen gegen Abzweigung habe ich gelesen, jedoch weiss ich nicht, ob ich nun 8 oder 9 Euro pro Stunde am Tag Betreuungsleistung meinerseits mit dem Kindergeld verrechnen könnte und Monatskarten.



    LG, Tuc :):)

  • Ella

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Tuc:welcome-s


    zum Kindergeld kann ich leider nichts sinnvolles beitragen, aber ich frage mich, ob hier nicht eher (oder zusätzlich?) Pflegegeld

    in Frage kommt. Das hört sich doch sehr danach an, dass die Selbstständigkeit Deiner Tochter deutlich beeinträchtigt ist

    und hier ein Anspruch bestehen könnte.


    Hast Du das abgeklärt?


    Viele Grüße

  • Hallo Tuc,


    herzlich Willkommen hier im Forum:winke1


    Hier findest Du die Broschüre vom bvkm zum Thema Kindergeld:

    kindergeld-barrierefrei-sicherung-2.pdf


    Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) 2020 findest Du hier:

    Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) 2020 - Bing


    Ab Seite 114 "Abzweigungsvoraussetzungen" mal durchlesen.


    Vielleicht auch interessant:

    RE: Kindergeld für erwachsenes Kind in Einrichtung



    aber ich frage mich, ob hier nicht eher (oder zusätzlich?) Pflegegeld

    in Frage kommt. Das hört sich doch sehr danach an, dass die Selbstständigkeit Deiner Tochter deutlich beeinträchtigt ist

    und hier ein Anspruch bestehen könnte.

    Sehe ich auch so wie Mariaa:thumbup:


    Für einen ersten Überblick probiere doch mal den Pflegegradrechner aus:

    Pflegegradrechner 2020 [Vorbereitung auf den MDK-Besuch]


    Evtl. steht Deiner Tochter auch Eingliederungshilfe zu:

    Eingliederungshilfe und das Bundesteilhabegesetz | 2020


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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