Verordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen in
vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie
besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen
einschließlich Kurzzeitwohneinrichtungen der Eingliederungshilfe zur Verhinderung
der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2
(CoronaAufnahmeVO)
Vom 3. April 2020