Ab 1. Mai verringert sich die Grundsicherung um den Mehrbedarf für das gemeinschaftliche Mittagessen in WfbM und Tafös durch die Corona-bedingten Schließungen der Einrichtungen. Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen müssen dann auch nicht an den Einrichtungsträger gezahlt werden.
Quelle und kompletter Text: Umsetzungsbegleitung BTHG